hier: Betriebsergebnis 2013
Beschlussvorschlag:
Ohne
Begründung:
I. Problem
Die Gebühren für die Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittel-überwachung sowie der Fleischhygiene sollen den entstehenden Aufwand decken. Die rechtlichen Grundlagen und die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 sind in den SV-8-0783 und SV-8-1038 dargestellt.
Der Kalkulation wird nun das Betriebsergebnis gegenübergestellt. Grundlage des Betriebs-ergebnisses sind die Ist-Ergebnisse der Sachkonten des Teilergebnisplanes 39.03 und der darüber hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwands- und Erlöspositionen.
Das Betriebsergebnis (BE) 2013 stellt sich zusammengefasst wie folgt dar
Großbetrieb |
Klein- und sonstige Betriebe |
Gesamtergebnis |
|
Überdeckung |
20.042,63 EUR |
||
Unterdeckung |
98.975,71 EUR |
78.933,09
EUR |
Dem Betriebsergebnis liegen folgende Einzelpositionen zu Grunde:
Klein- und sonstige Betriebe (kleinere Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe, Trichinenuntersuchungen für Stadt Münster und von Wildschweinen sowie Schlachtgeflügel-untersuchungen Inland)
(Angaben der Prognose ermittelt im November 2012, vgl.
SV-8-0783)
1.
Kennzahlen
Schlachtungen (Stückzahl) |
Prognose 2013 |
Ergebnis 2013 |
Abweichung |
Rinder |
2.000 |
2.564 |
564 (28,2 %) |
Kälber |
99 |
47 |
-52 (-52,5 %) |
Schweine |
9.000 |
9.901 |
901 (10,0 %) |
Schafe/Ziegen, Wildwiederkäuer |
4.700 |
4.238 |
-462 (-9,8 %) |
Einhufer (Pferde) |
100 |
148 |
48 (48,0 %) |
Kaninchen |
25.000 |
26.103 |
1.103 (4,4 %) |
BSE-Tests |
185 |
129 |
-56 (-30,3 %) |
Trichinenunters. Wildschweine (ohne Stadt Münster) |
350 |
495 |
195 (41,4 %) |
Termine Schlacht- geflügelunters. Inland |
175 |
183 |
8 (4,6 %) |
2.
Aufwand
Kosten (für) |
Prognose |
Betriebsergebnis |
Abweichung |
Personal |
196.202,42 EUR |
199.195,51 EUR |
2.993,09 EUR |
Sachaufwand |
7.227,66 EUR |
6.682,57 EUR |
-545,09 EUR |
Rückstands-untersuchungen |
4.366,00 EUR |
4.818,33 EUR |
452,33 EUR |
bakteriologische Untersuchungen |
66,00 EUR |
264,00 EUR |
198,00 EUR |
Gebühren BSE-Tests |
385,50 EUR |
305,60 EUR |
-79,90 EUR |
gesamt |
208.247,58 EUR |
211.266,01 EUR |
3.018,43 EUR |
3.
Erlöse
Gebühren (für) |
Prognose |
Betriebsergebnis |
Abweichung |
Schlachttier- und Fleischuntersuchung |
201.912,74 EUR |
226.750,64 EUR |
24.837,90 EUR |
Zerlegung |
3.592,00 EUR |
3.682,00 EUR |
90,00 EUR |
Verarbeitung |
868,63 EUR |
876,00 EUR |
7,37 EUR |
Gesamt |
206.373,37 EUR |
231.308,64 EUR |
24.935,27 EUR |
4.
Verbesserung
(+) / Verschlechterung (-)
Prognose |
Betriebsergebnis |
Abweichung |
|
Aufwand (s.o.) |
208.247,58 EUR |
211.266,01 EUR |
3.018,43 EUR |
Erlöse (s.o.) |
206.373,37 EUR |
231.308,64 EUR |
24.935,27 EUR |
|
-1.874,21 EUR |
20.042,63 EUR |
21.916,84 EUR |
5. Hinweise zum Betriebsergebnis
Die Gebührensatzung wurde zum 01.01.2012 dahingehend geändert, dass für die besonders (personal-)kostenintensiven Schlachttage mit weniger als 6 Tieren eine zusätzliche Gebührenstaffel eingeführt wurde. Der sog. Einzeltierzuschlag bei den Personalkosten wird bei dieser Gebührenstaffel seitdem besonders berücksichtigt. Dieses hat sich hat sich positiv auf die Gebührenentwicklung ausgewirkt. Defizite durch die Schlachtung einzelner oder weniger Tiere sind seitdem nicht mehr entstanden. Zum zweiten Mal in Folge wurden mehr Gebühren eingenommen als Kosten entstanden sind.
Der Gebührenüberhang ist – wie bereits 2012 - auf geringere Fahrtkosten pro Tier und die ggü. der Prognose deutlich gestiegene Zahl der geschlachteten Rinder und Schweine zurückzuführen.
