Betreff
Zuwendungen an die Kreistagsfraktionen zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung
Vorlage
SV-9-0026
Aktenzeichen
01 10 24 31
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 16.12.2009 beschlossen, den Kreistagsfraktionen ab dem 01.01.2010 einen monatlichen Zuschuss zur Deckung der Aufwendungen für die Geschäftsführung

 

a)    einen Grundbetrag in Höhe von 200,00 € je Kreistagsfraktion

b)    einen Betrag in Höhe von 50 € je Kreistagsmitglied

 

zu gewähren.

Damit passte er die zuletzt im Jahre 1994 beschlossenen Zuwendungsbeträge an.

 

II.  Lösung

Zur Information der in der Wahlperiode 2014-2020 vertretenen Fraktionen und Kreistagsabgeordneten ist die hierzu gefertigte ausführliche Sitzungsvorlage (Anlage 1) sowie der Auszug aus der Niederschrift (Anlage 2) beigefügt.

 

III. Alternativen

Der Kreistag kann die Zuschussregelung bzgl. der Fraktionszuwendungen unverändert bestehen lassen. Er kann sie aber auch modifizieren oder auch betragsmäßig anpassen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die jährlichen Gesamtaufwendungen sind unmittelbar abhängig von der Stärke der Fraktionen. Im Haushalt 2014 sind wie in den Vorjahren 43.800 € veranschlagt. Die Zuwendungen werden in einer besonderen Anlage zum Haushalt dargestellt.

Eine Anpassung der Beträge würde sich entsprechend aufwandserhöhend bzw. aufwandssenkend auswirken.

Sofern eine Anpassung der Beträge erfolgen soll, wird angeregt, diese zum 01.01.2015 vorzunehmen und entsprechend frühzeitig zu beschließen, damit die geänderten Beträge bereits bei der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2015 berücksichtigt werden können.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 40 Abs. 3 KrO NRW ist der Kreistag für die Gewährung von Fraktionszuwendungen zuständig.