Beschlussvorschlag:
Der
Teilaufhebung des Sperrvermerkes bis zu einem Betrag von 100.000,00 € wird
zugestimmt.
Begründung:
I. Problem
Die Hauptburg der Burg Vischering und das Torhaus sollen in dem o.g. Projekt umgebaut und zu einem außerschulischen Lern-/ Bildung- und Informationszentrum sowie Zentrum der Geschichte der Region umgebaut und -gestaltet werden. Die Gesamtmaßnahme wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch das Büro Pfeiffer/Ellermann/Preckel, Münster, untersucht und nach einer vorläufigen Kostenschätzung mit einem Ansatz von 3.802.262,00 € in den Haushalt 2014 aufgenommen. Dieser Ansatz wurde auf Grund der noch nicht abschließend geklärten Fördermöglichkeiten mit einem Sperrvermerk versehen.
II. Lösung
Im Vorgriff auf die Gesamtmaßnahme müssen bauhistorische Untersuchungen zur Verfestigung der denkmalpflegerischen Aussagen und Anforderungen sowie Beratungsleistungen für die Ausführung der EU-konformen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren baubegleitend beauftragt werden.
Die Verwaltung schlägt vor und beantragt, vorbehaltlich der Durchführung der Gesamtmaßnahme, der Aufhebung des Sperrvermerkes bis zu einem Betrag von 100.000,00 € zuzustimmen.
III. Alternativen
Der Teilaufhebung des Sperrvermerkes wird nicht zugestimmt. Damit können die dringend erforderlichen, baubegleitenden Untersuchungen nicht durchgeführt werden. Die Umsetzung kann innerhalb der Regionale 2016 nicht gesichert werden.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die beabsichtigte Maßnahme ist mit einem Ansatz von 3.802.262,00 € bereits im Haushalt 2014 veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).