Betreff
Landschaftsplan Lüdinghausen; Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SV-9-0129
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Landschaftsplans Lüdinghausen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Begründung:

 

 

I. – IV.

 

Der Kreistag hat am 14.12.2011 gemäß § 27 Abs. 1 Landschaftsgesetz (LG) beschlossen, den Landschaftsplan Lüdinghausen aufzustellen.

Dem Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde zuletzt in seiner Sitzung am 09.09.2013 (Sitzungsvorlage SV-8-0974) über den Stand der Landschaftsplanung berichtet.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich gemäß § 16 Abs. 1 LG auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.

Landschaftspläne sind in Deutschland nach § 11 Abs. 2 BNatSchG aufzustellen, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist (z. B. Aufbau und Schutz eines Biotopverbundsystems). Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist der Aufbau eines landesweiten Biotopverbundsystems auf mindestens 10 % der Landesfläche.

Die Landschaftsplanung erfolgt im Kreis Coesfeld auf der Basis der Kooperationsvereinbarung von 1999 im engen Dialog mit den Flächeneigentümern und -bewirtschaftern. Als Diskussionsgrundlage dienen dabei interne und externe naturschutzfachliche Daten sowie auch Abgrenzungen potentieller Natur- und Landschaftsschutzgebiete auf der Grundlage der derzeitigen rechtlichen Vorgaben des Regionalplanes. Um gleichermaßen hohe Akzeptanz der Flächeninhaber und Entwicklungsqualitäten für die nun zu beplanenden Gebiete zu erreichen, haben sich Verfahren und Inhalte für die aufzustellenden Landschaftspläne an den im Kreis bereits umgesetzten Landschaftsplanungen orientiert.

Hierzu fand am 30.10.2012 eine erste gemeinsame Sitzung mit der Landwirtschaftskammer und dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband Kreisverband Coesfeld statt. Es folgten weitere Termine mit Vertretern der Kammer und des Verbandes, mit den betroffenen Kommunen, dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Naturschutzverbänden sowie Eigentümern und Betroffenen.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 20.11.2013 in Lüdinghausen (Gaststätte Schwenken) in einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt.

Ein wesentlicher Kritikpunkt war die Größe der dargestellten Landschaftsschutzgebiete. Daraufhin hat die Kreisverwaltung noch einmal die Kulisse der Landschaftsschutzgebiete überarbeitet und in einzelnen Bereichen reduziert bzw. stärker den Darstellungen der aktuellen Fortschreibung des Regionalplans angepasst. Weitere kritische Anmerkungen gab es zur Verlässlichkeit der Planungen (Stichwort: FFH) sowie zu den Ge- und Verboten in Landschaftsschutzgebieten, hier insbesondere die Regelung zum Bauen im Außenbereich.

 

Inhalte des Landschaftsplans

Der ca. 8.158 ha große Landschaftsplan umfasst den Außenbereich zwischen den Siedlungslagen von Lüdinghausen, Senden, Ottmarsbocholt und Nordkirchen. Die Landschaft wird durch die Lage in der Niederung der Lüdinghausen-Olfener Flachmulde und durch die Lage auf den Ascheberger Geschiebelehmplatten gekennzeichnet.

Während die Landschaft auf den Ascheberger Geschiebelehmplatten überwiegend ackerbaulich geprägt ist, zeigt sich in der Stevermulde eine waldreichere und grünlandreichere Ausstattung. Hier liegen auch überwiegend die besonders wertvollen Flächen für den Naturschutz und die Landschaftspflege.

