Betreff
Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren
Vorlage
SV-7-0055
Aktenzeichen
132-50-07
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gebührenbedarfsberechnung für die Benutzung des Rettungsdienstes für das Jahr 2005 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 2) wird beschlossen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Für die Benutzung des Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem.  § 76 Gemeindeordnung i.V.m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen.

Den derzeitig gültigen Gebührensätzen liegt der kalkulierte Aufwand und die kalkulierten Einsatzzahlen der Jahre 2003 und 2004 zu Grunde. Es ist festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2005 entstehenden Aufwand entsprechen.

 

Die auf der Grundlage der Kalkulation für die Betriebsjahre 2003 und 2004 im Februar 2003 erstellte Gebührenbedarfsberechnung führte im Ergebnis zu einer Änderung der Gebührensätze (vgl. SV 6-625/1).

 

II.  Lösung

 

Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2004 über das hochgerechnete  Betriebsergebnis 2004 zum Kalkulationsjahr 2005 stellt sich nach Gesamtsummen wie folgt dar:

 

 

Kalkulation 2004

Prognose BE 2004

Kalkulation 2005

Personalkosten

   3.571.274 €

   3.560.639 €

   3.670.699 €

Kalkulatorische Kosten

      470.409 €

      446.307 €

      411.658 €

Sachkosten Vertragspartner

      455.015 €

      371.396 €

      385.224 €

Sachkosten Kreis Coesfeld

      737.570 €

      784.689 €

      800.285 €

Ausgleich von Über- und Unterdeckung

      102.248 €

      102.248 €

-     200.000 €

Summen:

   5.336.516 €

   5.265.279 €

   5.067.866 €

 

Im Einzelnen wird auf die Gegenüberstellung der Hochrechnung des Betriebsergebnisses 2004 mit den Ansätzen der Gebührenkalkulation 2005 verwiesen (vgl. Anlage 3).

 

Neben dem Aufwand sind seit dem 01.01.1999 gem. § 6 KAG die Über- und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen. Zum 31.12.2003 ergab sich ein Stand der Überdeckung von 201.360,60 €.

 

Hier ergibt sich folgender Stand:

 



Jahr

Überdeckung

Unterdeckung

Saldo

Zum Ausgleich kalkuliert (Jahr)

noch auszugleichen     + = Überdeckung - = Unterdeckung 

 2004  (Hochre-
 rechnung)

   685.065,18 €

                  -  

  886.425,78 €

- 200.000,00 €

       686.425,78 €

(2005)

 

Für das Jahr 2004 wurde ein hochgerechnetes Betriebsergebnis von + 685.065,18 € ermittelt (s. Anlage 4). Zu dieser positiven Hochrechnung führten deutlich gestiegene Einsatzzahlen besonders bei den Notarzteinsätzen aber auch bei den RTW-Einsätzen gegenüber der Kalkulation, die bereits im Februar 2003 gefertigt wurde. Zum Jahresende 2004 werden voraussichtlich 886.425,78 € durch Gebührensenkungen auszugleichen sein. Dies kann in den Jahren 2005 bis 2007 erfolgen.

 

In die Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 ist zur Vermeidung größerer Gebührensprünge eine Überdeckung in Höhe von 200.000 € eingestellt worden. Kostensteigerungen im Jahr 2006 werden u. a. aus folgenden Gründen erwartet.

 

Aufgrund der Änderung des Arbeitszeitgesetzes zum 01.01.2004 und dem möglichen Ablauf der Übergangsregelung der Höchstarbeitszeit von 54 Stunden wöchentlich zum 01.01.2006 ist ein Mehrbedarf im Rettungsdienst von acht bis zehn Stellen ab 2006 nicht auszuschließen. Wegen des neuen Entwurfs einer Arbeitszeitrichtlinie der EU-Kommission und einer möglicherweise sich anschließenden Novellierung des Arbeitszeitgesetzes ist eine Aussage zur tatsächlichen Höchstarbeitszeit ab 2006 derzeit noch nicht zu treffen.

