Betreff
Übernahme der Schulträgerschaft der Pestalozzischule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen - mit den Teilstandorten Dülmen und Coesfeld durch den Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0160
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Aufgrund des Antrags der Städte Dülmen und Coesfeld vom 04.09.2014 erklärt der Kreis Coesfeld seine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme der Schulträgerschaft der Pestalozzischule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen - mit den Teilstandorten Dülmen und Coesfeld.   

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte und Abstimmungen mit den Städten Dülmen und Coesfeld vorzubereiten bzw. zu treffen, damit eine Übernahme der Schulträgerschaft zum Schuljahresbeginn 2015/16 sichergestellt ist.

 

  1. Der Kreis Coesfeld trifft mit allen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld Vereinbarungen über die Beteiligung an den Kosten auf der Grundlage der Schülerzahlen aus dem jeweiligen Wohnort.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Mit Schreiben vom 04.09.2014 haben die Städte Dülmen und Coesfeld beantragt, dass der Kreis Coesfeld ab dem Schuljahr 2015/16 die Schulträgerschaft der Pestalozzischule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen – (Primarstufe und Sekundarstufe I) mit den Teilstandorten Dülmen und Coesfeld übernimmt (s. Anlage 1).

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 08.09.2014 (TOP 7) wurde berichtet, dass die Angelegenheit auch in der Bürgermeister-Konferenz am 01.09.2014 erörtert worden sei. Unter Einbeziehung aktueller Schülerzahlen wurde in der Bürgermeister-Konferenz am 03.11.2014 erneut über die Bedeutung und die Auswirkungen einer Kreisträgerschaft gesprochen.  Das Schreiben vom 28.10.2014 an die Bürgermeister/innen, in dem Angaben über Schüler/innen aus dem Kreis Coesfeld, die eine Förderschule Lernen besuchen, ausgewiesen sind, ist als Anlage 2 zur Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die Bürgermeister/innen favorisierten einvernehmlich eine Übernahme der Förderschule Lernen durch den Kreis Coesfeld, um das Elternwahlrecht pro Förderschule Lernen zu erhalten. Vorgeschlagen wurde, dass die Kosten nicht über die Kreisumlage relevant werden, sondern nach Schülerzahlen aus dem jeweiligen Wohnort abgerechnet werden.

 

Gleichzeitig wurde in der Bürgermeisterkonferenz die Frage gestellt, ob die Beschulung nur an einem zentralen Standort erfolgen könne.

 

In einem Gespräch am 17.11.2014 wurde die Angelegenheit mit den zuständigen Schulaufsichtsbeamten der Bezirksregierung Münster (obere Schulaufsicht) und des staatlichen Schulamtes für den Kreis Coesfeld (untere Schulaufsicht) erörtert. Aus schulfachlicher Sicht wird die Angliederung der Fröbelschule an die Pestalozzischule mit Bildung der Teilstandorte in Dülmen und Coesfeld befürwortet und die Genehmigung entsprechender Beschlüsse  in Aussicht gestellt.

 

Verneint wurde die Frage, ob die Primarstufe nur an einem Standort beschult werden könne („Eine Schule  = ein System“). Standorte sollten danach in beiden Städten vorgehalten werden (Dülmen hat zzt. 127 Schülerinnen und Schüler, Coesfeld 94). Es sei nicht ausgeschlossen, dass künftig auch Schülerströme wieder mehr in Richtung Förderschule stattfänden. Solche Pendelbewegungen kämen häufiger vor.

Weiterhin plädiert die Bezirksregierung dafür, jüngere Kinder möglichst vor Ort zu beschulen. Einerseits würde ein Transport vermieden, andererseits sei eine eventuelle  Rückschulung in die Regelschule leichter.

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen soll in regelmäßigen Abstimmungsgesprächen beobachtet werden.

 

Wenn die Schülerzahl die Mindestgröße für einen Teilstandort (72) unterschreitet, ist dieser (ggf. sukzessive) aufzulösen.

 

 

 

II.  Lösung

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld fasst die im Beschlussvorschlag unter 1. – 3. genannten Beschlüsse.

 

In  den nächsten Monaten treffen die Stadtverordnetenversammlung in Dülmen und der Stadtrat in Coesfeld - nach Anhörung der Schulkonferenzen - sowie der Kreistag des Kreises Coesfeld die erforderlichen schulorganisatorischen Entscheidungen (Auflösung der Fröbelschule in Coesfeld, Angliederung der bisherigen Fröbelschule an die Pestalozzischule,

Wechsel des Schulträgers), die der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

III. Alternativen

 

Alternativen sind im Schreiben vom 28.10.2014 an die Bürgermeister/innen (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) genannt.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Im Entwurf des Kreishaushalts 2015 sind keine Haushaltsmittel für den Betrieb einer Förderschule Lernen durch den Kreis Coesfeld veranschlagt.

 

Bei Übernahme bzw. Erstattung  der Schulkosten durch die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld – wie im Beschlussvorschlag unter 3. dargestellt – beschränkt sich die Belastung des Kreishaushalts auf die Kosten für Schüler/innen, die nicht im Kreis Coesfeld wohnen, und ggf. auf zusätzlichen Sach- und Personalaufwand in der Verwaltung.

 

Die notwendigen Haushaltsermächtigungen in Aufwand und Ertrag werden zzt. näherungsweise ermittelt und über die Änderungsliste in den Haushalt eingebracht. Aufwand und Ertrag werden danach nahezu ausgeglichen sein.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die drei zu fassenden Beschlüsse ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 26 Abs. 1 KrO die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.