Betreff
Neufassung des Taxentarifes für den Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0147
Aktenzeichen
36.03.01
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Neufassung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den Kreis Coesfeld wird beschlossen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V. in Dortmund beantragt mit Schreiben vom 13.08.2014, den seit dem 01.11.2012 geltenden Taxentarif anzuheben und führt hierzu aus:

 

„Bekanntlich hat der Deutsche Bundestag am 04.07.2014 die Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zum 01.01.2015 beschlossen. Der Bundesrat hat am 11.07.2014 ebenfalls sein Einverständnis erklärt. Das Gesetz sieht die Einführung eines Mindestlohnes in Höhe von € 8,50 brutto je Stunde vor. Da wir nicht zu den Branchen zählen, für die die Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 gilt (es gibt keinen Tarifvertrag repräsentativer Tarifvertragsparteien) müssen unsere Betriebe das Gesetz zum 01.01. des kommenden Jahres bereits umsetzen.“

 

Begründet wird der Antrag vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V. im Wesentlichen wie folgt:

 

„Eine Befragung unserer Mitgliedsbetriebe hat ergeben, dass in den Landkreisen im Schnitt ein Stundenlohn für festangestelltes Personal von ca. € 6,50 bis € 7,00 (Durchschnitt € 6,75) und in den kreisfreien Städten sowie im Ruhrgebiet ein Stundenlohn von ca. € 6,00 bis  € 6,50 (Durchschnitt € 6,25) gezahlt wird. Bei den für unser Gewerbe wichtigen geringfügig Beschäftigten liegt der Stundenlohn im Schnitt bei etwa € 6,00.

 

Dies ergibt eine Steigerung der Bruttolöhne beim festangestellten Personal von durchschnittlich 26 % in den Landkreisen und von ca. 36 % in den kreisfreien Städten sowie in den Städten des Ruhrgebietes.

 

Der Stundenlohn für geringfügig Beschäftigte erhöht sich um gut 41 %.

 

Hinzu kommt eine Erhöhung der Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber (diese belaufen sich auf ca. 22 %) in Höhe von € 0,38 je Stunde beim festangestellten Personal in den Landkreisen und von € 0,49 je Stunde in den kreisfreien Städten sowie den Städten des Ruhrgebietes. Im Bereich der geringfügig Beschäftigten erhöhen sich diese Lohnnebenkosten um € 0,80 je Stunde (30 % Pauschalabgabe + 2 % Berufsgenossenschaft).

 

Insgesamt erhöhen sich die Lohnkosten beim festangestellten Personal somit um rund 26 % in den Landkreisen und um rund 36 % in den kreisfreien Städten sowie den Städten des Ruhrgebietes.

 

Die Lohnkosten für die geringfügig Beschäftigten erhöhen ich um ca. 42 %.

 

Bei der folgenden Antragstellung auf Erhöhung des Taxentarifes mussten wir eine Gewichtung zwischen festangestelltem Fahrpersonal und geringfügig Beschäftigten vornehmen. Wegen der unterschiedlichen Betriebsstrukturen ist es allerdings relativ schwer, den Anteil an „Aushilfsfahrern“ konkret zu ermitteln. Er wird allerdings sicherlich über dem der Festangestellten liegen. Wir gehen davon aus, dass das Verhältnis bei 60 % zu 40 % liegen könnte. Unterstellt man, dass das Verhältnis pari wäre, würde sich eine durchschnittliche Erhöhung des Stundenlohnes je Mitarbeiter von 34 % in den Landkreisen und 39 % in den kreisfreien Städten sowie den Städten des Ruhrgebietes ergeben.

 

Bei einem Lohnkostenanteil von durchschnittlich 50 % ergäbe sich in den Landkreisen eine Steigerung von 17 % und in den kreisfreien Städten sowie den Städten des Ruhrgebietes eine Steigerung von 20 %.

 

Besonders problematisch ist, dass der Betrag von € 8,50 brutto für die geringfügig Beschäftigten auch der Nettoauszahlungsbetrag ist, da der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten pauschal abzuführen hat. Dies wird unseres Erachtens sehr schnell dazu führen, dass das festangestellte Personal auch einen Nettoauszahlungsbetrag von € 8,50 einfordern wird. Obwohl wir die politisch Verantwortlichen ausdrücklich auf diese Ungleichbehandlung hingewiesen haben, erfolgte keinerlei Reaktion.

 

Nicht unerwähnt lassen möchten wir an dieser Stelle, dass wir in den zurückliegenden Jahren bei Anträgen auf Erhöhung des Taxentarifes die Personalkosten völlig unberücksichtigt gelassen haben. Dies hing damit zusammen, dass es keine neuen Abschlüsse mit der Gewerkschaft mehr gegeben hat und wir somit die von den Unternehmen sicherlich in den letzten Jahren vorgenommenen Lohnerhöhungen nicht untermauern konnten. Durch eine vor einigen Monaten durchgeführte Mitgliederbefragung konnten wir die eingangs erwähnten Zahlen ermitteln.

 

Unter Berücksichtigung der seit dem Inkrafttreten des aktuellen Taxentarifes eingetretenen Kostenentwicklungen der anderen Kostenarten, die im Folgenden noch aufgeführt sind, beantragen wir namens der uns angeschlossenen Mitgliedsbetriebe im Einzelnen folgende Änderungen des derzeit geltenden Taxitarifes:

 

 

1.    Anhebung des Grundpreises von € 2,70 auf € 3,20 an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr sowie von € 3,10 auf € 3,60 an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr – 24.00 Uhr.

 

 

2.    Anhebung des Beförderungsentgelts von € 1,70 auf € 2,00 an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr sowie von € 1,80 auf € 2,10 an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr – 24.00 Uhr (Tarifstufe 1).

 

 

3.    Anhebung des Beförderungsentgelts für die Anfahrt von € 0,90 auf € 1,00 an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr sowie von € 1,00 auf € 1,10 an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr – 24.00 Uhr (Tarifstufe 2).

 

 

4.    Anhebung des Grundpreises für die Inanspruchnahme eines Großraumtaxis (Personenkraftwagen mit mehr als 4 Fahrgastplätzen – ausgenommen Notsitze oder Behelfssitze im Kofferraum -) von € 3,70 auf € 4,20 an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 06.00 Uhr - 22.00 Uhr sowie von € 4,10 auf € 4,60 an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr – 24.00 Uhr.

 

 

5.    Anhebung des Beförderungsentgelts bei Inanspruchnahme eines Großraumtaxis (Personenkraftwagen mit mehr als 4 Fahrgastplätzen – ausgenommen Notsitze oder Behelfssitze im Kofferraum -) von € 2,00 auf € 2,30 an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr sowie von € 2,10 auf € 2,40 an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr – 24.00 Uhr (Tarifstufe 3).

 

 

6.    Anhebung des Beförderungsentgelts für die Anfahrt bei Inanspruchnahme eines Großraumtaxis (Personenkraftwagen mit mehr als 4 Fahrgastplätzen - ausgenommen Notsitze oder Behelfssitze im Kofferraum -) von € 0,90 auf € 1,00 an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr sowie von € 1,00 auf € 1,10 an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr – 24.00 Uhr (Tarifstufe 4).

 

 

7.    Anhebung der Wartezeitgebühr von € 27,00 auf € 33,00 je Stunde.

 

 

 

Die seit dem Inkrafttreten des jetzigen Taxentarifes im Jahre 2012 durchschnittliche Kostenentwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

 

1. Fahrzeuganschaffung:

 

Der Index für die Fahrzeuganschaffung ist in dieser Zeit von 100,9 auf 101,3 gestiegen. Dies entspricht einer Erhöhung von 0,4 %.

 

 

2. Kraftstoffkosten:

 

Der Index für den Dieselkraftstoff lag bei der letzten Antragstellung bei 121,7. Dieser Index liegt derzeit bei 111,2. Dies entspricht einer Senkung um 8,6 %.

 

 

3. Kosten für Ersatzteile, Zubehör und Pflegemittel:

 

Der Index für diesen Kostenbereich ist von 105,0 auf 105,2 gestiegen. Dies entspricht einer Erhöhung von 0,2 %.

 

 

4. Kosten für Reparaturen, Inspektionen und Wagenwäsche:

 

Für diese Kosten ist der Index von 104,3 auf 109,5 gestiegen, was einer Erhöhung von 5,0 % entspricht.

 

 

5. Kraftfahrerpreisindex allgemein:

 

Insgesamt ist der Kraftfahrerpreisindex von 105,6 auf 106,2 gestiegen. Hier liegt die Steigerungsrate bei 0,6 %.

 

 

6. Verbraucherpreisindex:

 

Der Index ist von 103,6 auf 107,3 Punkte gestiegen. Das entspricht einer Anhebung um 3,6 %.

 

 

Bei entsprechender Gewichtung der vorgenannten Kostenarten ergibt sich insgesamt ein leichter Rückgang (bedingt durch die zurzeit günstigeren Kraftstoffkosten), den wir bei unserer Antragstellung berücksichtigt haben.

 

In erster Linie dient die beantragte Erhöhung dazu, die neuen gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Zahlung eines Mindestlohnes erfüllen zu können.