 

Der Landschaftsplan Lüdinghausen stellt zur Zeit folgende besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft dar:

 

·          6 Naturschutzgebiete (NSG) mit einer Gesamtfläche von 390 ha

·          8 Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit einer Gesamtfläche von 4.381 ha

·          5 Naturdenkmäler (ND)

·         76 Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)

 

Naturschutzgebiete:

Die Flächen entsprechen weitestgehend den im Regionalplan dargestellten Bereichen zum Schutz der Natur und den Daten des Katasters der schutzwürdigen Biotope (Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)). Die Naturschutzgebiete 2.1.01 und 2.1.06 umfassen überwiegend Waldflächen, die Gebiete 2.1.04 und 2.1.05 beinhalten überwiegend Gewässerbiotope, die Gebiete 2.1.02 und 2.1.03 sind durch einen Komplex aus Waldflächen, Grünland und verschiedenen Gewässerbiotopen sowie einzelnen Ackerflächen gekennzeichnet.

 

Innerhalb des Geltungsbereiches werden folgende Naturschutzgebiete festgesetzt:

 

Nr.

Name

Status

ha

2.1.01

Dicke Mark

geplantes NSG

53,40

2.1.02

Steverauen nördlich Lüdinghausen

geplantes NSG

172,39

2.1.03

Nonnenbach

geplantes NSG

9,12

2.1.04

Alte Fahrt

geplantes NSG

31,51

2.1.05

Meinhövels Holz

geplantes NSG

103,95

2.1.06

Brinshok

geplantes NSG

19,92

 

Landschaftsschutzgebiete:

Die Landschaftsschutzgebiete umfassen überwiegend die reich und vielfältig gegliederten Landschaftsräume. Bei den Flächen handelt es sich meist um die typischen Bereiche der „Münsterländer Parklandschaft“. Die Flächenkulisse des landesweiten Biotopverbundsystems (Verbindungsflächen/Stufe 2) stellt eine weitere wesentliche Grundlage dar. Die Gebiete decken sich weitgehend mit den Bereichen zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung des Regionalplans.

 

Innerhalb des Geltungsbereiches werden folgende Landschaftsschutzgebiete festgesetzt:

 

Nr.

Name

ha

2.2.01

Berenbrock-Elvert

 

799,56

2.2.02

Kleuterbach

 

199,75

2.2.03

Bechtrup-Schölling

 

1088,22

2.2.04

Aldenhövel-Westrup

 

1006,31

2.2.05

Brochtrup

 

520,48

2.2.06

Piekenbrock

 

362,12

2.2.07

Westrup-Ermen

 

225,02

2.2.08

Kanalinsel

 

179,61

 

Naturdenkmäler

Bei den Naturdenkmälern handelt es sich um „Einzelschöpfungen der Natur“ von hervorragender Schönheit. Im vorliegenden Plan sind dies vier Einzelbäume, die bereits durch eine ordnungsbehördliche Verordnung als Naturdenkmal gesichert waren, sowie mit dem Baum 2.3.05 ein neu aufgenommener Einzelbaum. Der Baum liegt ausserhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes.

 

Durch den Landschaftsplan werden folgende Naturdenkmäler festgesetzt:

 

Nr.

Name

2.3.01

Eiche auf dem Hof Röttgermann

2.3.02

Stieleiche östlich der Burg Vischering

2.3.03

Sommerlinde an der Burg Vischering

2.3.04

Hängebuche an der Burg Vischering

2.3.05

Flatterulme am Torhaus der Burg Lüdinghausen

 

Geschützte Landschaftsbestandteile

Die geschützten Landschaftsbestandteile geben im Wesentlichen vorhandene kleinräumige Geländestrukturen bzw. Nutzungsformen wieder, die in den jeweiligen Landschaftsräumen zur Belebung und Gliederung von Bedeutung sind (z. B. Heckenzüge, Feldgehölze, Kleingewässer etc.). Grundlage für die Ausweisung ist vor allem das Kataster der schutzwürdigen Biotope des LANUV.

 

Innerhalb des Geltungsbereiches werden folgende geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt:

 

Nr.

