Beschlussvorschlag:
1. Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2015 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen
im Budget 3
Produktgruppen ab Seite
10.01 |
Organisation und GPO |
281 |
10.03 |
Zentraler Service |
296 |
10.04 |
EDV |
304 |
10.05 |
E-Government, Kommunikation |
312 |
|
|
|
11.01 |
Personalwirtschaft |
319 |
|
|
|
20.01 |
Haushalt |
327 |
20.02 |
Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung |
334 |
20.03 |
Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung |
337 |
20.04 |
Finanzberichte und Finanzcontrolling |
342 |
20.05 |
Liegenschaftsverwaltung und Zentrale Vergabestelle |
345 |
|
|
|
im Budget 4
Produktgruppen ab Seite
00.01 |
Verwaltungsleitung |
419 |
|
|
|
01.01 |
Büro des Landrats |
423 |
01.02 |
Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung |
426 |
01.03 |
Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv |
434 |
01.04 |
Recht (ab 2013) |
438 |
01.05 |
Kommunalaufsicht (ab 2013) |
441 |
01.06 |
Kreistagsbüro (ab 2013) |
444 |
|
|
|
02.01 |
Gleichstellung |
457 |
|
|
|
08.01 |
Personalrat |
463 |
|
|
|
14.01 |
Rechnungsprüfung |
469 |
|
|
|
31.01 |
Zentrale Aufgaben der Polizei |
475 |
im Budget 5
Produktgruppe ab Seite
21.00 |
Zentrale Finanzwirtschaft und Haushaltsausgleich |
485 |
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2015) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2015 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den
Kreisausschuss/Kreistag:
1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2015 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 485) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.
Anmerkung:
Die
sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt
und dem Kreisausschuss/ Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 wurde
vom Kämmerer am 28.10.2014 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach
Einbringung in den Kreistag am 05.11.2014 fanden die weiteren Beratungen bisher
in den Fachausschüssen vom 24.11.2014
bis 02.12.2014 statt. Die
Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 17.12.2014
vorgesehen.
Der Haushalt 2015 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 495 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
1.
Haushalt 2015
Der Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist auf Grund der vom
Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen
(SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten
Produktgruppen zuständig.
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2015 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
|
vorläufiges Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
10.01 - Organisation, GPO |
-80.189 |
-79.387 |
-85.899 |
Nachrichtlich: 10.02 – Gebäude (In der Zuständigkeit des Ausschus- ses f. Straßen- und Hochbau, Ver- messung und Personennahverkehr) |
-4.455.841 |
-3.815.096 |
-4.370.006 |
10.03 - Zentraler Service |
-1.423.399 |
-1.437.178 |
-1.470.505 |
10.04 – EDV |
- 867.066 |
-1.126.591 |
-1.270.908 |
10.05 – E-Government,
Kommunika- tion |
-184.633 |
- 203.022 |
-233.326 |
10 - Organisation, GPO, Zentraler Service |
- 7.011.128 |
- 6.661.275 |
- 7.430.644 |
Die Verschlechterung
bei der Produktgruppe 10.01 in Höhe von rd. 6.500 € ergibt sich im Wesentlichen
durch höhere Personalaufwendungen.
Die Beratung über die Haushaltsansätze der Produktgruppe 10.02 liegt in der Zuständigkeit des Ausschusses f. Straßen- und Hochbau, Vermessung und Personennahverkehr.
In der Produktgruppe 10.03 führen Mehrausgaben bei den Personalkosten, Abschreibungen und geringwertigen Wirtschaftsgütern sowie beim Fuhrpark zu einer Verschlechterung von rd. 33.000 €.
Neben einem erhöhten Personalaufwand erhöhen Insbesondere die Abschreibungen und Betriebsaufwendungen und die IT-Beschaffungen zum Festwert den Zuschussbedarf in der Produktgruppe 10.04 um rd. 144.000 €.
Die Produktgruppe 10.05 wird durch Mehraufwendungen bei den Personalaufwendungen und den Telefon- und IT-Aufwendungen zusätzlich mit rd. 30.000 € belastet.
