Beschlussvorschlag:

                                                   

Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungsliste 2015 und der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

 

 

 

Begründung:

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 wurde vom Kämmerer am 28.10.2014 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 05.11.2014 fanden die weiteren Beratungen bisher in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss vom 24.11.2014 bis 10.12.2014 statt.

 

Der Haushalt 2015 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 495 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

Leitlinien der Budgetierung und Haushaltssatzung

 

Da der Gesamthaushalt 2015 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 GemHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehreinnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Die Leitlinien der Budgetierung müssen wieder als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.

 

Beschlussempfehlung des Kreisausschusses (Änderungsliste)

 

Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2015 und den Haushaltsplan 2015 hat der Kreistag auch über die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.

 

Zu diesem Zweck ist eine Zusammenstellung gefertigt worden, die Empfehlungen des Kreisausschusses enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 2015) ist als Anlage beigefügt.

 

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus  § 26 Abs. 1 Ziffer g) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – KrO NRW.