Betreff
Qualifizierung von Helferinnen und Helfern für die nebenamtliche Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch die Familienunterstützenden Dienste im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0041
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne.

 

Die Ausführungen zu den Aufgaben und Leistungen der Familienunterstützenden Dienste werden zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. - III   

Die Stiftung Haus Hall, Tungerloh-Capellen 4, 48712 Gescher, die Stift Tilbeck GmbH, Tilbeck 2, 48329 Havixbeck, und FuD direkt (gemeinsamer Dienst des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V., Wiesenstr. 18, 48653 Coesfeld, und der Kinderheilsstätte Nordkirchen, Mauritiusplatz 6, 59394 Nordkirchen)  unterhalten seit Jahren eigene Familienunterstützende Dienste im Kreis Coesfeld. Gleichzeitig sind sie Träger von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten für Menschen mit Behinderung.

 

Unter der Zielsetzung „ambulant vor stationär“ bemühen sie sich gemeinsam um die Gewinnung und Qualifizierung von nebenamtlichen Helferinnen und Helfern, die stundenweise in Familien mit behinderten Menschen für die dringend notwendige Unterstützung und Entlastung sorgen. Für die Durchführung von Schulungsmaßnahmen für die Qualifizierung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer wird den o.g. Trägern seit dem Jahr 2007 ein Kreiszuschuss in Höhe von insgesamt 16.000 €/Jahr gewährt.

 

Stellvertretend für alle Dienste wird ein Träger in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit die Bedeutung und die aktuellen Aufgaben der Familienunterstützenden Dienste darlegen und die gegenwärtige - und zukünftige - Einbindung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer erläutern.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

keine

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung