Betreff
16. Änderung des Arzneimittelgesetzes
Überwachung und Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung
Vorlage
SV-9-0070
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. – V.

 

Am 01.04.2014 ist die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft getreten. Die Novelle richtet sich an Halter bestimmter Masttiere mit dem Ziel der Antibiotikaminimierung. Im Zuge dessen ist den Veterinärbehörden der Kreise eine neue, umfangreiche Aufgabe zugekommen.

Betroffene Tierhalter müssen nun erstmalig Mitteilung über die Nutzungsart ihrer Masttiere machen und dann halbjährlich die Verwendung von Arzneimitteln mit antimikrobiell wirksamen Stoffen melden. Hierzu wurde eine bundesweite Datenbank eingerichtet. Die Veterinärbehörden sind für die Auswertung der von den Tierhaltern eingegebenen Daten und die Einleitung von Maßnahmen zur Senkung der Antibiotikamengen zuständig. Als viehstarker Kreis ist der Kreis Coesfeld von dieser neuen Aufgabe besonders betroffen.

 

In der Sitzung soll ein kurzer Überblick über die Neuerungen gegeben werden, insbesondere über die zeitliche Abfolge der einzelnen Maßnahmeschritte, über Art und Zahl der betroffenen Betriebe und auch die Auswirkungen für den Veterinärdienst im Hause.