|
vorläufiges Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
11.01 -
Personalwirtschaft |
-9.832.632 |
-10.220.516 |
-10.567.954 |
11 – Personal |
-9.832.632 |
-10.220.516 |
-10.567.954 |
Der in diesem Produktbereich veranschlagte Personalaufwand setzt sich zusammen aus dem Aufwand für die Stellen(anteile) der Beschäftigten dieser Produktgruppe (einschließlich der in der Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte für die Verwaltungsberufe) und bestimmten Personalaufwendungen für die Gesamtverwaltung. Diese Aufwendungen für die Gesamtverwaltung werden in diesem Produktbereich zentral veranschlagt, weil sie ansonsten nur rechnerisch - über festzulegende Verteilerschlüssel - auf die anderen Produkte/Produktgruppen des Haushaltes zu verteilen wären. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde aber auf eine Verrechnung verzichtet. Die Bewirtschaftung dieser Positionen erfolgt durch die Abt. 11.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Positionen:
- Leistungsentgelte für die Tarifbeschäftigten und die Beamten (495.000 €)
- Beihilfen für die aktiven Beamten (612.000 €)
- Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten (3.704.000 €) und zur Beihilferückstellung (777.000 €). Die Veranschlagung erfolgt nach dem Bruttoprinzip. Diesem Betrag stehen die Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger in Höhe von 669.000 € gegenüber.
- Personalaufwand für die Auszubildenden der Verwaltungsberufe.
Außerdem werden in dieser Produktgruppe die Versorgungsaufwendungen für alle Beamten der Kreisverwaltung Coesfeld ausgewiesen. Zugunsten der Transparenz und Übersichtlichkeit wird auch hier bewusst auf eine (rechnerische) Verteilung auf die einzelnen Produktgruppen verzichtet. Für Zwecke der Kostenrechnung (Gebührenkalkulation) erfolgte die Berücksichtigung der entsprechenden Anteile.
Im Einzelnen werden hier folgende Aufwendungen veranschlagt:
- Zahlungen an die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe – Versorgungskassenbeiträge (3.700.000 €)
- Beihilfen für die Versorgungsempfänger (918.000 €).
Auszahlung für Investitionen
In Höhe des Netto-Betrages von 3.553.858 €, der den Pensionsrückstellungen im Jahr 2015 lt. Berechnung der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw) zugeführt werden muss, erfolgt ein Erwerb von Finanzanlagen des Versorgungsfonds der kvw.
|
vorläufiges Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Produktbereich |
|||
|
|||
20.01 - Haushalt |
-308.129 |
-332.431 |
-329.749 |
20.02 - Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung |
-356.844 |
-358.866 |
-419.476 |
20.03 - Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung |
-21.190 |
-18.991 |
-28.816 |
20.04 - Finanzberichte und Finanzcontrolling |
-44.533 |
-46.655 |
-55.498 |
20.05 - Liegenschaftsverwaltung und Zentrale Vergabestelle |
-209.991 |
-297.887 |
-300.359 |
Summe Produktbereich 20 |
-940.687 |
-1.054.831 |
-1.133.898 |
Beim Zuschussbedarf des Produktbereichs 20 sind insgesamt Abweichungen gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rd. 79.000 € zu verzeichnen. Der Mehrbedarf ist im Wesentlich durch tariflich bedingte höhere Personalaufwendung und durch höhere Aufwendungen für IT-Kosten begründet.
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vorläufiges Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
00.01 Verwaltungsleitung |
-540.880 |
-552.099 |
-551.716 |
Summe
Produktbereich 00 |
-540.880 |
-552.099 |
-551.716 |
In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen für die Verwaltungsleitung (Landrat, Kreisdirektor, Fachbereichsleiter, Referenten/in) nachgewiesen.
|
vorläufiges Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
01.01 Büro des Landrats |
-117.431 |
-116.146 |
-118.215 |
01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung |
-1.021.229 |
-1.136.226 |
-995.255 |
01.03 Öffentlichkeitsarbeit,
Kreisarchiv |
-175.247 |
-180.195 |
-197.311 |
01.04 Recht |
-33.321 |
-55.759 |
-59.160 |
01.05 Kommunalaufsicht |
-55.756 |
-47.318 |
-66.300 |
01.06 Kreistagsbüro |
-588.763 |
-741.477 |
-793.696 |
Nachrichtlich: 01.07 Nahverkehrsplanung ÖPNV (In der Zuständigkeit des Ausschus- ses f. Straßen- und Hochbau, Ver- messung und Personennahverkehr) |
-2.376.378 |
-3.119.896 |
-3.195.191 |
Summe
Produktbereich 01 |
-4.368.125 |
-5.397.016 |
-5.425.129 |
Die Produktgruppe 01.01 umfasst vorwiegend die Personalaufwendungen für die Unterstützung der Verwaltungsleitung.
In der Produktgruppe 01.02. sind im Wesentlichen Umlagebeiträge und Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen und Projekte enthalten. Auf die Ausführungen im Haushaltsentwurf wird im Einzelnen hierzu verwiesen.
