Betreff
16. Änderung des Arzneimittelgesetzes
Überwachung und Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung
Überwachung und Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung
Vorlage
SV-9-0070
Art
Sitzungsvorlage
Beschlussvorschlag:
ohne
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. – V.
Am 01.04.2014
ist die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft getreten. Die
Novelle richtet sich an Halter bestimmter Masttiere mit dem Ziel der
Antibiotikaminimierung. Im Zuge dessen ist den Veterinärbehörden der Kreise eine
neue, umfangreiche Aufgabe zugekommen.
Betroffene Tierhalter
müssen nun erstmalig Mitteilung über die Nutzungsart ihrer Masttiere machen und
dann halbjährlich die Verwendung von Arzneimitteln mit antimikrobiell wirksamen
Stoffen melden. Hierzu wurde eine bundesweite Datenbank eingerichtet. Die
Veterinärbehörden sind für die Auswertung der von den Tierhaltern eingegebenen
Daten und die Einleitung von Maßnahmen zur Senkung der Antibiotikamengen
zuständig. Als viehstarker Kreis ist der Kreis Coesfeld von dieser neuen
Aufgabe besonders betroffen.
In der Sitzung soll ein kurzer Überblick über die Neuerungen gegeben werden, insbesondere über die zeitliche Abfolge der einzelnen Maßnahmeschritte, über Art und Zahl der betroffenen Betriebe und auch die Auswirkungen für den Veterinärdienst im Hause.