Betreff
Genehmigung von Dienstreisen
Vorlage
SV-9-0025
Aktenzeichen
01 10 24 06
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den von den Kreistagsfraktionen benannten bzw. noch zu benennenden Delegierten wird die Teilnahme am 5. Kreistagsforum NRW des Landkreistages NRW am 26.08.2014 in Gütersloh bzw. 27.08.2014 in Düsseldorf als Dienstreise genehmigt.

Begründung:

 

I.   Problem

Der Landkreistag NRW lädt zum 5. Kreistagsforum für Delegierte aus den Kreistagen bzw. dem Städteregionstag Aachen ein.

Das Kreistagsforum findet wiederum an zwei auszuwählenden Alternativterminen am Dienstag, den 26.08.2014 im Kreishaus des Kreises Gütersloh bzw. am Mittwoch, den 27.08.2014 in der Geschäftsstelle des Landkreistages NRW, Kavalleriestraße 8, 40213 Düsseldorf, statt. Die Termine wurden in örtlicher Hinsicht in diesem Jahr wiederum alternativ angeboten, um jedem Kreis die Möglichkeit zu geben, dass entweder alle Fraktionen einen Delegierten oder die Fraktionen je nach ihrer Größe Delegierte bis zu maximal sieben Personen je Kreis entsenden können.

Wie üblich werden aktuelle verbandspolitische Themen mit besonderem Interesse für die Kreistagsabgeordneten erörtert.

II.  Lösung

Die Einladung des Landkreistages NRW vom 16.06.2014 wurde den Vorsitzenden der im Kreistag des Kreises Coesfeld vertretenen Fraktionen übersandt. Den von diesen benannten Delegierten wird die Teilnahme am 5. Kreistagsforum NRW des Landkreistages NRW am 26.08.2014 in Gütersloh bzw. am 27.08.2014 in Düsseldorf als Dienstreise genehmigt.

III. Alternativen

Die Teilnahme am 5. Kreistagsforum NRW in Düsseldorf bzw. Gütersloh wird nicht als Dienstreise genehmigt.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Den Kreistagsabgeordneten stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 9 Absatz 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten zuständig, sofern der Kreistag nicht einen entsprechenden Beschluss fasst.