Betreff
Einladung zur "Großen Landkreisversammlung" des Landkreistages NRW am 29.09.2014
Vorlage
SV-9-0029
Aktenzeichen
01 110 11 33 a
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

An der „Großen Landkreisversammlung“ des Landkreistages NRW am 29.09.2014 im Kreis Kleve nehmen neben dem Landrat und der 1. stellvertretenden Landrätin folgende zwölf Kreistagsabgeordnete teil:

 

1.

7.

2.

8.

3.

9.

4.

10.

5.

11.

6.

12.

 

 

Den vorgenannten Kreistagsabgeordneten wird gem. § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld die Dienstreisegenehmigung für die Teilnahme an der „Großen Landkreisversammlung“ erteilt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Am 29.09.2014 findet nach vier Jahren eine „Große Landkreisversammlung“ des Landkreistages NRW in der Hochschule Rhein-Waal im Kreis Kleve statt.

Hauptrednerin der Landkreisversammlung soll Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sein.

Eingeladen werden hierzu der Landrat, die 1. stellvertretende Landrätin und zusätzlich weitere Gastdelegierte aus dem jeweiligen Kreistag.

Nach einer Entscheidung durch den Vorstand des Landkreistages entfallen auf den Kreis Coesfeld zwölf Gastdelegierte.

 

Nach Mitteilung des Landkreistages Nordrhein-Westfalen haben die zum ursprünglichen Termin angemeldeten Gastdelegierten aus den Kreistagen unmittelbar per E-Mail die neue Terminvorankündigung erhalten. Angesichts der Kommunalwahlen am 25.05.2014 hat der LKT NRW darum gebeten, die neu gewählten Kreistagsabgeordneten unmittelbar zu informieren. Dies erfolge per Mitteilung anlässlich der Kreistagssitzung am 23.06.2014.

 

Von den seinerzeit angemeldeten zwölf Gastdelegierten, gehören fünf nicht mehr dem Kreistag an.

Bei den seinerzeit angemeldeten zwölf Gastdelegierten, die weiterhin dem Kreistag angehören, handelt es sich um folgende Kreistagsabgeordnete:

 

Egger

Dr. Gochermann

Terwort

Bednarz

Bockemühl

Kohaus

Hesse

 

Eine entsprechende Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer führt zu folgender Zusammensetzung der Gastdelegierten (CDU sechs Gastdelegierte, SPD drei Gastdelegierte, GRÜNE und FDP sowie UWG jeweils eine/n Gastdelegierte/n).

 

Für die 1. stellvertretende Landrätin gilt die Dienstreisegenehmigung nach § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld als erteilt. Die bis zu zwölf weiteren Kreistagsabgeordneten benötigen eine Dienstreisegenehmigung gem. § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld.

 

II.  Lösung

Die Kreistagsfraktionen schlagen die zwölf Kreistagsabgeordneten vor, die gemäß Vorankündigung des Landkreistages NRW an der Veranstaltung neben dem Landrat und der 1. stellvertretenden Landrätin teilnehmen sollen.

 

III. Alternativen

Auf eine Teilnahme der zwölf Kreistagsabgeordneten als Gastdelegierte an der „Großen Landkreisversammlung“ wird verzichtet.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Fahrtkostenentschädigung und Verdienstausfallersatz sind im Haushalt veranschlagt.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW ist der Kreistag zuständig.