Betreff
Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren
Vorlage
SV-9-0126
Aktenzeichen
32 38 90 14
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

I.   Problem

Für die Benutzung des Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76 Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen.

Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.01.2014. Es ist festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2015 entstehenden Aufwand entsprechen.

 

II.  Lösung

 

Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2014 über das hochgerechnete  Betriebsergebnis 2014 zum Kalkulationsjahr  2015 stellt sich nach Gesamtsummen wie folgt dar:

 

 

Kalkulation 2014

Prognose BE 2014

Kalkulation  2015

Personalkosten

   6.648.017 €

   6.847.750 €

   7.373.958 €

Kalkulatorische Kosten

      954.960 €

      913.000 €

      855.685 €

Sachkosten Vertragspartner

   1.084.587 €

   1.122.228 €

   1.205.926 €

Sachkosten Kreis Coesfeld

   1.753.566 €

   1.753.949 €

   1.941.647 €

Summen:

 10.441.130 €

 10.636.927 €

 11.377.216 €

 

Für das Jahr 2014 wurde ein hochgerechnetes Betriebsergebnis von –215.151,75 € ermittelt (s. Anlage 3). Zu dieser Hochrechnung führten höhere Personalkosten. Die Gebühreneinnahmen erreichen nahezu den kalkulierten Betrag, wobei Mehreinnahmen in der Notfallrettung die Mindereinnahmen im Krankentransport weitgehend ausgleichen.

 

Die Erhöhung des Aufwandes im Jahre 2014 gegenüber der Kalkulation ergibt sich weitgehend aus drei Gründen. Für die Rettungswache Dülmen wurden im Frühjahr d. J. drei Stellen für ein Jahr zur Sicherung des Dienstbetriebes und zum Überstundenabbau genehmigt und schlagen mit voraussichtlich gut 80.000,- € zu Buche. Zusätzliches Leitstellenpersonal, überwiegend zur Krankheitsvertretung, verursacht einen Mehraufwand von ca. 60.000,- €. Drittens konnten fünf beim DRK-Kreisverband bislang mit Jahrespraktikanten besetzte Stellen nicht erneut mit Jahrespraktikanten besetzt werden. Stattdessen wurden Rettungsassistenten und -sanitäter eingestellt. Ursache hierfür ist weitgehend das Auslaufen des Rettungsassistentengesetzes zum Ende des Jahres. Hieraus entstehen Mehrkosten von ebenfalls etwa 60.000,- €.

 

Für das kommende Jahr sind erneut höhere Ausgaben geplant (s. Anlage 1).

 

Bei den Personalkosten sind die bereits genannten drei Gründe für die ungeplante Erhöhung des Aufwands 2014 erneut zu nennen.

 

In 2015 wird es noch schwieriger und in 2016 nahezu unmöglich werden, Jahrespraktikanten zur Ausbildung zum Rettungsassistenten anzuwerben. Die weitere Umwandlung von Jahrespraktikanten- in Rettungsassistenten- und Rettungssanitäterstellen ist einkalkuliert. Mit weiteren Stellenumwandlungen ist zu rechnen. Spätestens in 2016 werden die Stellen der Jahrespraktikanten vollständig entfallen und durch Personal mit anderen Qualifikationen zu ersetzen sein.

 

Auch Rettungsassistenten werden dann voraussichtlich in großer Zahl die Qualifizierung zum Notfallsanitäter anstreben. Planungen zur Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes sind in Vorbereitung und sollen mit der Novellierung des Rettungsgesetzes NRW zügig angegangen werden. Kosten hierfür konnten noch nicht eingestellt werden, da das Rettungsgesetz NRW aktuell noch nicht die Voraussetzungen zur Beschäftigung von Notfallsanitätern enthält und die Kostenträger noch keine Kostenzusagen hierfür geben können.

