Betreff
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Ergebnisse des zweiten Monitoringzyklus und laufende Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung
Vorlage
SV-9-0053
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Ohne

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.      -V.

 

 

Mit diversen Berichten wurde in den letzten Jahren über den Stand zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (u.a. SV-8-0177, 0593, 0648, 0837) berichtet. Die Wasserrahmenrichtlinie stellt eine Bündelung mehrerer europäischer Richtlinien im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Gewässer dar und ist am 22.12.2000 seitens der EU verabschiedet worden. Die Zielvorgaben wurden zwischenzeitlich in nationales Recht (WHG, LWG) umgesetzt.

 

Gemäß den rechtlichen Vorgaben müssen die Gewässer bis 2015 den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential und den guten chemischen Zustand erreichen. Fristverlängerungen mittels Ausnahmen sind begründet zweimal möglich.

 

In den letzten Jahren wurde im Rahmen des ersten Bewirtschaftungszyklus eine umfassende Bestandsaufnahme der Gewässer vorgenommen. Ergebnis dieser Bestandsaufnahme war, dass fast alle Gewässer in einem mäßigen bis schlechten Zustand einzustufen sind. Ursächlich hierfür waren insbesondere die allgem. Degradation (strukturelle Defizite infolge des Gewässerausbaus in der Vergangenheit) der Gewässer und die biologischen Defizite (Fischbesatz, Makrozoobenthos,..).

In 2009 wurde dann der Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete für den ersten Bewirtschaftungszyklus erstellt und Programmmaßnahmen für die Verbesserung der Gewässer inkl. eines Umsetzungsfahrplans (2012) entwickelt. Grundlage für die Erstellung der Umsetzungsfahrpläne war der so genannte „Prager Ansatz“, der als pragmatischer Ansatz die Maßnahmen aufnahm, deren Umsetzung vor Ort einen hohen Grad an Akzeptanz hat und unter dem Vorbehalt der Flächenverfügbarkeit und Finanzierung stand.

 

Derzeit wird seitens des Landes der Bewirtschaftungsplan für den zweiten Bewirtschaftungszyklus 2015 -2021 erarbeitet. Im Gegensatz zu den Grundlagen des ersten Zyklus liegen nun die Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung sowie der Grundwasserverordnung sowie eine überarbeitete Bewertungsmatrix für die hydromorphologischen Veränderungen den Bewertungen zu Grunde. Ferner wurde auf Grund einer bundesweiten Vereinheitlichung und europarechtlicher Vorgaben eine Neuklassifizierung der Wasserkörper vorgenommen. Die Planung von Programmmaßnahmen erfolgt nun nicht mehr wie bisher auf der Ebene von Wasserkörpergruppen sondern wasserkörperscharf. Darüber hinaus machte eine geänderte Zuweisung der Fließgewässertypen eine Anpassung der Wasserkörperzuschnitte erforderlich. Die bisher vorgenommene HMWB-Ausweisung der Fließgewässer wurde überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gesamtbewertungsmatrix wurde deutlich erweitert; unter anderem wurde als neuer Belastungspfad der Bereich Abwasser konkretisiert und nicht gesetzlich geregelte Stoffe (z.B. Arzneimittel) als bewertungsrelevant eingestuft.

 

Grundlage für die Neuausrichtung der Gewässerbeurteilung sind die Ergebnisse des zweiten Monitoringzyklus, der die Meßergebnisse der Jahre 2009 – 2011 beinhaltet. Auf dieser Datenbasis sind seitens der Landesverwaltung für die jeweiligen Einzugsgebiete Kausalanalysen durchgeführt und Programmmaßnahmen zur Verbesserung der jeweiligen Belastungssituation entwickelt worden. Anzumerken ist hierbei, dass auch der Katalog der Programmmaßnahmen überarbeitet und verändert wurde.

 

Wesentliche Belastungen gemäß Kausalanalyse sind:

Hydromorphologie:

-          strukturelle Defizite im Abflußquerschnitt und Uferbereich

-          staugeprägte Fließgewässer und fehlende Durchgängigkeit

-          fehlende Breitenvarianz /Entwicklungskorridore

-          fehlende bzw. untypische Gehölze/ Beschattung der Gewässer

Gewässerchemie:

-          punktuelle und diffuse Nährstoffeinträge (Stickstoff, Phosphor)

-          Belastungen mit Kupfer, Zink und weitere Schwermetalle

-          Bor, organische Belastungen

-          Arzneimittel (Diclofenac, Ibuprofen, Iopamidol,..)

