Betreff
Rahmenbauprogramm 2015 - 2019 für die investive Straßenunterhaltung
Vorlage
SV-9-0146
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Rahmenbauprogramm zur investiven Straßenunterhaltung soll vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2015 - 2019 mit den in der Anlage zur Sitzungsvorlage näher beschriebenen Maßnahmen fortgesetzt werden. Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr beraten.

Begründung:

I. Problem / II. Lösung

Für das gesamte Kreisstraßennetz erfolgte 2012 wieder eine Zustandserfassung auf der Grundlage des Arbeitsblattes ZEB (Zustandserfassung und Bewertung). Hierbei wurden Zustandsmerkmale wie Risshäufung, Unebenheiten, Flickstellen, Schlaglöcher und Griffigkeit visuell erfasst und bewertet. Einen Überblick verschafft die als Anlage beigefügte Kreiskarte mit den Zustandsdaten 2012. Gegenüber der Erfassung aus 2009 ist eine tendenzielle Verschlechterung des Straßennetzes zu beobachten.

 

Zustandsklassen

 

Gegenüberstellung Straßenzustand 2009 - 2012

 

Zustandsklassen

 

Zustandsklassen

 
Abb.1: Gegenüberstellung Zustandserfassung 2009 / 2012

 

 

Demnach befanden sich 2012 rd. 56% der Kreisstraßen in einem nicht befriedigenden Zustand. Bei der Bewertung 2009 lag dieser Anteil noch knapp über 50%. Auffällig ist auch der Rückgang der mit gut und befriedigend bewerteten Strecken um mehr als 10 %. Um hier eine weitere Verschlechterung zu vermeiden, wurde der Ansatz für Instandsetzungsmaßnahmen in 2014 um 150.000 € erhöht.

 

Langfristig wird es aber erforderlich sein, in einem größeren Umfang als bisher, das Straßennetz den Anforderungen entsprechend auszubauen. In den vergangenen 6 Jahren wurden im Durchschnitt jährlich 8,3 km im Kreisstraßennetz durch Erneuerungsmaßnahmen verbessert. Mit Blick auf eine Nutzungsdauer von zurzeit 45 Jahren ergibt sich ausschließlich zum Erhalt des derzeitigen Zustandes ein Erfordernis, jährlich 9,2 km Kreisstraßen zu erneuern.

 

Für die Umsetzung wurde als Planungsgrundlage ein Rahmenbauprogramm zur investiven Straßenunterhaltung aufgestellt. Geplant ist vorrangig die in „5“ und „6“ eingestuften Straßen aus der Zustandsbewertung 2012 zu erneuern. Kriterien für die zeitliche Reihenfolge bilden der aktuelle Zustand, die Verkehrsbelastung und Kooperationsmöglichkeiten z.B. mit anderen Baulastträgern oder Versorgungsunternehmen.

 

Wie die Erfahrung zeigt, kann es durchaus möglich sein, dass nicht alle im Programm enthaltene Maßnahmen wie geplant realisiert werden können. Gründe für zeitliche Verschiebungen können u.a. finanziell bedingt sein, z.B. wenn außergewöhnlich hohe Preissteigerungen in der Baubranche zu verzeichnen sind. Häufig verändern sich in einem Zeitraum von vier Jahren auch Schadensbilder. Dies kann dazu führen, dass aufgrund der näheren Untersuchungen im Vorfeld der Ausschreibung andere – langfristig wirtschaftlichere – Lösungen in Betracht kommen, als es die ursprüngliche Grobplanung vorsah. Auch die Rücksichtnahme auf Planungen anderer Baulastträger und Versorgungsunternehmen, die das in der Straße liegende Leitungsnetz verbessern müssen, können Zeitabläufe beeinflussen und beiderseits zu Synergieeffekten führen. Einfluss auf das Investitionsprogramm können aber auch Veränderungen im Bereich der Förderung (Fördertatbestände, Höhe der Fördersätze usw.) nehmen.

 

Das Investitionsprogramm ist in 2 Bereiche unterteilt und zwar in Straßenbaumaßnahmen mit Fördermöglichkeiten und eigenfinanzierte Maßnahmen. Eine Förderung von 60% ist möglich, wenn u. a. der Aufbau oder die Straßenbreite einer Kreisstraße nicht den Richtlinien für die Anlage von Landesstraßen (RAL) sowie den Richtlinien für die Standarisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSTO) entspricht. Dabei wird der gesamte Aufbau entfernt und im Vollausbau entsprechend den aktuellen Richtlinien neu hergestellt. Es sind Kosten in Höhe von ca. 90 – 100 €/m² einzukalkulieren. Da die Fördermittel begrenzt sind, kann es unter Umständen auch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, bis eine Maßnahme gefördert wird.

 

Im Gegensatz dazu wird die Deckenerneuerung im Hocheinbau nicht gefördert. Bei dieser Erneuerungsart wird der vorhandene Aufbau mit einer zusätzlichen Asphalttrag- und Deckschicht verstärkt. Anwendung findet dies häufig bei Straßen, die einen zu geringen Aufbau, insbesondere der bituminöse Schicht, haben sowie eine Schädigung, die nicht aus dem Untergrund hervorgeht. Für eine Deckenerneuerung im Hocheinbau sind ca. 35 €/m² einzuplanen.

 

Die Maßnahmen wurden entsprechend den Ergebnissen der Baugrunduntersuchungen festgelegt. Im Rahmen der Bereisung der Kreisstraßen am 25.09.2014 konnten sich die Mitglieder des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr einen Eindruck von einigen Maßnahmen aus dem Programm machen.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Planungen für den Produkthaushalt 2015 sehen Ausgaben für Deckenerneuerung auf Kreisstraßen in Höhe von 1,1 Mio. € vor. Mit den Ansätzen für die Fördermaßnahmen entspricht dies einer Reinvestitionsquote von ca. 75%. Um einen weiteren Verfall der Kreisstraßen entgegenzuwirken soll in den Folgejahren die Quote jährlich um 5% erhöht werden. Dies bedeutet eine jährliche Ausgabensteigerung für Deckenbaumaßnahmen um ca. 200.000 €.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung sollte über das einen Zeitraum von fünf Jahren erfassende Programm der Kreisausschuss entscheiden.

Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr beraten.

Anlagen:

 

Anlage 1: Kreiskarte mit den Zustandsdaten 2012

 

Anlage 2: Investitionsprogramm 2015 - 2019