Beschlussvorschlag:
Der Beirat nimmt die Absicht der unteren
Landschaftsbehörde, eine Befreiung von den Verboten des
Landschaftsschutzgebietes 2.2.02 „Leversum-Dorfbauerschaft“ des
Landschaftsplanes Olfen-Seppenrade zu erteilen, zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Der Dortmund-Ems-Kanal ist auf Grundlage des
Bundesverkehrswegeplanes, bis auf den Bereich der vorliegenden Eisenbahnbrücke,
im Kreis Coesfeld ausgebaut worden. Die vorhandene Eisenbahnüberführung
Lüdinghausen schränkt wegen der geringen Durchfahrtshöhe und Durchfahrtsbreite
den Schiffsverkehr ein. Zur Beseitigung des Engpasses ist eine Hebung und Erneuerung
der Eisenbahnüberführung erforderlich. Gleichzeitig ist die Bahntrasse
(Bahnstrecke 2100 Dortmund-Gronau) um ca. 135 cm zu erhöhen und der Kanal auf
einer Länge von 250 m zu verbreitern. Die Eisenbahnüberführung wird als
parallelgurtige Stabbogenbrücke mit einer lichten Weite von 137,80 m
ausgeführt. Um den Eisenbahnbetrieb aufrechtzuerhalten, erfolgt der Neubau der
Eisenbahnüberführung neben der vorhandenen, also nordöstlich von ihr.
Die Herstellung der neuen Brücke erfolgt auf
einem eigens hergerichteten Brückenmontageplatz parallel zur Bahnstrecke, der
anschließend zurückgebaut wird. Durch Anschüttung mit Bodenmaterial wird der
vorhandene nordöstliche Bahndamm verbreitert. Durch die erforderliche Anhebung
der Gradiente ist tlw. eine Verbreiterung des Bahndammes und Anpassung der Böschungsneigung
unvermeidlich. Der vorhandene Oberboden wird abgetragen und die Vegetation
beseitigt. Für die Aufweitung des Kanals werden Spundwandprofile verwendet.
Das 130 ha große Untersuchungsgebiet (UG)
wird im Norden durch die K 23 begrenzt. Im Westen schließt sich das
Naturschutzgebiet „Plümer Feld“ an, im Süden ist ein kleiner, parallel zum
Kanal verlaufender Teilbereich des Naturschutzgebietes „Wald am Hüwel“ in das
UG einbezogen worden. Die südöstliche UG-Grenze schließt den Klutensee östlich
des Kanals ein.
Bereits im Jahr 2011 wurde ein faunistisches
Fachgutachten erstellt, im Zuge dessen entsprechende Kartierungen vorgenommen
wurden. Untersucht wurden Avifauna, Amphibien, Fledermäuse, Reptilien
(Zauneidechse) und Libellen (Asiatische Keiljungfer). Die in 2012 erstellte
Umweltverträglichkeitsuntersuchung vergleicht und bewertet die Auswirkungen des
o. g. Vorhabens auf die Schutzgüter. Insgesamt werden 3 Trassenvarianten
und insgesamt 7 Bauvarianten untersucht, wobei sich die Bauvariante 5 als
umweltverträglichste Variante (s. 1. Absatz - nordöstliche Neugründung) herausgestellt
hat. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan wird der Eingriff dieser Ausbauvariante
bilanziert, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ermittelt sowie entsprechende
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erarbeitet.
Der Schwerpunkt des Eingriffes befindet sich
auf den nordwestlich und südöstlich zum Kanal gelegenen Rampen. Hier muss
baumreiche Gehölzstruktur mit älterem Baumbestand gerodet werden. Nach
Fertigstellung des Dammes und der Oberbauarbeiten werden Gehölzstrukturen
nachgepflanzt. Nordöstlich der Bahnlinie östlich des Kanals werden ca. 2.000 m²
Waldrand in eine Baustelleneinrichtungsfläche mit einbezogen. Sämtliche
Baustelleneinrichtungsflächen werden nach Durchführung wiederhergerichtet bzw.
neu bepflanzt. Die Hohlräume der alten Brückenstahlkonstruktion werden von
einer Dohlen-Kolonie und von einem Turmfalken-Paar als Nistgelegenheit genutzt.
Rechtzeitig vor Rückbaubeginn sind die Öffnungen zu verschließen, um eine
Vernichtung von Gelegen zu verhindern.
Als Ersatzmaßnahmen werden zum einen eine
gewässerbauliche Renaturierungsmaßnahme und zum anderen eine 3.600 m² große
Waldanpflanzung getätigt (s. Kartenausschnitt). Bei der ersteren Maßnahme
handelt es sich um den Abriss der Gronenbachüberführung über den
Erbdrostegraben in Lüdinghausen-Elvert. Durch den Abriss des Kreuzungsbauwerkes
und des Betonbetts mit kleinem Sohlabsturz wird an dieser Stelle die
Durchgängigkeit des Gronenbaches wiederhergestellt. In Fachkreisen geht man
davon aus, dass derartige Renaturierungsmaßnahmen eine positive Auswirkung auch
auf benachbarte technisch ausgebaute Abschnitte haben.
Gemäß Bundesverkehrswegeplan besteht für das
Ausbauvorhaben vordringlicher Ausbaubedarf und ein uneingeschränkter
Planungsauftrag. Aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses wird der
Befreiung von den Verboten 2.2 B des Landschaftsschutzgebietes 2.2.02 „Dorfbauerschaft-Leversum“
des Landschaftsplanes Olfen-Seppenrade:
Nr. 1 – bauliche Anlagen zu errichten oder
zu erweitern, auch wenn sie keiner Planfeststellung, Genehmigung oder Anzeige
bedürfen ……,
Nr. 5 – auf Flächen außerhalb der
befestigten Straßen und Wege …. ein Kraftfahrzeug zu fahren oder abzustellen……,
Nr. 8 – die Oberflächengestalt zu verändern:
Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen und Sprengungen
vorzunehmen …..,
Nr. 10 – fließende oder stehende Gewässer
unbeschadet wasserrechtlicher Bestimmungen zu beseitigen, zu verfüllen und zu
verändern …..
gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zugestimmt.
Die im Landschaftspflegerischen Begleitplan
aufgeführten Vorkehrungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von
erheblichen oder nachhaltigen Eingriffen (s. Mappe 2, Heft 5, S. 60/61 des
LBP´s) sind zwingend zu beachten und anzuwenden. Diese Maßnahmen sind umso
wichtiger, da sie u. a. verhindern, dass der Verbotstatbestand gemäß § 44
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erfüllt wird. Die Landschaftspflegerische
Ausführungsplanung ist rechtzeitig vor Umsetzung mit der unteren
Landschaftsbehörde und dem Landesbetrieb Wald und Holz abzustimmen.
Anlagen:
1. Übersichtskarte
2. Lage des Untersuchungsraumes
3. Eisenbahnbrücke alt und neu
4. Rodungen im Rahmen der
Baufeldfreimachung
5. Baustelleneinrichtungsflächen
6. Übersichtskarte Ersatzmaßnahmen E1 und
E2
7. Ersatzmaßnahme E1
8. Ersatzmaßnahme E2