Betreff
Burg Vischering - Um- und Ausbau der Hauptburg im Projekt - WasserBurgenWelt -, Regionale 2016 (hier: Aufhebung Sperrvermerk)
Vorlage
SV-9-0131
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Umsetzung und Finanzierung des Regionale 2016-Projektes „WasserBurgenWelt“ - Baustein Burg Vischering - bis zu einer Investitionshöhe von rd. 9,56 Mio. € wird zugestimmt. Das als Anlage 1 beigefügte Finanzierungskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Fördermittel einzuwerben.

 

  1. Der Aufhebung des Sperrvermerkes über den Restbetrag des Haushaltsjahres 2014 in Höhe von 3.702.262,00 € wird zugestimmt. Die für den Haushalt 2015 vorgesehene Veranschlagung in Höhe von 5.726.345 € bleibt unverändert. In die mittelfristige Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2016 wird ein Betrag in Höhe von 31.564 € eingestellt.

 

 

  1. Der Kreis Coesfeld wird für die Dauer des mit dem Eigentümer, Erbdroste  Graf Droste zu Vischering, geschlossenen Pachtvertrages, d. h. für mindestens 23,5 Jahre, den Betrieb der Einrichtung Burg Vischering als Kulturzentrum, als Lern-, Bildungs- und Begegnungsort sowie als Portal für Burgen und Schlösser der Region sicherstellen.

 

 

 

Begründung:

I.   Problem

 

Im Rahmen des Regionale 2016-Projektes „WasserBurgenWelt“ soll die Burg Vischering zu einem Lern-, Bildung- und Begegnungsort, zu einem Ort der Geschichte sowie zum Portal für Burgen und Schlösser der Region umgenutzt und -gestaltet werden.

 

Auf der Basis einer allerersten Machbarkeitsstudie des Büros Pfeiffer/Ellermann/Preckel, Münster, wurde für die Umnutzung und -gestaltung der Burg Vischering ein Kostenansatz von 3.802.262,00 € bereits in den Haushalt 2014 aufgenommen. Dieser Ansatz wurde auf Grund der noch nicht abschließend geklärten Fördermöglichkeiten mit einem Sperrvermerk versehen. Mit Beschluss vom 01.10.2014 hat der Kreistag bereits einer Teilaufhebung in Höhe von 100.000,00 € zugestimmt (SV-9-0048), um weitergehende Planungsaufträge an die Büros Pfeiffer/Ellermann/Preckel (Architektur/Generalplanung) und Duncan McCauley (Nutzungskonzeption/Innengestaltung) ausführen zu lassen.

 

Die Ausführung dieser Planungsarbeiten war u. a. für die Erstellung eines Projektdossiers, welches für die Erlangung des sog. A-Status im Regionale 2016-Qualifizierungsverfahren erstellt werden musste, erforderlich. Am 19.11.2014 wurde dem Gesamtprojekt „WasserBurgenWelt“ vom Lenkungsausschuss der Regionale 2016 der A-Status verliehen. Somit ist das  Projekt „WasserBurgenWelt“ grundsätzlich förderfähig.

 

In den letzten Wochen wurden von den Architekturbüros Pfeiffer/Ellermann/Preckel, Duncan McCauley und dem Landschaftsarchitekten Junker+Kollegen konkretere Schätzungen der Investitionskosten für den Projektbaustein „Burg Vischering“ ermittelt. Das inhaltlich-gestalterische Nutzungskonzept sowie das Konzept für den zukünftigen Betrieb der Burg Vischering werden aktuell ausgearbeitet.

 

Die Investitionskosten für den WasserBurgenWelt-Baustein Burg Vischering belaufen sich demnach auf insgesamt 9.560.171 €.

 

Um die formalen Förderanträge bei der Bezirksregierung Münster und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe einreichen und das Vorhaben weiter umsetzen zu können, ist die Finanzierung des Projektes seitens des Antragstellers sicherzustellen. Weiterhin ist aufgrund der Zweckbindung der Fördermittel der dauerhafte Betrieb der Burg Vischering mit der neuen Nutzung seitens des Kreises Coesfeld abzusichern.

 

II.  Lösung

 

Der Umsetzung des Regionale 2016-Projektes „WasserBurgenWelt“ - Baustein Burg Vischering - und der Finanzierung der erwarteten Investitionskosten bis zu einer Höhe von rd. 9,56 Mio. € wird zugestimmt.

