Begründung:
I. Problem
Für die Benutzung des
Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger
entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76
Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend
festzusetzen.
Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.01.2014. Es ist
festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2015 entstehenden Aufwand
entsprechen.
II. Lösung
Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2014
über das hochgerechnete Betriebsergebnis
2014 zum Kalkulationsjahr 2015 stellt
sich nach Gesamtsummen wie folgt dar:
|
Kalkulation 2014 |
Prognose BE 2014 |
Kalkulation 2015 |
Personalkosten |
6.648.017 € |
6.847.750 € |
7.373.958 € |
Kalkulatorische Kosten |
954.960 € |
913.000 € |
855.685 € |
Sachkosten Vertragspartner |
1.084.587 € |
1.122.228 € |
1.205.926 € |
Sachkosten Kreis Coesfeld |
1.753.566 € |
1.753.949 € |
1.941.647 € |
Summen: |
10.441.130 € |
10.636.927 € |
11.377.216 € |
Für das Jahr 2014 wurde ein hochgerechnetes
Betriebsergebnis von –215.151,75 € ermittelt (s. Anlage 3). Zu dieser
Hochrechnung führten höhere Personalkosten. Die Gebühreneinnahmen erreichen
nahezu den kalkulierten Betrag, wobei Mehreinnahmen in der Notfallrettung die
Mindereinnahmen im Krankentransport weitgehend ausgleichen.
Die Erhöhung des Aufwandes im Jahre 2014
gegenüber der Kalkulation ergibt sich weitgehend aus drei Gründen. Für die
Rettungswache Dülmen wurden im Frühjahr d. J. drei Stellen für ein Jahr zur
Sicherung des Dienstbetriebes und zum Überstundenabbau genehmigt und schlagen
mit voraussichtlich gut 80.000,- € zu Buche. Zusätzliches Leitstellenpersonal, überwiegend
zur Krankheitsvertretung, verursacht einen Mehraufwand von ca. 60.000,- €. Drittens
konnten fünf beim DRK-Kreisverband bislang mit Jahrespraktikanten besetzte
Stellen nicht erneut mit Jahrespraktikanten besetzt werden. Stattdessen wurden
Rettungsassistenten und -sanitäter eingestellt. Ursache hierfür ist weitgehend
das Auslaufen des Rettungsassistentengesetzes zum Ende des Jahres. Hieraus
entstehen Mehrkosten von ebenfalls etwa 60.000,- €.
Für das kommende Jahr sind erneut höhere
Ausgaben geplant (s. Anlage 1).
Bei den Personalkosten sind die bereits
genannten drei Gründe für die ungeplante Erhöhung des Aufwands 2014 erneut zu nennen.
In 2015 wird es noch schwieriger und in 2016
nahezu unmöglich werden, Jahrespraktikanten zur Ausbildung zum
Rettungsassistenten anzuwerben. Die weitere Umwandlung von Jahrespraktikanten-
in Rettungsassistenten- und Rettungssanitäterstellen ist einkalkuliert. Mit
weiteren Stellenumwandlungen ist zu rechnen. Spätestens in 2016 werden die
Stellen der Jahrespraktikanten vollständig entfallen und durch Personal mit
anderen Qualifikationen zu ersetzen sein.
Auch Rettungsassistenten werden dann
voraussichtlich in großer Zahl die Qualifizierung zum Notfallsanitäter
anstreben. Planungen zur Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes sind in
Vorbereitung und sollen mit der Novellierung des Rettungsgesetzes NRW zügig
angegangen werden. Kosten hierfür konnten noch nicht eingestellt werden, da das
Rettungsgesetz NRW aktuell noch nicht die Voraussetzungen zur Beschäftigung von
Notfallsanitätern enthält und die Kostenträger noch keine Kostenzusagen hierfür
geben können.
Die Kalkulation der Rettungswache Dülmen
enthält Personalkosten für 25,1 Stellen gemäß Bedarfsplanung aus dem Jahre 2010
und der ergänzenden Vereinbarung mit den Krankenkassen über 1,5 zusätzliche
Stellen vom Juli 2013. Die zum 01.05.2014 vorgenommenen drei befristeten
Einstellungen zum Überstundenabbau wurden bis zum 30.04.2015 kalkuliert.
Die personelle Besetzung der Leitstelle wurde
im Rahmen einer hausinternen Organisationsuntersuchung geprüft. Die Steigerung
der Anzahl der Notrufe seit 2006 um 60 % erfordert drei Stellen einzurichten
mit dem Ziel, das Sicherheitsniveau angemessen halten zu können. In den Entwurf
des Stellenplans 2015 wurden drei zusätzliche Stellen aufgenommen. Der auf den
Rettungsdienst entfallenden Anteil von 65 % inkl. Pensionsrückstellungen
beträgt 92.685,- € und wurde in die vorliegende Kalkulation eingestellt.
Sachkostensteigerungen von ca. 210.000,- €
gegenüber der Prognose 2014 ergeben sich aus erhöhten Versicherungskosten beim
Ersatz vieler Altfahrzeuge durch neue, erhöhten Kosten für Fortbildungen, die
aus den Jahren 2013 und 2014 zur Sicherung des Dienstbetriebes verschoben
wurden, steigenden Einsatzzahlen und weiteren Positionen in geringem Umfang.
Neben dem Aufwand sind gem. § 6 KAG die Über-
und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren
auszugleichen. Per 31.12.2013 besteht eine Unterdeckung von 132.270,54 € (s.
folgende Aufstellung). Zusätzlich wurden 77.153,19 € in 2014
gebührensatzmindernd zur Rückführung der per 31.12.2012 bestehenden Überdeckung
von seinerzeit nahezu 300.000,- € eingesetzt. Aus der Summe der Unterdeckungen
von 209.423,73 € wurden in die aktuelle Kalkulation 120.000,- € eingestellt. Der
Restbetrag ist von 89.423,73 € soll 2016
zurückgeführt werden.
Jahr |
Über-deckung |
Unterdeckung |
Saldo |
Zum Ausgleich
kalkuliert (Jahr) |
noch
auszugleichen |
2012 |
- € |
177.440,13 € |
297.153,19 € |
- 220.000,00 € |
77.153,19 € |
(2013) |
|||||
2013 |
- € |
209.423,73 € |
- 132.270,54 € |
- 77.153,19 € |
- 209.423,73 € |
(2014) |
|||||
Hochrech-nung
2014 |
- € |
215.121,75 € |
- 424.545,48 € |
120.000,00 € |
- 304.545,48 € |
(2015) |
Die Tabelle kann in der Ausschusssitzung erläutert
werden.
Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte
beträgt der durch Gebühren zu deckende Gesamtaufwand für das Kalkulationsjahr 2015 11.497.216
€.
Dem lt. Gebührenkalkulation für das
Betriebsjahr 2015 ermittelten Aufwand
stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen
in gleicher Höhe gegenüber. Im Einzelnen wird auf die Gebührenbedarfsberechnung
2015 (s. Anlage 1) verwiesen. Die
wichtigsten Gebührensätze ändern sich wie folgt:
|
Notarzt |
RTW |
KTW |
Grundgebühr aktuell |
480,00 € |
459,00
€ |
166,00 € |
Grundgebühr ab 2015 |
532,00 € |
490,00
€ |
190,00 € |
Veränderung |
+52,00 € |
+31,00 €
|
+24,00 € |
Veränderung prozentual |
+10,8 % |
+6,8 % |
+14,5 % |
Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze
hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu
erwartenden Einsätze und Einsatzkilometer. Die in der Gebührenkalkulation für 2015 berücksichtigten Zahlen sind das Ergebnis
der im Jahre 2014 hochgerechneten Einsätze und einer Einschätzung der weiteren
Entwicklung im kommenden Jahr (vgl. Anlage 4).
In dem als Anlage 2 beigefügten
Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.
Den Verbänden der Krankenkassen und dem
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom 22.10.2014
gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung zur Stellungnahme und Erörterung
zugeleitet. Zu den Stellungnahmen wird mündlich berichtet.
III. Alternativen
Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.