Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung für den Kreis Coesfeld wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
In der Sitzung vom 22.09.2014 hat der Rechnungsprüfungsausschuss über den mit Sitzungsvorlage SV-9-0042 vorgelegten Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Coesfeld beraten. Es bestand Einigkeit darüber, dass eine Beschlussempfehlung hinsichtlich einer in § 8 Absatz 6 vorgesehenen Datenanalyse von Mitarbeiterdaten zunächst noch nicht festgeschrieben werden soll. Die weitere Beratung zu dieser Thematik soll in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.12.2014 erfolgen.
II. Lösung
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung wurde die Regelung des § 8 Absatz 6 gestrichen. Der angepasste Entwurf ist nunmehr dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Bis auf den Personal- und Sachkostenaufwand der Rechnungsprüfung und den Aufwand für die Sitzungen entstehen keine Kosten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ist der Kreistag für den Erlass der Rechnungsprüfungsordnung zuständig.
Anlagen:
Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung für den Kreis Coesfeld (ohne § 8 Absatz 6)