 

Die Kalkulation der Rettungswache Dülmen enthält Personalkosten für 25,1 Stellen gemäß Bedarfsplanung aus dem Jahre 2010 und der ergänzenden Vereinbarung mit den Krankenkassen über 1,5 zusätzliche Stellen vom Juli 2013. Die zum 01.05.2014 vorgenommenen drei befristeten Einstellungen zum Überstundenabbau wurden bis zum 30.04.2015 kalkuliert.

 

Die personelle Besetzung der Leitstelle wurde im Rahmen einer hausinternen Organisationsuntersuchung geprüft. Die Steigerung der Anzahl der Notrufe seit 2006 um 60 % erfordert drei Stellen einzurichten mit dem Ziel, das Sicherheitsniveau angemessen halten zu können. In den Entwurf des Stellenplans 2015 wurden drei zusätzliche Stellen aufgenommen. Der auf den Rettungsdienst entfallenden Anteil von 65 % inkl. Pensionsrückstellungen beträgt 92.685,- € und wurde in die vorliegende Kalkulation eingestellt.

 

Sachkostensteigerungen von ca. 210.000,- € gegenüber der Prognose 2014 ergeben sich aus erhöhten Versicherungskosten beim Ersatz vieler Altfahrzeuge durch neue, erhöhten Kosten für Fortbildungen, die aus den Jahren 2013 und 2014 zur Sicherung des Dienstbetriebes verschoben wurden, steigenden Einsatzzahlen und weiteren Positionen in geringem Umfang.

 

Neben dem Aufwand sind gem. § 6 KAG die Über- und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. Per 31.12.2013 besteht eine Unterdeckung von 132.270,54 € (s. folgende Aufstellung). Zusätzlich wurden 77.153,19 € in 2014 gebührensatzmindernd zur Rückführung der per 31.12.2012 bestehenden Überdeckung von seinerzeit nahezu 300.000,- € eingesetzt. Aus der Summe der Unterdeckungen von 209.423,73 € wurden in die aktuelle Kalkulation 120.000,- € eingestellt. Der Restbetrag ist von 89.423,73 € soll  2016 zurückgeführt werden.

 

Jahr

Über-deckung

Unterdeckung

Saldo

Zum Ausgleich kalkuliert (Jahr)

noch auszugleichen  
+ = Überdeckung
- = Unterdeckung 

2012

-  

   177.440,13 €

   297.153,19 €

-   220.000,00 €

           77.153,19 €

(2013)

2013

-  

   209.423,73 €

-  132.270,54 €

-     77.153,19 €

-        209.423,73 €

(2014)

Hochrech-nung 2014

-  

   215.121,75 €

-  424.545,48 €

    120.000,00 €

-        304.545,48 €

(2015)

 

Die Tabelle kann in der Ausschusssitzung erläutert werden.

 

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte beträgt der durch Gebühren zu deckende Gesamtaufwand für das Kalkulationsjahr  2015  11.497.216 €.

 

Dem lt. Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr  2015 ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Im Einzelnen wird auf die Gebührenbedarfsberechnung  2015 (s. Anlage 1) verwiesen. Die wichtigsten Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

 

Notarzt

RTW

KTW

Grundgebühr aktuell

480,00 €

 459,00 €

166,00 €

Grundgebühr ab  2015

532,00 €

 490,00 €

190,00 €

Veränderung

+52,00 €

+31,00 € 

+24,00 €

Veränderung prozentual

+10,8 %

+6,8 %

+14,5 %

 

Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu erwartenden Einsätze und Einsatzkilometer. Die in der Gebührenkalkulation für  2015 berücksichtigten Zahlen sind das Ergebnis der im Jahre 2014 hochgerechneten Einsätze und einer Einschätzung der weiteren Entwicklung im kommenden Jahr (vgl. Anlage 4).

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.

 

Den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom 22.10.2014 gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung zur Stellungnahme und Erörterung zugeleitet. Zu den Stellungnahmen wird mündlich berichtet.

 

III. Alternativen

Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.