Grundwasser

-          flächige Nährstoffeinträge

-          Schwermetalle

Im Ergebnis zeigt sich, dass die Einstufung der hydromorphologischen Bewertung der Gewässer sowie die erweiterte Grundlage für die hydrochemische Beurteilung im Münsterland in vielen Fällen trotz der im vergangenen Bewirtschaftungszyklus realisierten Maßnahmen zu einer Verschlechterung in der Bewertung der Gewässer geführt haben.

 

Ausgehend von der Kausalanalyse sind die Maßnahmenträger für Maßnahmen an den Oberflächengewässern (Städte und Gemeinden, Wasser- & Bodenverbände, Straßenbaulastträger) aufgefordert worden, die vorgeschlagenen Programmmaßnahmen zu prüfen und mit konkreten Einzelmaßnahmen bis Mitte August 2014 zu hinterlegen und ggfs. um weitere Programmmaßnahmen inkl. Einzelvorhaben zu ergänzen. Die Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne als behördenverbindlicher Maßnahmenkatalog ist erforderlich, da trotz der Anstrengungen der letzten Jahre, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht wurden; z.T. wegen der veränderten Bewertungsmaßstäbe sogar Verschlechterungen ermittelt worden sind. Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans wird   seitens des Landes aus den Rückmeldungen bis zum 22.12.2014 erstellt. Dann kann die Öffentlichkeit bis zum 23.06.2015 ihre Stellungnahme zu den wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen an das Umweltministerium oder an die zuständige Bezirksregierung abgeben. Danach erfolgt  die  Beschlussfassung durch den Landtag.

 

Bezogen auf die Umsetzung der zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele erforderlichen Maßnahmen betont das Umweltministerium abweichend von früheren Aussagen, dass  es sich nicht um freiwillige Maßnahmen, sondern um Pflichtaufgaben der Maßnahmenträger handelt, die diese auf Grund ihrer gesetzlichen Verantwortung für den Schutz, die Entwicklung und Umgestaltung der Gewässer zu erfüllen haben..

 „Die Ziele sind keineswegs freiwillig, lediglich der Weg dorthin kann frei gestaltet werden“, so Staatssekretär Knitsch am 22.01.2014 anlässlich einer Infoveranstaltung des Landes NRW zur WRRL (siehe Anlage 1).

 

Im Rahmen sämtlicher, anstehender wasserwirtschaftlicher Entscheidungen sind die Ergebnisse der Kausalanalyse schon jetzt Grundlage für die Beurteilung der erforderlichen Maßnahmen, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.  Aus jetziger Sicht wird dies auf nachfolgende Verfahren nicht unerhebliche Auswirkungen haben. Beispielhaft sind dies:

-          Einleitungserlaubnisse aus Kläranlagen  und Niederschlagswasser-einleitungen (weitergehende Anforderungen an die Reinigung des Abwassers)

-          Anforderungen an die  Bewirtschaftung der Flächen zur Vermeidung diffuser Einträge

-          Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung

Auch um die  die Belastungen des Grundwassers zu verringern sind seitens des Landes Programmmaßnahmen entwickelt worden. Die hierzu hinterlegten Einzelmaßnahmen umfassen bisher ausschließlich Beratungsansätze, so dass aus hiesiger Sicht fraglich ist, ob hierdurch eine Zielerreichung ermöglicht wird. Erfahrungen aus dem Bereich der Kooperation Üfter Mark zeigen, dass eine Zielerreichung ausschließlich über Beratungsansätze kombiniert mit einer angepassten und geförderten Bewirtschaftung im dortigen Kooperationsgebiet (Halterner Sande) nicht ausreichend sind.

 

Da der gesamte Bewirtschaftungsplan und das vollständige Maßnahmenprogramm für NRW sehr umfangreich sind, wurden die wichtigsten Informationen für den Arbeitsprozess der Bewirtschaftungsplanung 2014 zusätzlich als regionale Planungseinheitensteckbriefe in kompakter Form dargestellt.

 

Weitergehende Informationen für den Kreis Coesfeld sind  den Planungseinheitensteckbriefen der Einzugsgebiete für Lippe, Ijssel und Ems zu entnehmen, die unter www.flussgebiete.nrw.de einzusehen sind. Beispielhaft wurden in den Anlagen 2 und 3 Planungseinheitensteckbriefe für den Bereich des Heubaches und des Grundwassers beigefügt.

 

Weitergehende Informationen zu den Ergebnissen und Auswirkungen auf die wasserwirtschaftlichen Entscheidungen erfolgen in der Ausschusssitzung.

Anlagen:

 

 

 

Infomaterial 2. Monitoringzyklus

 

Planungseinheiten Steckbrief Heubach (Beispiel Oberflächengewässer)

 

PlanungseinheitenSteckbrief Grundwasser (Beispiel Grundwasser)