Betreff
Kreiszuschuss zu Förder- und Therapiemaßnahmen für entwicklungs-, bewegungs- und verhaltensauffällige Kinder
Vorlage
SV-9-0109
Aktenzeichen
50 32
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld gewährt dem DJK Eintracht Coesfeld – VRBS e.V. ab dem Haushaltsjahr 2014 einen pauschalen  Zuschuss in Höhe von jährlich 10.000 €, um nicht gedeckte Kosten aufgrund von reduzierten Monatsbeiträgen und Beitragseinbußen bei zahlungsunfähigen Familien im Bereich der Förder- und Therapiemaßnahmen für entwicklungs-, bewegungs- und verhaltensauffällige Kinder zu finanzieren. Dies bedeutet eine Verringerung des bisherigen Zuschusses um 5.000 €/Jahr.

Begründung:

 

Begründung:

I.   Problem

Der Verein DJK-Eintracht Coesfeld VBRS e.V. bietet im Kreisgebiet seit vielen Jahren Bewegungsförderung für Kinder im Kreis Coesfeld an. Dabei werden vom Verein folgende Ziele verfolgt:

-       die Erfassung des emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklungsstandes des Kindes,

-       die Erweiterung der Handlungskompetenz,

-       das Erlernen, sich mit der gegenständlichen und sozialen Welt selbständig auseinander zu setzen sowie

-       die Integration in Sportgruppen nach Abschluss der Fördermaßnahme.

 

Derzeit bietet der Verein in neun Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld Bewegungsförderung an; Kinder aus den zwei Städten und Gemeinden ohne eigenes Angebot können die Angebote in den jeweiligen Nachbarorten nutzen.

 

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommenssituation werden von den Teilnehmern unterschiedliche Beitragssätze erhoben. Der Betrag ohne Ermäßigung beläuft sich auf 35,00 €/Monat, der ermäßigte Beitrag auf 27,00 €/Monat. Darüber hinaus gibt es auch Fälle, in denen der Beitrag von den Eltern nicht gezahlt wird.

 

Der Verein erhält seit dem Jahr 1993 einen Zuschuss des Kreises Coesfeld auf Grund nicht   gedeckter Therapiekosten,  der seit dem Jahr 2003 als pauschaler Jahreszuschuss gewährt wird.  Die Höhe dieses Zuschusses wurde zuletzt im Jahr 2008 angepasst. Auf Grundlage des Beschlusses des Kreistages Coesfeld vom 17.12.2008 wird seit dem Jahr 2009 dem DJK Eintracht Coesfeld – VRBS e.V. jährlich ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 15.000 € (zuvor 10.000 €) gewährt, um nicht gedeckte Kosten aufgrund von reduzierten Monatsbeiträgen und Beitragseinbußen bei zahlungsunfähigen Familien im Bereich der Förder- und Therapiemaßnahmen für entwicklungs-, bewegungs- und verhaltensauffällige Kinder zu finanzieren. Seinerzeit hatte der Verein dargelegt, dass das Defizit aufgrund von Beitragseinbußen und reduzierten Beiträgen steige, obwohl die Teilnehmerzahl insgesamt sogar leicht rückläufig sei.

 

Zu Beginn des Jahres 2014 ist der Verein DJK Eintracht Coesfeld – VRBS e.V. erneut an den Kreis Coesfeld herangetreten. In einem persönlichen Gespräch erläuterten Vertreterinnen des Vereins, dass seit dem 01.01.2014 ein geändertes Konzept in der Bewegungsförderung umgesetzt werde. Ein langjährig tätiger Motopäde sei Ende 2013 in den Ruhestand getreten; Gruppen seien zusammengelegt worden  Es werde bereits für das Jahr 2014 prognostiziert, dass nicht zuletzt auf Grund sinkender Teilnehmerzahlen das Defizit in der Bewegungsförderung geringer ausfallen werde als in den vorangegangenen Jahren.

 

Wurde lt. Verwendungsnachweis im Jahr 2009 das Angebot noch von 497 Teilnehmern angenommen, werden im Jahr 2014 190 Teilnehmer erwartet.

 

Durch das Schreiben vom 01.10.2014 – siehe Anlage - erläutert der DJK Eintracht Coesfeld – VRBS e.V. nun die aktuelle Situation und beantragt, die Höhe des Zuschusses ab dem 01.01.2014 auf jährlich 10.000 € festzusetzen. Bei einem Zuschuss in dieser Höhe müsse der Verein nach wie vor ein verbleibendes Defizit durch Querfinanzierungen innerhalb des Vereins abdecken. Eine höhere Eigenbeteiligung könne von ihm nicht geleistet werden.

 

II.  Lösung

Dem DJK Eintracht Coesfeld – VRBS e.V. wird jährlich ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 10.000 € gewährt, um nicht gedeckte Kosten aufgrund von reduzierten Monatsbeiträgen und Beitragseinbußen bei zahlungsunfähigen Familien im Bereich der Förder- und Therapiemaßnahmen für entwicklungs-, bewegungs- und verhaltensauffällige Kinder zu finanzieren.

 

In den Gesprächen mit den Vertreterinnen des Vereins ist bestätigt worden, dass bei der Festsetzung der Höhe der Kreiszuschusses in der Vergangenheit einvernehmlich davon ausgegangen worden sei, dass der Kreis Coesfeld keine vollumfängliche Verlustabdeckung im Rahmen einer freiwilligen Leistung übernehme werde. Der Verein wird insoweit auch zukünftig einen Teil des Defizites im Rahmen einer Eigenbeteiligung tragen.

 

Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Bereitstellung notwendiger Therapieangebote für entwicklungs-, bewegungs- und verhaltensauffällige Kinder eine wesentliche vorbeugende Maßnahme darstellt. Im Rahmen dieser Prophylaxe können mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII verhindert bzw. verringert werden. Die Annahme der Angebote des Vereins durch den geförderten Personenkreis liegt daher auch im Interesse des Kreises Coesfeld als Träger der Sozialhilfe.

III. Alternativen

Die Höhe des Zuschusses wird auf einen anderen Betrag festgesetzt..

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Im Entwurf des Haushaltsplans 2015 ist dem bisherigen Kreistagsbeschluss entsprechend ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € veranschlagt. Eine Änderung der Zuschusshöhe ist in die Änderungsliste zum Haushaltsplanverfahren aufzunehmen.

Für das Haushaltsjahr 2014 würde eine Änderung der Förderhöhe ab dem 01.01.2014 zu einem Minderaufwand von 5.000 € führen.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig.