Betreff
Astrid-Lindgren-Schule des Kreises Coesfeld;
hier: Angliederung der bisherigen Regenbogenschule des Kreises Warendorf in Ahlen als Teilstandort
Vorlage
SV-9-0153
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die bisherige Regenbogenschule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung – des Kreises Warendorf in Ahlen wird nach ihrer Auflösung der Astrid-Lindgren-Schule des Kreises Coesfeld angegliedert.

 

  1. Im Gebäude der ehemaligen Regenbogenschule in Ahlen wird ein Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule des Kreises Coesfeld gebildet, der die Zusatzbezeichnung „Regenbogenschulhaus“ führt.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, auf der Grundlage des der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurfs mit dem Kreis Warendorf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ zu schließen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Mit Sitzungsvorlage SV-9-0087 wurde ausführlich über die „Zusammenlegung“ der Astrid-Lindgren-Schule des Kreises Coesfeld mit der Regenbogenschule des Kreises Warendorf in Ahlen berichtet.

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport befürwortete in seiner Sitzung am 08.09.2014 die „Zusammenlegung“ der beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zum Schuljahr 2015/16 mit den in der genannten Sitzungsvorlage dargestellten Eckpunkten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Schritte und Abstimmungen zur Umsetzung der Zusammenlegung so rechtzeitig vorzubereiten bzw. zu treffen, dass die Beschlussfassung in der Sitzung des Kreistages am 17.12.2014 erfolgen kann.

 

Die erforderliche Beteiligung der Schulkonferenzen durch die Schulträger ist inzwischen erfolgt. Die Schulkonferenz der Astrid-Lindgren-Schule fasste in seiner Sitzung am 29.09.2014 folgenden Beschluss:

 

Die Schulkonferenz begrüßt die Planungen der Kreise Coesfeld und Warendorf, zur

Sicherung des Elternwahlrechts unter Beachtung der Vorgaben der Mindestgrößenverordnung die bisherige Regenbogenschule in Ahlen zum Schuljahr 2015/16 an die Astrid-Lindgren-Schule des Kreises Coesfeld anzugliedern.

 

Nach Mitteilung des Kreises Warendorf hat die Schulkonferenz der Regenbogenschule am 16.09.2014 über die Auflösung der Schule – und den Erhalt des schulischen Angebots in Ahlen als Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen – beraten und die Planungen des Schulträgers ausdrücklich begrüßt.

 

Die Zusammenarbeit der beiden Kreise wird durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgesichert, die nach Beschlussfassung durch die Kreistage der Genehmigung der Bezirksregierung (Schulaufsicht in Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht gem. § 78 Abs. 8 SchulG) bedarf. Der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde mit der Bezirksregierung Münster vorabgestimmt; die Genehmigungsfähigkeit der Vereinbarung in der beigefügten Fassung (s. Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) wurde in Aussicht gestellt.

 

Da die Regenbogenschule aufgelöst und der Astrid-Lindgren-Schule angegliedert werden soll, handelt es sich schulrechtlich nicht um eine Zusammenlegung, sondern um Änderung einer Schule (§ 81 Abs. 2 SchulG). Die Beschlüsse über die Änderung der Schule und über die Bildung eines Teilstandortes bedürfen nach § 81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung der oberen Schulaufsicht (Bezirksregierung Münster).

 

Vorgesehen ist, dass der Kreistag des Kreises Warendorf in seiner Sitzung am 12.12.2014 über die Auflösung der Regenbogenschule entscheidet und den Landrat des Kreises Warendorf beauftragt, mit dem Kreis Coesfeld eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs abzuschließen.

 

II.  Lösung

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld beschließt, die bisherige Regenbogenschule nach ihrer Auflösung der Astrid-Lindgren-Schule anzugliedern (Beschlussvorschlag 1.).

 

Weiter wird beschlossen, in Ahlen einen Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule zu bilden (Beschlussvorschlag 2.).

 

Der Kreistag beauftragt den Landrat, mit dem Kreis Warendorf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Beschlussvorschlag 3.) zu schließen.

 

Der Kreis Warendorf holt die Genehmigung der Bezirksregierung Münster zum Auflösungsbeschluss ein.

 

Der Kreis Coesfeld legt die Beschlüsse über die Angliederung der bisherigen Regenbogenschule und die Bildung eines Teilstandortes in Ahlen der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vor. Weiter wird auch die Genehmigung der Bezirksregierung Münster zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eingeholt.

 

III. Alternativen und IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Auf die Ausführungen in der SV-9-0087 wird verwiesen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die drei zu fassenden Beschlüsse ist gemäß § 26 Abs. 1KrO die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.