Zudem hat der Kreistag des Kreises Coesfeld in seiner Sitzung am
05.11.2014 beschlossen, dass sich der
Kreis Coesfeld auf der
Grundlage einer zwischen dem Kreis Coesfeld und der Sparkasse Westmünsterland abzuschließenden
Kooperationsvereinbarung ab dem Jahr 2015 für einen Zeitraum von drei Jahren an
einem kreisweiten Solarpotenzialkataster mit der Übernahme der Bereitstellungs-
und Hostingkosten in Höhe von maximal 2.500 € pro Jahr, also mit insgesamt
maximal 7.500 beteiligt. Diese
Aufwendungen (jeweils 2.500 € für die Jahre 2015 bis 2017) sind in der Ansatzplanung
für das Haushaltsjahr 2015 noch nicht berücksichtigt worden, so dass eine
entsprechende Erhöhung der Geschäftsaufwendungen über die Änderungsliste
erforderlich ist.
Zu der Finanzierung der FMO GmbH wird auf die eigenen Sitzungsvorlagen (SV-9-0124
und SV-9-0168) verwiesen.
Die Produktgruppe 01.03 enthält die Aufwendungen für die allgemeine
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, amtliche Bekanntmachungen sowie das
Archivwesen. Versehentlich sind für die Jahre ab 2015 je 4.000 EUR an Erträgen
nicht mit eingestellt worden. Diese Ansätze sind über die Änderungsliste noch
einzupflegen.
In der Produktgruppe 01.04 werden Aufwendungen für die Betreuung von Rechtsstreitigkeiten in allen Fachabteilungen der Verwaltung nachgewiesen.
Die Produktgruppe 01.05 enthält die Aufwendungen für die Durchführung der Rechts- und Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sie enthält im Wesentlichen die Personalaufwendungen.
In der Produktgruppe 01.06 werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von Wahlen und die Entschädigungszahlungen an die Kreistagsabgeordneten bzw. sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, die Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen sowie Beiträge an Vereine und Verbände und die Aufwendungen im Zusammenhang mit Statistik nachgewiesen. Berücksichtigt sind die Anhebung der Entschädigungszahlungen sowie die Durchführung der Landratswahlen 2015.
Die Produktgruppe 01.07 enthält
die Aufwendungen für die Organisation und Durchführung der Nahverkehrsplanung
und des ÖPNV. Die Zuständigkeit liegt beim Ausschuss für Straßen- und
Hochbau, Vermessung und ÖPNV.
Auszahlung für Investitionen in der Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung:
Im Gesamtkonzept „WasserBurgenWelt“ wird das Nutzungskonzept für die Hauptburg der Burg Vischering neu aufgestellt. In Verbindung mit der konzeptionellen Neuorientierung soll die Burganlage barrierefrei umgebaut und gestaltet werden. Um die Burg der neuen Nutzung zuführen zu können, müssen ebenfalls die gebäudetechnischen Anlagen (wie Heizung, Elektroinstallation, Sanitär, Blitzschutz) erneuert werden. Gleichzeitig sind technische Einbauten zur Objektsicherung und zum vorbeugenden baulichen Brandschutz (BMA, ELA etc.) vorgesehen und umzusetzen.
Für
die Umsetzung der neuen Nutzungskonzeption in der Burg Vischering lagen die Gesamtkosten
bei Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2015 noch bei rd. 9.528.607 €.
Die im Jahr 2014 veranschlagte und mit einem Sperrvermerk versehene Maßnahme „Umbau Hauptburg und Sanierung Torhaus Burg Vischering“ (100414VISC, Produktgruppe 10.02) mit einem Ansatz von 3.802.262 € geht in dieser Maßnahme auf. Ebenso wird das Budget der alten auf die neue Maßnahme übertragen.
Weitere, detailliertere Kostenangaben wurden nach der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2015 für die Bewerbung des Projektes um den A-Stempel bei der Regionale 2016 von den Planungsbüros Pfeiffer - Ellermann - Preckel und Duncan McCauley erarbeitet.
Nach Stand vom 13.11.2014 ist mit Gesamtkosten in Höhe von 9.560.363 € für die nötigen Baumaßnahmen und Einrichtungen an der Burg Vischering zu rechnen. Sie umfassen neben der Hauptburg auch das Torhaus, die Außenanlagen der Burg (Wegeverbindungen, Beleuchtung etc.) und die Umgestaltung der Klosterstraße und des Parkplatzes.