Auch die Umstellung auf die Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für die Abrechnung der Schlachtgeflügeluntersuchung hat sich bemerkbar gemacht. Ein Defizit, wie noch 2011 entsteht nicht mehr (durchschnittliche Einnahmen je Untersuchungstermin 2011 rd. 33,00 EUR, 2013 rd. 99,00 EUR).
Die Zahl der BSE-Untersuchungen bei Rindern ist aufgrund der Erhöhung des Testalters von 72 auf 96 Monate im Juli 2013 deutlich zurückgegangen.
Zum 01.01.2014 mussten die Beschaubezirke aufgrund des Ausscheidens mehrerer amtlicher Tierärzte tlw. neu zugeordnet werden.
Es ist beabsichtigt, die Auswirkungen der Neuordnung der Beschaubezirke und der seit dem 08.03.2014 geltenden höheren Gebührensätze für die Untersuchung auf Rückstände abzuwarten. Danach sollen die Gebührensätze für die Kleinbetriebe daraufhin überprüft werden, ob - angesichts der Betriebsergebnisse von 2012 (+27.295,25 EUR) und 2013 (+20.042,63 EUR) - eine Senkung möglich ist.
Großbetrieb (Fa. Westfleisch,
Coesfeld):
(Angaben der Prognose aus November 2012, vgl. SV-8-0783)
1.
Kennzahlen
Prognose 2013 |
Ergebnis 2013 |
Abweichung |
||
Schlachtungen |
2.600.000 |
2.723.715 |
123.715 |
4,76% |
Zerlegung |
180.000 |
171.929 |
-8.071 |
-4,48% |
2.
Aufwand
Kosten (für) |
Prognose |
Betriebsergebnis |
Abweichung |
Personal |
3.052.569,72 EUR |
3.208.449,72 EUR |
155.880,00 EUR |
Sachaufwand |
113.174,77 EUR |
120.348,24 EUR |
7.173,47 EUR |
Rückstands-untersuchungen |
442.000,00 EUR |
436.926,51 EUR |
-5.073,49 EUR |
bakteriologische Untersuchungen |
66,00 EUR |
33,00 EUR |
-33,00 EUR |
gesamt |
3.607.810,49 EUR |
3.765.757,47 EUR |
157.946,98 EUR |
3.
Erlöse
Gebühren (für) |
Prognose |
Betriebsergebnis |
Abweichung |
Schlachttier- und Fleischuntersuchung |
3.172.000,00 EUR |
3.322.923,76 EUR |
150.923,76 EUR |
Zerlegung |
360.000,00 EUR |
343.858,00 EUR |
-16.142,00 EUR |
Gesamt |
3.532.000,00 EUR |
3.666.781,76 EUR |
134.781,76 EUR |
4.
Verbesserung
(+) / Verschlechterung (-)
Prognose |
Betriebsergebnis |
Abweichung |
|
Aufwand (s.o.) |
3.607.810,49 EUR |
3.765.757,47 EUR |
157.946,98 EUR |
Erlöse (s.o.) |
3.532.000,00 EUR |
3.666.781,76 EUR |
134.781,76 EUR |
|
-75.810,49 EUR |
-98.975,71 EUR |
-23.165,22 EUR |
5.
Hinweise
zum Betriebsergebnis
Bereits bei der Kalkulation der Gebühr für 2013 im November 2012 wurde davon ausgegangen, dass rd. 76.000 EUR durch die Überdeckung aus dem Jahr 2011 ausgeglichen werden sollen (SV-8-0783). Nach Ermittlung eines Zwischenergebnisses im November 2013 wurde vorübergehend sogar noch von einem deutlich höheren Defizit (rd. 147.400 EUR) zwischen Kosten und Gebühreneinnahmen für den Großbetrieb der Fa. Westfleisch in 2013 ausgegangen (SV-8-1038).
Die noch vorhandene Überdeckung aus dem Jahr 2011 ist, wie bereits in SV-8-0783 und SV-8-0872 ausgeführt, dem Großbetrieb zu Gute gekommen.
Für 2014 wurde der Gebührensatz auf 1,25 EUR/Schwein erhöht. Die weiter vorhandene Überdeckung aus Vorjahren wird hierbei zugunsten des Betriebs berücksichtigt und für das erwartete Defizit in 2014 eingesetzt.
Ob diese Regelung auf Dauer so fortgeführt werden kann, bleibt allerdings aufgrund der Klage der Fa. Westfleisch gegen Gebührenbescheide aus den Jahren 2013 und 2014 vor dem Verwaltungsgericht in Münster abzuwarten.
Sollten sich aufgrund des Klageverfahrens Änderungen bei den Gebühreneinnahmen für Abrechnungszeiträume in 2013 ergeben, werde ich hierüber noch gesondert berichten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für den Bereich des Veterinärdienstes und der Lebensmittelüberwachung ist der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig.