Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Landschaftsplans Lüdinghausen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Begründung:
I. – IV.
Der Kreistag hat am 14.12.2011 gemäß § 27 Abs. 1 Landschaftsgesetz (LG) beschlossen, den Landschaftsplan Lüdinghausen aufzustellen.
Dem Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde zuletzt in seiner Sitzung am 09.09.2013 (Sitzungsvorlage SV-8-0974) über den Stand der Landschaftsplanung berichtet.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich gemäß § 16 Abs. 1 LG auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.
Landschaftspläne
sind in Deutschland nach § 11 Abs. 2 BNatSchG aufzustellen, sobald
und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der
konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich
ist (z. B. Aufbau und Schutz eines Biotopverbundsystems). Ziel der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist der Aufbau eines landesweiten
Biotopverbundsystems auf mindestens 10 % der Landesfläche.
Die Landschaftsplanung erfolgt im Kreis Coesfeld auf der Basis der Kooperationsvereinbarung von 1999 im engen Dialog mit den Flächeneigentümern und -bewirtschaftern. Als Diskussionsgrundlage dienen dabei interne und externe naturschutzfachliche Daten sowie auch Abgrenzungen potentieller Natur- und Landschaftsschutzgebiete auf der Grundlage der derzeitigen rechtlichen Vorgaben des Regionalplanes. Um gleichermaßen hohe Akzeptanz der Flächeninhaber und Entwicklungsqualitäten für die nun zu beplanenden Gebiete zu erreichen, haben sich Verfahren und Inhalte für die aufzustellenden Landschaftspläne an den im Kreis bereits umgesetzten Landschaftsplanungen orientiert.
Hierzu fand am 30.10.2012 eine erste gemeinsame Sitzung mit der Landwirtschaftskammer und dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband Kreisverband Coesfeld statt. Es folgten weitere Termine mit Vertretern der Kammer und des Verbandes, mit den betroffenen Kommunen, dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Naturschutzverbänden sowie Eigentümern und Betroffenen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 20.11.2013 in Lüdinghausen (Gaststätte Schwenken) in einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt.
Ein wesentlicher Kritikpunkt war die Größe der dargestellten Landschaftsschutzgebiete. Daraufhin hat die Kreisverwaltung noch einmal die Kulisse der Landschaftsschutzgebiete überarbeitet und in einzelnen Bereichen reduziert bzw. stärker den Darstellungen der aktuellen Fortschreibung des Regionalplans angepasst. Weitere kritische Anmerkungen gab es zur Verlässlichkeit der Planungen (Stichwort: FFH) sowie zu den Ge- und Verboten in Landschaftsschutzgebieten, hier insbesondere die Regelung zum Bauen im Außenbereich.
Inhalte des Landschaftsplans
Der ca. 8.158 ha große Landschaftsplan umfasst den Außenbereich zwischen den Siedlungslagen von Lüdinghausen, Senden, Ottmarsbocholt und Nordkirchen. Die Landschaft wird durch die Lage in der Niederung der Lüdinghausen-Olfener Flachmulde und durch die Lage auf den Ascheberger Geschiebelehmplatten gekennzeichnet.
Während die Landschaft auf den Ascheberger Geschiebelehmplatten überwiegend ackerbaulich geprägt ist, zeigt sich in der Stevermulde eine waldreichere und grünlandreichere Ausstattung. Hier liegen auch überwiegend die besonders wertvollen Flächen für den Naturschutz und die Landschaftspflege.
Der
Landschaftsplan Lüdinghausen stellt zur Zeit folgende besonders geschützte
Teile von Natur und Landschaft dar:
·
6 Naturschutzgebiete (NSG) mit einer
Gesamtfläche von 390 ha
·
8 Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit einer
Gesamtfläche von 4.381 ha
·
5 Naturdenkmäler (ND)
·
76 Geschützte
Landschaftsbestandteile (LB)
Naturschutzgebiete:
Die Flächen entsprechen weitestgehend den im Regionalplan dargestellten Bereichen zum Schutz der Natur und den Daten des Katasters der schutzwürdigen Biotope (Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)). Die Naturschutzgebiete 2.1.01 und 2.1.06 umfassen überwiegend Waldflächen, die Gebiete 2.1.04 und 2.1.05 beinhalten überwiegend Gewässerbiotope, die Gebiete 2.1.02 und 2.1.03 sind durch einen Komplex aus Waldflächen, Grünland und verschiedenen Gewässerbiotopen sowie einzelnen Ackerflächen gekennzeichnet.
Innerhalb des Geltungsbereiches werden folgende Naturschutzgebiete festgesetzt:
Nr. |
Name |
Status |
ha |
2.1.01 |
Dicke Mark |
geplantes
NSG |
53,40 |
2.1.02 |
Steverauen nördlich Lüdinghausen |
geplantes
NSG |
172,39 |
2.1.03 |
Nonnenbach |
geplantes
NSG |
9,12 |
2.1.04 |
Alte Fahrt |
geplantes
NSG |
31,51 |
2.1.05 |
Meinhövels Holz |
geplantes
NSG |
103,95 |
2.1.06 |
Brinshok |
geplantes
NSG |
19,92 |
Landschaftsschutzgebiete:
Die Landschaftsschutzgebiete umfassen überwiegend die reich und vielfältig gegliederten Landschaftsräume. Bei den Flächen handelt es sich meist um die typischen Bereiche der „Münsterländer Parklandschaft“. Die Flächenkulisse des landesweiten Biotopverbundsystems (Verbindungsflächen/Stufe 2) stellt eine weitere wesentliche Grundlage dar. Die Gebiete decken sich weitgehend mit den Bereichen zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung des Regionalplans.
Innerhalb des Geltungsbereiches werden folgende Landschaftsschutzgebiete festgesetzt:
Nr. |
Name |
ha |
|
2.2.01 |
Berenbrock-Elvert |
|
799,56 |
2.2.02 |
Kleuterbach |
|
199,75 |
2.2.03 |
Bechtrup-Schölling |
|
1088,22 |
2.2.04 |
Aldenhövel-Westrup |
|
1006,31 |
2.2.05 |
Brochtrup |
|
520,48 |
2.2.06 |
Piekenbrock |
|
362,12 |
2.2.07 |
Westrup-Ermen |
|
225,02 |
2.2.08 |
Kanalinsel |
|
179,61 |
Naturdenkmäler
Bei den Naturdenkmälern handelt es sich um „Einzelschöpfungen der Natur“ von hervorragender Schönheit. Im vorliegenden Plan sind dies vier Einzelbäume, die bereits durch eine ordnungsbehördliche Verordnung als Naturdenkmal gesichert waren, sowie mit dem Baum 2.3.05 ein neu aufgenommener Einzelbaum. Der Baum liegt ausserhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes.
Durch den Landschaftsplan werden folgende Naturdenkmäler festgesetzt:
Nr. |
Name |
2.3.01 |
Eiche
auf dem Hof Röttgermann |
2.3.02 |
Stieleiche
östlich der Burg Vischering |
2.3.03 |
Sommerlinde
an der Burg Vischering |
2.3.04 |
Hängebuche
an der Burg Vischering |
2.3.05 |
Flatterulme
am Torhaus der Burg Lüdinghausen |
Geschützte
Landschaftsbestandteile
Die geschützten Landschaftsbestandteile geben im Wesentlichen vorhandene kleinräumige Geländestrukturen bzw. Nutzungsformen wieder, die in den jeweiligen Landschaftsräumen zur Belebung und Gliederung von Bedeutung sind (z. B. Heckenzüge, Feldgehölze, Kleingewässer etc.). Grundlage für die Ausweisung ist vor allem das Kataster der schutzwürdigen Biotope des LANUV.
Innerhalb des Geltungsbereiches werden folgende geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt:
Nr. |
ha |
|
2.4.01 |
Heckenkomplex
mit Einzelbäumen im Lieten |
1,37 |
2.4.02 |
Obstwiesen
nördlich der Alten Ascheberger Straße |
2,48 |
2.4.03 |
Kleingewässer
nördlich Fritsche |
0,37 |
2.4.04 |
Allee
am Weg "Piekenbrock" |
0,32 |
2.4.05 |
Altwasser
des Teufelsbaches im Bereich Pieckenbrock |
0,22 |
2.4.06 |
Buchen-Eichenwäldchen
Kortenlande am Teufelsbach |
5,00 |
2.4.07 |
Kleingewässer
südlich des Lietenweges |
0,13 |
2.4.08 |
Teiche
am Teufelsbach in der Berstede |
1,15 |
2.4.09 |
Eichen-Hainbuchen-Feldgehölz
am Blotenberg |
3,49 |
2.4.10 |
Hecke/Wallhecke
in der Westernbauernschaft bei Hof Kasberg |
0,71 |
2.4.11 |
Teichkomplex
am Westruper Bach |
1,03 |
2.4.12 |
Gewässer-
und Gehölzkomplex Voshöhl |
3,76 |
2.4.13 |
Laubwald
westlich Golfplatz Nordkirchen |
12,26 |
2.4.14 |
Lindenallee
am Schwarzen Damm auf der Höhe von Hof Höckensfeld |
0,39 |
2.4.15 |
Heckensysteme
nördlich des Golfplatzes Nordkirchen |
0,59 |
2.4.16 |
Beverbach
oberhalb Besenburgsbusch |
18,03 |
2.4.17 |
Baumreihe
nördlich Hof Plesser |
0,26 |
2.4.18 |
Baumreihe
und Baumhecke südlich und östlich Hof Plesser |
0,28 |
2.4.19 |
Feuchtbrache
an der B58 |
1,62 |
2.4.20 |
Brache
und Grünland westlich Lüdinghausen |
5,22 |
2.4.21 |
Heckensystem
südlich Brennerei Böcker |
3,61 |
2.4.22 |
Gehölz-
und Grünlandkomplex südlich B 58 |
12,53 |
2.4.23 |
Laubwaldbestand
"Bliek" südlich der B58 |
5,68 |
2.4.24 |
Hainbuchen-Eichenbestände
und Gehölzstreifen südl. der B58 |
2,97 |
2.4.25 |
Gehölzstreifennetz
und Feldgehölze bei Brochtrup |
6,64 |
2.4.26 |
Streuobstwiese
südlich Hof Bergmann |
0,43 |
2.4.27 |
Eichen-Hainbuchen-
und Eschengehölz in Brochtrup |
1,48 |
2.4.28 |
Grünland
und Heckenbestände im Ossenstall |
2,95 |
2.4.29 |
Kleingewässer
östlich der Burg Kakesbeck |
0,85 |
2.4.30 |
Heckenbestände
im Kleikamp |
0,15 |
2.4.31 |
Allee
'Stadtfeldstrasse' |
3,32 |
2.4.32 |
Kleingewässer
südl. Hof Jasper |
0,23 |
2.4.33 |
Eichengehölz
nördl. der B58 bei Lüdinghausen |
1,68 |
2.4.34 |
Obstbaumallee
in Aldenhövel |
2,01 |
2.4.35 |
Grünlandkomplex
in Aldenhövel |
3,79 |
2.4.36 |
Heckenbestände
im Steggeren |
0,43 |
2.4.37 |
Laubwald
"Bracken" |
13,11 |
2.4.38 |
Laubwald
"Heidkamp" bei Aldenhövel |
11,93 |
2.4.39 |
Buchen-Birkenwald
an der Ortsgrenze Senden/Lüdinghausen |
5,80 |
2.4.40 |
Laubwald
bei Aldenhövel |
3,76 |
2.4.41 |
Waldparzelle
westl. Ottmarsbocholt |
5,55 |
2.4.42 |
Feldgehölz
westl. Schemmelmann |
0,99 |
2.4.43 |
Kleingewässer
an der B 58 nördlich Gut Forstmannshof |
0,15 |
2.4.44 |
Kleingewässer
an der B 235 in Gettrup |
0,08 |
2.4.45 |
Kleingewässer
Hörstener Heide südl. Senden |
0,11 |
2.4.46 |
Eichenallee
am Hof Schulze Schölling Forsthövel |
1,01 |
2.4.47 |
Eichen-Hainbuchenwald
südlich Schulze Austrup-Streyl |
2,15 |
2.4.48 |
Grünland
und Gehölzstreifen westl. der B235 bei Bechtrup |
2,11 |
2.4.49 |
Heckenbestand
im Rietkamp |
0,25 |
2.4.50 |
Heckensystem
im Nienkamp |
0,23 |
2.4.51 |
Kopfweidenreihen
am Kakesbecker Damm |
0,15 |
2.4.52 |
Kleingewässer
am Höckenkamp |
0,04 |
2.4.53 |
Laubwaldbestände