 

Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, das in allen Städten und Kreisen unseres Verbandsgebietes Anträge auf Erhöhung der Taxentarife gestellt worden sind bzw. in Kürze gestellt werden.“

 

 

 

Nach einer von hier durchgeführten Befragung aller Taxenunternehmen im Kreis Coesfeld wird der beantragten Anhebung des Taxentarifes ohne Ausnahme zugestimmt.

 

Die als Anlage 2 beigefügte Übersicht veranschaulicht den derzeitigen und beantragten Taxentarif.

 

Im Rahmen des Anhörverfahrens gem. § 51 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz wurde den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld, dem Dezernat 55/56 der Bezirksregierung Münster – Arbeitschutz Coesfeld -, der Gewerkschaft ver.di Bezirk Münsterland und der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Gelegenheit gegeben, zu der beantragten Tarifänderung Stellung zu nehmen.

 

Die Gemeinden Havixbeck, Nottuln, Rosendahl, Senden und die Stadt Lüdinghausen haben keine Bedenken gegen die beantragten Tarifänderungen. Stellungnahmen der übrigen Städte und Gemeinden des Kreises sowie der Bezirksregierung Münster und der Gewerkschaft ver.di Bezirk Münsterland liegen nicht vor.

 

Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen führt in ihrer Stellungnahme aus:

 

Der am 03. Juli 2014 vom Bundestag beschlossene Mindestlohn gilt ab 2015 auch für das Taxigewerbe. Es liegt auf der Hand, das die durch den Mindestlohn entstehenden erheblichen Mehrkosten nur durch eine Tarifanhebung zu kompensieren sind. Demzufolge wird auch der vorliegende quasi außerplanmäßige Antrag des Verbandes des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e. V., Dortmund vom 13.08.2014 mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und der damit einhergehenden Erhöhung der Lohnkosten begründet.

 

Der Taxitarif für den Kreis Coesfeld wurde letztmalig zum 01.11.2012 geändert. Die vorgeschlagene Anpassung würde folgende Auswirkungen (nur Grund- und Kilometergebühr) auf die Fahrpreise haben:

 

 

   Entfernung

    vor der Erhöhung

  nach der Erhöhung

         Erhöhung

 

  Tagtarif

 Nachttarif

  Tagtarif

Nachttarif

 Tagtarif

Nachttarif

       1 km

     4,40

      4,90

     5,20

      5,70

  18,2 %

  16,3 %

       3 km

     7,80

      8,50

     9,20

      9,90

  17,9 %

  16,5 %

       5 km

   11,20

    12,10

   13,20

    14,10

  17,9 %

  16,5 %

     10 km

   19,70

    21,10

   23,20

    24,60

  17,8 %

  16,6 %

     15 km

   28,20

    30,10

   33,20

    35,10

  17,7 %

  16,6 %

                                                                                Durchschnitt

  17,9 %

  16,5 %

 

 

Die Betrachtung einer mittleren Fahrstrecke von fünf Kilometern zeigt, dass sich hier der Tagtarif um 17,9 % und der Nachttarif um 16,5 % erhöhen würden, was sowohl tagsüber als auch nachts einem Betrag von 2,00 € entspricht.

 

Berücksichtigt werden muss auch der Inflationsausgleich sowie Erhöhungen im Bereich der fahrzeugspezifischen Kosten. Beim Vergleich mit den Indexzahlen des Statistischen Bundesamts ergeben sich für den Zeitraum von November 2012 bis August 2014 folgende Werte:

 

 

Index

 November 2012

  August 2014

  Veränderung

Verbraucherpreisindex

          104,7

       107,0

        2,2 %

Kraftfahrer-Preisindex

          106,7

       106,3

      - 0,4 %

Preisindex Reparatur, Inspektion

          105,8

       110,7

        4,6 %

Preisindex Kfz-Versicherung

            96,6

         99,9

        3,4 %

Preisindex Diesel

          122,3

       111,4

      - 8,9 %

 

 

Der Vergleich des Index für Dieselkraftstoff ergibt zwar momentan wegen der geringeren Kraftstoffkosten einen rückläufigen Wert, jedoch muss tendenziell für die nächsten Jahre mit einer permanenten Verteuerung der Kraftstoffpreise gerechnet werden. Der leichte Rückgang des Kraftfahrer-Preisindex ist insbesondere auf die derzeitige Entwicklung der Treibstoffpreise zurückzuführen. Die Kosten für Reparaturen und Kfz-Versicherungen haben sich wiederum nach oben entwickelt. Aus den vorgenannten Gründen findet eine Tarifanpassung in der beantragten Höhe unsere Zustimmung.“

 

 

Die von der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen dargestellten Fahrpreise beziehen sich auf die Inanspruchnahme eines Taxis (nur Grund- und Kilometergebühr).

