Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015 – Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2015 – wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) i. V. m. §§ 78 und 79 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis Coesfeld für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Über den Stellenplan – als Anlage zum Haushaltsplan – ist gesondert zu beschließen.
II. Lösung
Der Stellenplan für das Jahr 2015 wurde als Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2015 am 05.11.2014 in den Kreistag eingebracht (vgl. SV-9-0118). Nach den Etatberatungen in den Fachausschüssen wird der Stellenplan im Kreisausschuss beraten und vom Kreistag beschlossen.
Neben dem Tabellenwerk wurden Ihnen mit dem Entwurf des Produkthaushaltes auch die Erläuterungen zum Stellenplan 2015, in denen die vorgesehenen Änderungen des Stellenplans ausführlich beschrieben sind, vorgelegt.
III. Alternativen
Keine. Der Beschluss des
Stellenplanes ist verpflichtend.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der aus dem Stellenplan resultierende Personalaufwand ist im Produkthaushalt veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Bucht. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.