Name

ha

2.4.01

Heckenkomplex mit Einzelbäumen im Lieten

1,37

2.4.02

Obstwiesen nördlich der Alten Ascheberger Straße

2,48

2.4.03

Kleingewässer nördlich Fritsche

0,37

2.4.04

Allee am Weg "Piekenbrock"

0,32

2.4.05

Altwasser des Teufelsbaches im Bereich Pieckenbrock

0,22

2.4.06

Buchen-Eichenwäldchen Kortenlande am Teufelsbach

5,00

2.4.07

Kleingewässer südlich des Lietenweges

0,13

2.4.08

Teiche am Teufelsbach in der Berstede

1,15

2.4.09

Eichen-Hainbuchen-Feldgehölz am Blotenberg

3,49

2.4.10

Hecke/Wallhecke in der Westernbauernschaft bei Hof Kasberg

0,71

2.4.11

Teichkomplex am Westruper Bach

1,03

2.4.12

Gewässer- und Gehölzkomplex Voshöhl

3,76

2.4.13

Laubwald westlich Golfplatz Nordkirchen

12,26

2.4.14

Lindenallee am Schwarzen Damm auf der Höhe von Hof Höckensfeld

0,39

2.4.15

Heckensysteme nördlich des Golfplatzes Nordkirchen

0,59

2.4.16

Beverbach oberhalb Besenburgsbusch

18,03

2.4.17

Baumreihe nördlich Hof Plesser

0,26

2.4.18

Baumreihe und Baumhecke südlich und östlich Hof Plesser

0,28

2.4.19

Feuchtbrache an der B58

1,62

2.4.20

Brache und Grünland westlich Lüdinghausen

5,22

2.4.21

Heckensystem südlich Brennerei Böcker

3,61

2.4.22

Gehölz- und Grünlandkomplex südlich B 58

12,53

2.4.23

Laubwaldbestand "Bliek" südlich der B58

5,68

2.4.24

Hainbuchen-Eichenbestände und Gehölzstreifen südl. der B58

2,97

2.4.25

Gehölzstreifennetz und Feldgehölze bei Brochtrup

6,64

2.4.26

Streuobstwiese südlich Hof Bergmann

0,43

2.4.27

Eichen-Hainbuchen- und Eschengehölz in Brochtrup

1,48

2.4.28

Grünland und Heckenbestände im Ossenstall

2,95

2.4.29

Kleingewässer östlich der Burg Kakesbeck

0,85

2.4.30

Heckenbestände im Kleikamp

0,15

2.4.31

Allee 'Stadtfeldstrasse'

3,32

2.4.32

Kleingewässer südl. Hof Jasper

0,23

2.4.33

Eichengehölz nördl. der B58 bei Lüdinghausen

1,68

2.4.34

Obstbaumallee in Aldenhövel

2,01

2.4.35

Grünlandkomplex in Aldenhövel

3,79

2.4.36

Heckenbestände im Steggeren

0,43

2.4.37

Laubwald "Bracken"