Über den Stand der Verhandlungen zu den erwarteten Förderungen wird in der Sitzung berichtet. Am 19.11.2014 hat der Lenkungsausschuss der Regionale 2016 das Projekt WasserBurgenWelt in den A-Status erhoben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 sieht in § 2 Kredite
für Investitionen in Höhe von 2 Mio. € vor. Diese Kredite sollen zur teilweisen
Finanzierung der Investitionsauszahlungen für dieses Projekt eingesetzt werden.
Es sollen zinsgünstige Kredite bei der NRW.BANK aufgenommen werden.
In der mittelfristigen Finanzplanung sind für das
Haushaltsjahr 2016 weitere Zuwendungen in Höhe von 2.288.000 € ausgewiesen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht gesichert, dass weitere Zuwendungen in
dieser Größenordnung tatsächlich erreicht werden können. Anträge auf
Stiftungsmittel und Mittel der Kulturförderung werden gestellt. Über den Stand
der Finanzierungsgespräche wird in der Sitzung (s. o.) berichtet.
Sperrvermerk:
Über die Bereitstellung von
Mitteln für diese Investition entscheidet der Fachausschuss.
|
vorläufiges Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
02.01 Gleichstellung |
-72.120 |
-77.244 |
-84.566 |
Summe Produktbereich 02 |
-72.120 |
-77.244 |
-84.566 |
Der Steigerung des Zuschussbedarfs in Höhe von rd. 7.000 € begründet sich in Mehraufwendungen für Beratungsleistungen und Personalaufwendungen.
|
vorläufiges Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
08.01 Personalrat |
-113.004 |
-116.234 |
-120.382 |
Summe Produktbereich 08 |
-113.004 |
-116.234 |
-120.382 |
Die Veränderungen ergeben sich auf Grund von
Tarifanpassungen bei den Personalaufwendungen.
|
vorläufiges Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
14.01 Rechnungsprüfung |
-142.992 |
-156.368 |
-172.854 |
Summe Produktbereich 14 |
-142.992 |
-156.368 |
-172.854 |
In der Produktgruppe "Rechnungsprüfung" werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen gem. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie die für die gem. § 103 Abs. 2 und 3 GO NRW aufgrund von Einzelbeschlüssen des Kreistages oder aufgrund von Sonderaufträgen des Landrates übertragenen Aufgaben ausgewiesen. Die Veränderung des Zuschussbedarfs ergibt sich aus tariflich bedingten höheren Personalaufwendungen.
|
vorläufiges Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei |
-328.173 |
-349.065 |
-380.900 |
Summe Produktbereich 31 |
-328.173 |
-349.065 |
-380.900 |
Die Veränderungen im Produktbereich 31 -
Kreispolizeibehörde sind u. a. in den Personalaufwendungen begründet.
|
vorläufiges Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
21.00 Zentrale Finanzwirtschaft und Haushaltsausgleich |
92.595.382 |
98.904.187 |
101.369.912 |
Summe Produktbereich 21 |
92.595.382 |
98.904.187 |
101.369.912 |
Im Produktbereich 21 werden die zentralen
Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen dargestellt. Hierbei handelt
es sich insbesondere um die Erträge aus dem gemeindlichen Finanzausgleich, der
Kreisumlage und der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt. Ebenso werden hier die
Aufwendungen für die Landschaftsumlage, Aufwendungen für Wertveränderungen beim
Umlaufvermögen sowie Zinsaufwendungen nachgewiesen.
Der Überschuss des Produktbereiches 21 dient
grundsätzlich zur Deckung sämtlicher Zuschussbedarfe der übrigen
Produktbereiche im Haushaltsplan. Der im Haushaltsentwurf 2015 ausgewiesene Überschuss
reicht jedoch nicht aus, einen originären Haushaltsausgleich zu erwirken. In
der Gesamtergebnisrechnung 2015 ist ein Fehlbetrag von 504.572 € ausgewiesen.
Zur Herstellung des fiktiven Haushaltsausgleiches ist daher in § 4 der Haushaltssatzung
2015 die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in dieser Höhe vorgesehen.
Zu der Entwicklung des Produktbereichs 21 im
Einzelnen wird auf die Erläuterungen im Haushaltsentwurf 2015 verwiesen.
2.
Leitlinien der Budgetierung und Haushaltssatzung
Da der Gesamthaushalt 2015 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 GemHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehreinnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Die Leitlinien der Budgetierung müssen wieder als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse (Änderungsliste)
Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2015 und den Haushaltsplan 2015 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.
Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 01/2015) kann erst nach der Sitzung des, Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 02.12.2014 erstellt werden. Die sich in den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden daher als Tischvorlage vorgelegt.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.