Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
hier: Fortsetzung des kreiseigenen Projektes "Wohnberatung" durch eine Honorarkraft im Jahr 2015
Vorlage
SV-9-0108
Aktenzeichen
50.2.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt „Wohnberatung“ wird in einem Umfang bis zu 400 Euro monatlich zuzüglich nachgewiesener Fahrtkosten durch eine Honorarkraft für das Jahr 2015 fortgesetzt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf.

 

Der Beschluss über die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass im Haushalt 2015 entsprechende Fördertopf-Mittel veranschlagt werden.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Kreis Coesfeld bietet die Wohnberatung seit 2008 allen interessierten Bürgern als Projekt im Rahmen des Fördertopfes an. Auf die ausführlichen Erläuterungen hierzu in den Sitzungsvorlagen SV-7-1093 und SV-7-1265 nehme ich Bezug.

 

Durch die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung in Verbindung mit dem hohen Anteil an Wohneigentum entsprechen viele Wohnungen nicht (mehr) den Bedürfnissen der Senioren oder den der Menschen mit Behinderungen. Es fehlt vor allem Barrierefreiheit.
Unzweckmäßig eingerichtete Badezimmer und ungeeignete Zugänge erschweren die Mobilität der Betroffenen und die ambulante Unterstützung und Pflege in der eigenen Wohnung. In vielen Fällen lassen sich durch relativ kleine Änderungen erhebliche Verbesserungen erreichen und die Lebensqualität der Senioren und Menschen mit Behinderung wieder steigern.

 

Seit Mai 2012 wird im Kreis Coesfeld unter finanzieller Förderung aus Mitteln der Pflegekasse im Umfang von ca. einer zusätzlichen Stelle Pflege- und Wohnberatung angeboten. Ziel dieser Wohnberatung ist unter anderem die frühzeitige Anpassung des individuellen Wohnraumes an die Bedürfnisse der Betroffenen. In dem Zusammenhang werden präventive Beratungsgespräche und Hausbesuche sowie gezielte Beratungstage in allen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld durchgeführt.

 

Die von dem Kreis Coesfeld im Rahmen dieses Projektes geförderte Wohnberatung richtet sich insbesondere an Bürgerinnen und Bürger, bei denen bereits eine Pflegesituation eingetreten ist. Im konkreten Einzelfall erfolgt eine individuelle Beratung von Betroffenen im häuslichen Umfeld. Dabei werden Pläne erstellt, wie die vorhandene Bausubstanz optimiert werden kann. 

Insgesamt ist festzustellen, dass Bedarf an kompetenter und neutraler Wohnberatung in erheblichem Umfang besteht. Die Resonanz der Beratungen ist durchweg positiv.

 

Das Projekt entspricht den Förderrichtlinien, die der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit in seiner Sitzung am 14.06.2010 festgelegt hat. Die ambulante Wohnberatung dient dem Förderschwerpunkt „Weiterentwicklung neuer alters- und pflegegerechter Wohnformen“ und erfüllt die Fördervoraussetzungen.

II.  Lösung

Die bisher tätige Honorarkraft hat die Wohnberatungen seit 2008 durchgeführt und wäre auch bereit, diese Aufgabe in 2015 zu übernehmen.


 

III. Alternativen

 

Alternativen: keine

Zurzeit kann die Abteilung Bauen und Wohnen die Gesamtaufgabe Wohnberatung mit der Öffentlichkeitsarbeit und einer bedarfsgerechten Beratung mit dem vorhandenen Personal im gewünschten Umfang nicht leisen. Die Wohnberatung ist eine sinnvolle Ergänzung der Pflegeberatung.
Andere Förderungen wurden bereits ausgeschöpft.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Mittel in Höhe von 4.800 € Honorar zuzüglich ca. 600 € Fahrtkostenerstattung für das Jahr 2015 stehen im Fördertopf „ambulant vor stationär“ zur Verfügung, wenn die Mittel im Haushaltsjahr 2015 wie in den Vorjahren veranschlagt werden.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Vergabe der Mittel aus dem Fördertopf ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.