Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 27 (AN 2) in Dülmen
Vorlage
SV-9-0074/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr:

 

 

Unter dem Vorbehalt eines in der Vergangenheit gefassten Grundsatzbeschlusses, dass der Kreis Coesfeld bei Grundsanierungen den Eigenanteil trägt, wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahn auf dem rd. 1,7 km langen Streckenabschnitt der K 27 (Abschnitt 2) in Dülmen zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2015 für den Ausbau bereitgestellt werden und der Haushalt 2015 seine Rechtskraft erlangt hat.

 

Begründung:

 

I.    –V.

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 der Baumaßnahme unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die Verwaltung bis zur Sitzung des Kreisausschusses am 24.09.2014 darlegt, dass der Grundsatzbeschluss über die Kostentragung im Falle einer Grundsanierung - so wie vorgetragen - gefasst wurde.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2009 einstimmig die Verwaltung beauftragt, mit den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld eine einvernehmliche Regelung zur Anpassung der Vereinbarung aus dem Jahre 1986 an die neuen Förderrichtlinien des Landes zu verhandeln.

In der diesem Beschluss zugrundeliegenden Sitzungsvorlage 7-1352 wurde dargestellt und vorgeschlagen, dass der Kreis Coesfeld bei der Förderung von Straßen- und Brückenbauprojekten, die vornehmlich der Substanzverbesserung dienen, auf eine Übernahme des Eigenanteils durch die Gemeinden verzichtet.

Für die übrigen Förderprojekte sollte die seit 1986 praktizierte Verfahrensweise beibehalten werden, wonach die Gemeinden den Eigenanteil des Kreises zumindest für den Bau von Umgehungsstraßen, die Umgestaltung von innerörtlichen Straßenabschnitten sowie die erstmalige Herstellung von Radwegen an Kreisstraßen übernehmen.