 

Zur Projektfinanzierung wird der Aufhebung des Sperrvermerkes über den Restbetrag des Haushaltsansatzes 2014 in Höhe von 3.702.262,00 € zugestimmt. Weiterhin verbleibt es für den Haushalt 2015 bei einer Veranschlagung in Höhe von 5.726.345 €. In die mittelfristige Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2016 wird ein Betrag in Höhe von 31.564 € eingestellt.

 

Der Kreis Coesfeld wird für die Dauer des mit dem Eigentümer, Erbdroste  Graf Droste zu Vischering, geschlossenen Pachtvertrages, d. h. für mindestens 23,5 Jahre, den Betrieb der Einrichtung Burg Vischering als Kulturzentrum, als Lern-, Bildungs- und Begegnungsort sowie als Portal für Burgen und Schlösser der Region sicherstellen.

 

III. Alternativen

 

Der Aufhebung des Sperrvermerkes wird nicht zugestimmt. Im Haushalt 2015 werden nicht die erforderlichen Finanzmittel eingestellt. Damit können die nunmehr erforderlichen Planungsarbeiten nicht durchgeführt und die Förderanträge nicht bewilligt werden. Eine Förderung und Umsetzung des Vorhabens im Rahmen der Regionale 2016 kann nicht erfolgen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die beabsichtigte Maßnahme ist mit einem ersten Ansatz von 3.802.262,00 € bereits im Haushalt 2014 veranschlagt. Der Entwurf des Haushalts 2015 enthält eine weitere Veranschlagung in Höhe von 5.726.345 € für das Jahr 2015.

 

In der vergangenen Woche wurde mit der Bezirksregierung Münster eine abschließende Einigung über die Höhe der nun feststehenden Förderung aus Mitteln der Städtebauförderung NRW erzielt, was zu geringfügigen Abweichungen von den ursprünglich in die Haushaltsplanung eingeflossenen Beträgen führt. Die sich aus den Verhandlungen ergebenden Änderungen zu den bisher veranschlagten Kosten sind in Höhe von 31.564 € in die mittelfristige Finanzplanung für das Jahr 2016 aufzunehmen.

 

Die Gesamtkosten für die nötigen Baumaßnahmen und Einrichtungen an der Burg Vischering betragen danach 9.560.171 €. Dies umfasst neben der Hauptburg auch das Torhaus, die Außenanlagen der Burg (Wegeverbindungen, Beleuchtung etc.), die Umgestaltung der Klosterstraße und des Parkplatzes sowie fachliche Expertisen, Projektsteuerung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und den Aufbau eines Kompetenznetzwerks Burgen - Schlösser - Parks. Beigefügt ist eine Übersicht, wie sich die Kosten und die zu erwartenden Fördermittel zusammensetzen (siehe Anlage 1).

 

Angemeldet bei den Fördergebern ist ein Förderbetrag in Höhe von 1 Mio. € bei der Museumsförderung des LWL und ein Betrag in Höhe von rd. 2,7 Mio. € bei der Städtebauförderung des Landes. Weiterhin wird eine Tourismusförderung in Höhe von rd. 36.400 € für den Aufbau des Netzwerks Burgen - Schlösser - Parks erwartet. Beim Kreis Coesfeld verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von rd. 5,81 Mio. €. Dies entspricht nach derzeitigem Stand einer Förderquote von rd. 40 %. Weitere Fördermöglichkeiten, z. B. durch Stiftungen oder die Kulturförderung des Landes NRW, werden aktuell geprüft, so dass sich die Förderquote ggf. noch erhöhen kann.

 

Am 19.11.2014 wurde dem Projekt WasserBurgenWelt der A-Status verliehen. Eine erste Bewilli­gung von Fördergeldern aus dem Städtebauförderprogramm 2014 wurde noch für dieses Jahr angekündigt. Nach Aufhebung des Sperrvermerks und Vorlage des ersten Förderbescheides können die baulichen Maßnahmen ausgeschrieben und vergeben werden. Für die Umsetzung der Maßnahme sind die entsprechenden Baubeschlüsse im Einzelfall herbeizuführen. Über den Finanzstatus der Maßnahme wird in den Kreisausschüssen berichtet.

 

Mit dem aktuellen Pachtvertrag wurde die Pachtdauer für die Burg Vischering per Vertrag vom 18.08.2008 mit dem Eigentümer, Erbdroste Graf Droste zu Vischering, bis zum 30.06.2038 verlängert. Somit beträgt die Pachtdauer aktuell noch rd. 23,5 Jahre. Angesichts der hohen geplanten Investition werden derzeit Verhandlungen mit dem Eigentümer geführt, die Pachtdauer auf mindestens 30 Jahre zu erhöhen und eine Option für weitere Verlängerungen festzuschreiben.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).