 

Des weiteren ist in 2005 eine Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst vorgesehen. Durch gestiegene Einsatzzahlen ist eine Reduzierung der Anzahl der Einsatzmittel nahezu auszuschließen, während Ausweitungen mit dadurch verursachten Mehrkosten eher wahrscheinlich sind.

 

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte beträgt der durch Gebühren zu deckende Gesamtaufwand für das Kalkulationsjahr 2005  5.067.866 € (Anlage 1).

 

Wegen der seit Anfang 2003 deutlich gestiegenen Einsatzzahlen im Bereich der Notfallrettung und der positiven Betriebsergebnisse 2003 und 2004 (Hochrechnung) kann dieser Aufwand mit deutlich geringeren Gebührensätzen gedeckt werden. Dies ist Ausdruck der im Rettungsdienst vorherrschenden Vorhaltekosten, die von den Einsatzzahlen unabhängig sind.

 

Die Überdeckung des Jahres 2004 setzt sich zusammen aus Überdeckungen in allen Bereichen. Mit nahezu 400.000 € tragen die RTW-Einsätze den größten Anteil hierzu bei, gefolgt von den Notarzteinsätzen mit ca. 260.000 € und den KTW-Einsätzen mit nur rund 30.000 € (s. Betriebsergebnis Hochrechnung 2004, Anlage 4). Bei Beibehaltung der derzeitigen Gebührensätze würde diese Entwicklung fortgesetzt und die Gebührensätze damit dem nach § 6 KAG zu beachtenden Verursachungsprinzip nicht entsprechen. Auch hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Gebührensätze zu ändern.

 

Dem lt. Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2005 ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber.

 

Im Einzelnen wird auf die Gebührenbedarfsberechnung 2005 (Anlage 1) verwiesen.

 

Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu erwartenden Einsätze und der Einsatzkilometer.

 

Die in der Gebührenkalkulation für 2005 berücksichtigten Zahlen sind das Ergebnis der im Jahre 2004 hochgerechneten Einsätze und einer Einschätzung der weiteren Entwicklung im kommenden Jahr. Auf Anlage 5 wird verwiesen.

 

Zusammenfassend ergibt sich die Notwendigkeit, die Gebührensätze wie folgt zu verändern:

 


 

Gebühr NA-Einsatz

Grundgebühr

NAW-Einsatz

Grundgebühr

RTW-Einsatz

Grundgebühr

KTW-Einsatz

Km-Gebühr NAW u.

RTW

Km-Gebühr

KTW

Gebühr 2005

311,00 €

443,00 €

303,00 €

57,00 €

2,55 €

 0,95 €

Gebühr 2004

395,00 €

511,00 €

340,00 €

72,00 €

3,95 €

 0,75 €

Änderung

- 84,00 €

     - 21,3 %

- 68,00 €

     - 13,3 %

- 37,00 €

   - 10,9 %

-15,00 €

   - 20,8 %

- 1,40 €

- 35,4 %

+ 0,20 €

+ 26,7 %

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Satzungsentwurf wurden die Änderungen einschließlich geringfügiger redaktioneller Änderungen, umgesetzt.

 

Den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom 18.10.2004 gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung zur Stellungnahme und Erörterung zugeleitet. In der Erörterung am 15.11.2004 haben die Vertreter der Krankenkassen Bedenken grundsätzlicher Art nicht erhoben und die Zustimmung zur Anpassung der Gebührensätze in Aussicht gestellt.

 

III. Alternativen

 

Es ist denkbar, mehr oder weniger Überdeckungen aus Vorjahren beim zu deckenden Aufwand zu berücksichtigen oder mehr oder weniger Einsätze für die jeweiligen Leistungen zu prognostizieren. Dadurch wären Veränderungen der vorgeschlagenen Gebührensätze möglich.

 

Aus sachlicher Sicht werden keine weiteren Alternativen vorgeschlagen.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. h) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.