Betreff
Haushalt 2015;
hier: Budget 02 - Produktbereiche 40 und 41 - einschließlich der Produktstandards
Vorlage
SV-9-0133
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplans 2015 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/ -fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 40 (öffentliches Schulwesen) und 41 (Kultur)  – inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden anerkannt.

 

 

Anmerkung:

 

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse sowie Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den Produktgruppen der Produktbereiche 40 und 41 werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015 mit Anlagen in den Kreistag am 05.11.2014 finden nunmehr die Vorberatungen in den Fachausschüssen gemäß den Regelungen über die Zuständigkeiten (s. V.) statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 17.12.2014 vorgesehen.

 

Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des Haushaltsplans in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.

 

II.  Lösung

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport nimmt die ausgewiesenen Ergebnisse bzw. Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilplänen für die Produktgruppen aus den Produktbereichen 40 (öffentliches Schulwesen) und 41 (Kultur) des Budgets 02 an.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt.

 

 

Produktbereich 40:

 

Der Entwurf des Haushaltsplans 2015 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 40 – Schule und Bildung– im Ergebnisplan einen Zuschussbedarf in Höhe von – 4.286.627 €.

Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

 

 

 

Ergebnis

2013

 

Ansatz

2014

 

Ansatz

2015

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

          Produktbereich

 

40.01 – Leistungen der Schulen

 

- 1.959.186

- 2.067.376

- 2.089.331

40.02 – Schülerbezogene

             Leistungen

 

- 1.592.369

- 1.734.407

- 1.635.035

40.03 – Serviceleistungen

 

-    281.893

-    306.153

-    327.847

40.04 – Schulamt

 

-    241.223

-    263.926

-    234.415

40 – Schule und Bildung 

- 4.074.671

- 4.371.862

- 4.286.627

 

In der Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen nachgewiesen, die sich aus der Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die Berufskollegs  sowie für die Förderschulen ergeben.

 

 

Zwischen den Berufskollegs des Kreises Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine Budgetvereinbarung, deren Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der den Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen.

Hierzu wird jedem Berufskolleg jährlich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein bestimmter Finanzrahmen (= Budget) zur Verfügung gestellt. Die Schulbudgets und der Verteilerschlüssel bei den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen des Haushaltsentwurfs 2015 („S. 126/ zu Zeile 18“ und „S. 128/ zu Zeile 26“)  dargestellt.

 

In der Budgetvereinbarung ist geregelt, dass über nicht verausgabte Budgetmittel

-       des Ergebnisplans zu 75 v.H. im Folgejahr konsumtiv oder investiv, und

-       des Finanzplans in voller Höhe im Folgejahr investiv verfügt werden kann.

Damit ist es den Berufskollegs u.a. möglich, jahresübergreifend ggf. auch größere Investitionen in einzelnen Fachbereichen ihrer Unterrichtsabteilungen vorzunehmen.

Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres wird dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport über die Ausführung der Budgetvereinbarung berichtet.  

 

Die Produktgruppe 40.01 beinhaltet auch die Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater Ersatzschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nordkirchen und Gescher) gewährt.

 

In der Produktgruppe 40.02 werden die Aufwendungen für die Schülerbeförderung erfasst.

 

Die Produktgruppe 40.03 (Serviceleistungen) umfasst die Produkte „Regionale Schulberatungsstelle“, „Medienzentrum“ und „Regionales Bildungsbüro des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld/ Kommunale Koordinierung im Kreis Coesfeld“.

Gemäß Kreistagsbeschluss vom 18.12.2013 beteiligt sich der Kreis Coesfeld am Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss". Nachdem im Jahre 2014 hierfür eine Vollzeitstelle eingerichtet wurde, soll im Laufe des Jahres 2015 eine Landesförderung (50 v. H. der Personal- und Sachkosten) für eine weitere Stelle beantragt werden. Möglich ist eine Landesförderung für bis zu vier Vollzeitstellen. Der Personalaufwand ist berücksichtigt (S.138/Zeile 11);  die Landesförderung ist ebenfalls veranschlagt (S.138/Zeile 02).

 

Da für den Bereich „Sport“ kein gesondertes Produkt gebildet worden ist, werden auch diese Aufwendungen in der Produktgruppe „Serviceleistungen“ ausgewiesen.

 

In der Produktgruppe 40.04 werden die Aufwendungen für das staatliche Schulamt für den Kreis Coesfeld erfasst.

 

Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2015 verwiesen.   

 

 

Produktbereich 41:

 

Der Entwurf des Haushaltsplans 2015 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 41 – Kultur– im Ergebnisplan einen Zuschussbedarf in Höhe von -626.727 €.

 

 

Ergebnis

2013

Ansatz

2014

Ansatz

2015

Produktgruppe

Jahresergebnis

(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

               Produktbereich

 

41.01 – Kulturzentren,

             überörtliche Arbeit

-527.828

- 582.090

-626.727

41 – Kultur

-527.828

- 582.090

-626.727

 

In der Produktgruppe 41.01 „Kulturzentren, überörtliche Arbeit“ werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen mit Beteiligung des Kreises Coesfeld sowie der beiden Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering nachgewiesen.

 

Auf der Ertragsseite ist auf Grund der Umbaumaßnahmen auf der Burg Vischering mit einem Rückgang der privatrechtlichen Leistungsentgelte während der Umbaumaßnahmen zu rechnen.

Der Ansatz wurde hier von 80.000 Euro auf 40.000 Euro herabgesetzt.

 

Im Haushaltsplan abgebildet werden zudem die sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Hierunter fallen u.a. die Aufwendungen für die Durchführung von Konzerten und Ausstellungen. Dies macht eine Gesamtsumme von ca. 74.000 Euro aus und entspricht ca. 75% der gesamten sonstigen ordentlichen Aufwendungen.

 

Im Rahmen der Transferaufwendungen werden weitere Kooperationsprojekte wie z.B. „summerwinds“, „Trompetenbaum und Geigenfeige“ seitens der Abteilung unterstützt. Ebenso obliegt der Kulturabteilung die künstlerische Leitung bei dem alle zwei Jahre stattfindenden Münsterlandfestival. Die Fördersumme beträgt insgesamt 12.000 Euro im Haushaltsjahr 2015.

 

Das Produkt 41.01.03 beinhaltet außerdem die Förderung von Einrichtungen, die Aufgaben der überörtlichen Kulturarbeit wahrnehmen, wie z.B. das Havixbecker Sandsteinmuseum, welches mit 13.425 Euro finanziell unterstützt wird.

 

Im Weiteren wird auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der Produktgruppe 41.01 des Haushaltsentwurfs 2015 verwiesen.

 

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.

 

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass auch die Ziele und Kennzahlen Bestandteile des Haushaltsplans sind und daher der Beschlussfassung durch den Kreistag unterliegen.