"Havelt" und "Bergbüsken" bei Große Ophoff |
12,65 |
2.4.54 |
Kopfweidenreihen
in Brochtrup |
0,05 |
2.4.55 |
Eichen-
Hainbuchenwald südlich Sielenkemper |
4,98 |
2.4.56 |
Kopfweidenhecke
auf der Großen Geist |
0,21 |
2.4.57 |
Feuchte
Eichen-Birkenwaldparzelle in der Elvertheide |
4,11 |
2.4.58 |
Brache
an der B58 |
2,15 |
2.4.59 |
Allee
auf dem Klutendamm |
1,36 |
2.4.60 |
Allee
entlang der Elverter Strasse |
2,89 |
2.4.61 |
Klutensee |
9,84 |
2.4.62 |
Gronenbach |
1,55 |
2.4.63 |
Speckingsholz |
5,04 |
2.4.64 |
Kleingewässer
mit umgebenden Birkenwald in der Pröbstingheide |
2,73 |
2.4.65 |
Wald
"Stämmen" |
10,76 |
2.4.66 |
Kleingewässer
im Kortenhövel |
0,09 |
2.4.67 |
Kopfweidenbestände
südlich Hof Pröbsting |
0,27 |
2.4.68 |
Bruchwald
in der Mark |
4,13 |
2.4.69 |
gewässerreicher
Wald-Grünlandkomplex südlich Yachthafen |
5,15 |
2.4.70 |
Hundebach
mit Feuchtgrünland am Ortsrand von Ottmarsbocholt |
0,92 |
2.4.71 |
Allee
bei Schulze-Messing |
0,75 |
2.4.72 |
Feuchtgrünland
und Gehölzkomplex auf der Kanalinsel |
3,98 |
2.4.73 |
Teichkomplex
südlich des Dortmund-Ems-Kanals im Hundrup |
0,83 |
2.4.74 |
Kleingewässer
am Liebfrauenkamp |
0,30 |
2.4.75 |
Kopfbaumreihe
entlang der Waterstroat |
0,11 |
2.4.76 |
Hesselmannsgraben |
3,60 |
Entwicklungs-, Pflege- und
Erschließungsmaßnahmen
Des Weiteren enthält der Landschaftsplan Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (§ 26 LG). Gegenüber der bisherigen Praxis sind diese Maßnahmen nicht mehr unmittelbar ortsgebunden, sondern Landschaftsräumen zugeordnet. Jeder Landschaftsraum enthält einen Katalog von Maßnahmen, die durchgeführt werden sollen, um die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege umzusetzen. Durch die erhöhte Flexibilität in der Verortung wird eine größere Akzeptanz für diese Maßnahmen erwartet.
Weiteres Verfahren
Es ist beabsichtigt, für den Landschaftsplan Lüdinghausen gemäß §§ 27 a und c LG im Zeitraum Januar bis März 2015 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen und den Entwurf für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung sollen somit gemäß § 27 a Abs. 2 LG parallel erfolgen.
In o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken schriftlich (auch über eine entsprechende Internet-Präsentation) oder zur Niederschrift vorzubringen. Alle Bedenken und Anregungen aus der Offenlegung werden für den Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung aufbereitet, um dann nach erfolgter Beratung den Landschaftsplan über den Kreisausschuss dem Kreistag zur Entscheidung/zum Satzungsbeschluss vorzulegen.
Anschließend wird der Landschaftsplan der Bezirksregierung Münster gemäß § 28 Abs. 1 LG angezeigt. Die erfolgte Durchführung des Anzeigeverfahrens ist durch den Träger der Landschaftsplanung ortsüblich bekannt zu machen (§ 28 a LG). Mit der Bekanntmachung tritt der Landschaftsplan in Kraft.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung in dieser Angelegenheit ist gem. § 26 Abs. 1 KrO der Kreistag.
Anlagen:
Anlage A: Inhaltsverzeichnis und allgemeine Festsetzungen
Anlage B: Festsetzungskarte (Teildarstellungen) Landschaftsplan Lüdinghausen
Anlage C: Entwicklungskarte Landschaftsplan Lüdinghausen