 

Bei der Inanspruchnahme eines Großraumtaxis (Personenkraftwagen mit mehr als 4 Fahrgastplätzen – ausgenommen Notsitze oder Behelfssitze im Kofferraum -) hat die vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e. V. beantragte Erhöhung folgende Auswirkungen auf die Fahrpreise (nur Grund- und Kilometergebühr):

 

   Entfernung

    vor der Erhöhung

  nach der Erhöhung

         Erhöhung

 

  Tagtarif

 Nachttarif

  Tagtarif

Nachttarif

 Tagtarif

Nachttarif

       1 km

     5,70

      6,20

     6,50

      7,00

  14,0 %

  12,9 %

       3 km

     9,70

    10,40

   11,10

    11,80

  14,4 %

  13,5 %

       5 km

   13,70

    14,60

   15,70

    16,60

  14,6 %

  13,7 %

     10 km

   23,70

    25,10

   27,20

    28,60

  14,8 %

  13,9 %

     15 km

   33,70

    35,60

   38,70

    40,60

  14,8 %

  14,0 %

                                                                                Durchschnitt

  14,5 %

  13,6 %

 

 

II.  Lösung

 

Die Verwaltung schlägt eine Neufassung der Rechtsverordnung (Taxentarif) vor.

 

 

Die Neufassung beinhaltet die Festsetzung der Beförderungsentgelte, wie vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V. beantragt, mit Ausnahme der Wartezeitgebühr. Beantragt wurde eine Anhebung von 27,00 € auf 33,00 € je Stunde. Die Verwaltung schlägt hier eine Anhebung auf 32,00 € vor. Dies entspricht einer Steigerung von 18,5 % und steht damit in Einklang zur durchschnittlichen Erhöhung (Grund- und Kilometergebühr) bei Inanspruchnahme eines Taxis.

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Entgelte sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

Nach § 51 Abs. 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz gilt grundsätzlich bei der Festsetzung der Beförderungsentgelte im Taxenverkehr, dass diese

-       unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers,

-       einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals

-       und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind.

 

Danach müssen Entgelte für Taxen so festgesetzt werden, dass sie kostendeckend sind und eine angemessene Gewinnspanne enthalten.

 

Die vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V. dargelegte Steigerung der Lohnkosten ist nachvollziehbar.

 

Die dargestellte Kostenentwicklung in den weiteren für das Taxigewerbe dominierenden Kostenbereichen wurde von hier überprüft. Sie entspricht dem von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) herausgegebenen Zahlenmaterial für Nordrhein-Westfalen.

 

Die  Ausführungen der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen zu den Veränderungen im Bereich der fahrzeugspezifischen Kosten, insbesondere zu den Kraftstoffkosten, überzeugen.

 

Auf Grund der dargelegten Lohnkostensteigerung erscheint eine Anhebung des Taxentarifes für den Kreis Coesfeld, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und aus Anlage 2 ersichtlich, gerechtfertigt.

 

Die vom Verband beantragten Anhebungen der Taxentarife wurden von den Kreisen im Münsterland im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit erörtert. Dabei wurden die Tarife bzw. die notwendigen Anpassungen weitestgehend abgestimmt. Im Ergebnis liegen die Preisanpassungen somit in den Münsterlandkreisen auf einem vergleichbaren Niveau von ca. 18 %. Im übrigen hat inzwischen auch die Stadt Münster eine Anhebung der Taxitarife in dieser Größenordnung beschlossen.

 

In der Anlage 3 sind zum Vergleich die derzeit gültigen sowie die vom Verband beantragten Taxentarife der Nachbarkreise und des Kreises Coesfeld aufgeführt. Des weiteren ist der jeweilige Vorschlag der Verwaltung dargestellt.

 

Im Ergebnis halte ich daher die vorgeschlagene Erhöhung der Beförderungsentgelte für angemessen.

 

Das Inkrafttreten der Verordnung ist auf den 01.02.2015 bestimmt worden, da lt. Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen der Zeitraum zwischen der Tarifveröffentlichung und dem Inkrafttreten 4 Wochen betragen soll. Die Servicestellen der Hersteller der Fahrpreisanzeiger und die Eichbehörde benötigen diesen Zeitraum für die Programmerstellung und Programmprüfung.

 

III. Alternativen

 

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (Wahrung der Belange der Taxenunternehmer, vgl. § 51 Abs. 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 PBefG) keine vertretbaren Alternativen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Durch die Neufassung des Taxentarifes entstehen für den Kreis Coesfeld keine Kosten.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages für die Entscheidung ergibt sich aus § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Anlagen:

 

Anlage 1:   Entwurf der Rechtsverordnung

Anlage 2:   Übersicht über den derzeitigen, beantragten und von der Verwaltung vorgeschlagenen Taxentarif

Anlage 3:   Gegenüberstellung der Taxentarife der Nachbarkreise / Kreis Coesfeld