13,11

2.4.38

Laubwald "Heidkamp" bei Aldenhövel

11,93

2.4.39

Buchen-Birkenwald an der Ortsgrenze Senden/Lüdinghausen

5,80

2.4.40

Laubwald bei Aldenhövel

3,76

2.4.41

Waldparzelle westl. Ottmarsbocholt

5,55

2.4.42

Feldgehölz westl. Schemmelmann

0,99

2.4.43

Kleingewässer an der B 58 nördlich Gut Forstmannshof

0,15

2.4.44

Kleingewässer an der B 235 in Gettrup

0,08

2.4.45

Kleingewässer Hörstener Heide südl. Senden

0,11

2.4.46

Eichenallee am Hof Schulze Schölling Forsthövel

1,01

2.4.47

Eichen-Hainbuchenwald südlich Schulze Austrup-Streyl

2,15

2.4.48

Grünland und Gehölzstreifen westl. der B235 bei Bechtrup

2,11

2.4.49

Heckenbestand im Rietkamp

0,25

2.4.50

Heckensystem im Nienkamp

0,23

2.4.51

Kopfweidenreihen am Kakesbecker Damm

0,15

2.4.52

Kleingewässer am Höckenkamp

0,04

2.4.53

Laubwaldbestände "Havelt" und "Bergbüsken" bei Große Ophoff

12,65

2.4.54

Kopfweidenreihen in Brochtrup

0,05

2.4.55

Eichen- Hainbuchenwald südlich Sielenkemper

4,98

2.4.56

Kopfweidenhecke auf der Großen Geist

0,21

2.4.57

Feuchte Eichen-Birkenwaldparzelle in der Elvertheide

4,11

2.4.58

Brache an der B58

2,15

2.4.59

Allee auf dem Klutendamm

1,36

2.4.60

Allee entlang der Elverter Strasse

2,89

2.4.61

Klutensee

9,84

2.4.62

Gronenbach

1,55

2.4.63

Speckingsholz

5,04

2.4.64

Kleingewässer mit umgebenden Birkenwald in der Pröbstingheide

2,73

2.4.65

Wald "Stämmen"

10,76

2.4.66

Kleingewässer im Kortenhövel

0,09

2.4.67

Kopfweidenbestände südlich Hof Pröbsting

0,27

2.4.68

Bruchwald in der Mark

4,13

2.4.69

gewässerreicher Wald-Grünlandkomplex südlich Yachthafen

5,15

2.4.70

Hundebach mit Feuchtgrünland am Ortsrand von Ottmarsbocholt

0,92

2.4.71

Allee bei Schulze-Messing

0,75

2.4.72

Feuchtgrünland und Gehölzkomplex auf der Kanalinsel

3,98

2.4.73

Teichkomplex südlich des Dortmund-Ems-Kanals im Hundrup

0,83

2.4.74

Kleingewässer am Liebfrauenkamp

0,30

2.4.75

Kopfbaumreihe entlang der Waterstroat

0,11

2.4.76

Hesselmannsgraben

3,60

 

Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen

Des Weiteren enthält der Landschaftsplan Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (§ 26 LG). Gegenüber der bisherigen Praxis sind diese Maßnahmen nicht mehr unmittelbar ortsgebunden, sondern Landschaftsräumen zugeordnet. Jeder Landschaftsraum enthält einen Katalog von Maßnahmen, die durchgeführt werden sollen, um die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege umzusetzen. Durch die erhöhte Flexibilität in der Verortung wird eine größere Akzeptanz für diese Maßnahmen erwartet.

 

Weiteres Verfahren

Es ist beabsichtigt, für den Landschaftsplan Lüdinghausen gemäß §§ 27 a und c LG im Zeitraum Januar bis März 2015 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen und den Entwurf für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung sollen somit gemäß § 27 a Abs. 2 LG parallel erfolgen.

In o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken schriftlich (auch über eine entsprechende Internet-Präsentation) oder zur Niederschrift vorzubringen. Alle Bedenken und Anregungen aus der Offenlegung werden für den Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung aufbereitet, um dann nach erfolgter Beratung den Landschaftsplan über den Kreisausschuss dem Kreistag zur Entscheidung/zum Satzungsbeschluss vorzulegen.

Anschließend wird der Landschaftsplan der Bezirksregierung Münster gemäß § 28 Abs. 1 LG angezeigt. Die erfolgte Durchführung des Anzeigeverfahrens ist durch den Träger der Landschaftsplanung ortsüblich bekannt zu machen (§ 28 a LG). Mit der Bekanntmachung tritt der Landschaftsplan in Kraft.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung in dieser Angelegenheit ist gem. § 26 Abs. 1 KrO der Kreistag.

 

Anlagen:

 

Anlage A: Inhaltsverzeichnis und allgemeine Festsetzungen

Anlage B: Festsetzungskarte (Teildarstellungen) Landschaftsplan Lüdinghausen

Anlage C: Entwicklungskarte Landschaftsplan Lüdinghausen