Bildung der Kreiswahlausschüsse für die Wahlkreise 80 Coesfeld II und 79 Coesfeld I - Borken III
Beschlussvorschlag:
- In den Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2005 – Wahlkreis 80 Coesfeld II – werden gewählt:
Beisitzer Stellvertreter
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- In den Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2005 – Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III – werden gewählt:
Beisitzer Stellvertreter
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I. Problem
Der Regierungspräsident in Münster hat den Landrat des Kreises Coesfeld zum Kreiswahlleiter des Wahlkreises 80 Coesfeld II und den Landrat des Kreises Borken zum Kreiswahlleiter des Wahlkreises 79 Coesfeld I – Borken III ernannt.
Der Wahlkreis 80 Coesfeld II umfasst den Kreis Coesfeld mit Ausnahme der Gemeinden Coesfeld, Billerbeck, Havixbeck und Rosendahl.
Der Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III umfasst aus dem Kreis Coesfeld die Gemeinden Coesfeld, Billerbeck, Havixbeck und Rosendahl und aus dem Kreis Borken die Gemeinden Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn und Velen.
Für beide Wahlkreise ist jeweils ein Kreiswahlausschuss zu bilden, der aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzern besteht. Für jeden Beisitzer soll ein Stellvertreter gewählt werden.
Zu den Aufgaben des Kreiswahlausschusses gehört es, über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren zu entscheiden, über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen und das Wahlergebnis in den Wahlkreisen festzustellen.
Soweit keine Sonderregelungen bestehen, finden auf den Wahlausschuss die Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung. Es können somit auch sachkundige Bürger gewählt werden.
Zu 1. (Wahlkreis 80 Coesfeld
II):
Entsprechend der Sitzverteilung im Kreistag (CDU 29, SPD 13, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6, FDP 5 und ödp 1) ergibt sich folgende Verteilung der Sitze im Kreiswahlausschuss:
CDU: 4 Sitze
SPD: 2 Sitze
Zu 2. (Wahlkreis 79 Coesfeld I
– Borken III):
Mit dem Kreis Borken besteht Übereinkunft, die Sitzverteilung gemäß § 4 LWahlO vorzunehmen. Auf der Grundlage des Wahlergebnisses der letzten Kreistagswahl im Wahlkreis und der bevölkerungsmäßigen Anteile der Kreise Borken und Coesfeld am Wahlkreis ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CDU: Borken 3 Sitze Coesfeld 2 Sitze
SPD: Borken 0 Sitze Coesfeld 1 Sitz
II. Lösung
Die Kreistagsmitglieder einigen sich für jeden Wahlkreis auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, der durch einstimmigen Beschluss des Kreistages angenommen wird.
III. Alternativen
Kommt für die Wahlkreise ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Die Sitzverteilung erfolgte entsprechend § 35 Abs. 3 KrO NRW.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Beisitzer und ihre Stellvertreter erhalten für ihre Teilnahme an den Sitzungen des Kreiswahlausschusses Entschädigungen nach § 3 Abs. 4 LWahlO.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 10 Abs. 3 LWahlG ist der Kreistag zuständig.