Betreff
Planfeststellung nach dem Bundeswasserstraßengesetz für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals und Neubau einer Eisenbahnbrücke
Vorlage
SV-9-0183
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat nimmt die Absicht der unteren Landschaftsbehörde, eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzgebietes 2.2.02 „Leversum-Dorfbauerschaft“ des Landschaftsplanes Olfen-Seppenrade zu erteilen, zustimmend zur Kenntnis.

Begründung:

 

Der Dortmund-Ems-Kanal ist auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplanes, bis auf den Bereich der vorliegenden Eisenbahnbrücke, im Kreis Coesfeld ausgebaut worden. Die vorhandene Eisenbahnüberführung Lüdinghausen schränkt wegen der geringen Durchfahrtshöhe und Durchfahrtsbreite den Schiffsverkehr ein. Zur Beseitigung des Engpasses ist eine Hebung und Erneuerung der Eisenbahnüberführung erforderlich. Gleichzeitig ist die Bahntrasse (Bahnstrecke 2100 Dortmund-Gronau) um ca. 135 cm zu erhöhen und der Kanal auf einer Länge von 250 m zu verbreitern. Die Eisenbahnüberführung wird als parallelgurtige Stabbogenbrücke mit einer lichten Weite von 137,80 m ausgeführt. Um den Eisenbahnbetrieb aufrechtzuerhalten, erfolgt der Neubau der Eisenbahnüberführung neben der vorhandenen, also nordöstlich von ihr.

 

Die Herstellung der neuen Brücke erfolgt auf einem eigens hergerichteten Brückenmontageplatz parallel zur Bahnstrecke, der anschließend zurückgebaut wird. Durch Anschüttung mit Bodenmaterial wird der vorhandene nordöstliche Bahndamm verbreitert. Durch die erforderliche Anhebung der Gradiente ist tlw. eine Verbreiterung des Bahndammes und Anpassung der Böschungsneigung unvermeidlich. Der vorhandene Oberboden wird abgetragen und die Vegetation beseitigt. Für die Aufweitung des Kanals werden Spundwandprofile verwendet.

 

Das 130 ha große Untersuchungsgebiet (UG) wird im Norden durch die K 23 begrenzt. Im Westen schließt sich das Naturschutzgebiet „Plümer Feld“ an, im Süden ist ein kleiner, parallel zum Kanal verlaufender Teilbereich des Naturschutzgebietes „Wald am Hüwel“ in das UG einbezogen worden. Die südöstliche UG-Grenze schließt den Klutensee östlich des Kanals ein.

 

Bereits im Jahr 2011 wurde ein faunistisches Fachgutachten erstellt, im Zuge dessen entsprechende Kartierungen vorgenommen wurden. Untersucht wurden Avifauna, Amphibien, Fledermäuse, Reptilien (Zauneidechse) und Libellen (Asiatische Keiljungfer). Die in 2012 erstellte Umweltverträglichkeitsuntersuchung vergleicht und bewertet die Auswirkungen des o. g. Vorhabens auf die Schutzgüter. Insgesamt werden 3 Trassenvarianten und insgesamt 7 Bauvarianten untersucht, wobei sich die Bauvariante 5 als umweltverträglichste Variante (s. 1. Absatz - nordöstliche Neugründung) herausgestellt hat. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan wird der Eingriff dieser Ausbauvariante bilanziert, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ermittelt sowie entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erarbeitet.

 

Der Schwerpunkt des Eingriffes befindet sich auf den nordwestlich und südöstlich zum Kanal gelegenen Rampen. Hier muss baumreiche Gehölzstruktur mit älterem Baumbestand gerodet werden. Nach Fertigstellung des Dammes und der Oberbauarbeiten werden Gehölzstrukturen nachgepflanzt. Nordöstlich der Bahnlinie östlich des Kanals werden ca. 2.000 m² Waldrand in eine Baustelleneinrichtungsfläche mit einbezogen. Sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen werden nach Durchführung wiederhergerichtet bzw. neu bepflanzt. Die Hohlräume der alten Brückenstahlkonstruktion werden von einer Dohlen-Kolonie und von einem Turmfalken-Paar als Nistgelegenheit genutzt. Rechtzeitig vor Rückbaubeginn sind die Öffnungen zu verschließen, um eine Vernichtung von Gelegen zu verhindern.

 

Als Ersatzmaßnahmen werden zum einen eine gewässerbauliche Renaturierungsmaßnahme und zum anderen eine 3.600 m² große Waldanpflanzung getätigt (s. Kartenausschnitt). Bei der ersteren Maßnahme handelt es sich um den Abriss der Gronenbachüberführung über den Erbdrostegraben in Lüdinghausen-Elvert. Durch den Abriss des Kreuzungsbauwerkes und des Betonbetts mit kleinem Sohlabsturz wird an dieser Stelle die Durchgängigkeit des Gronenbaches wiederhergestellt. In Fachkreisen geht man davon aus, dass derartige Renaturierungsmaßnahmen eine positive Auswirkung auch auf benachbarte technisch ausgebaute Abschnitte haben.

 

Gemäß Bundesverkehrswegeplan besteht für das Ausbauvorhaben vordringlicher Ausbaubedarf und ein uneingeschränkter Planungsauftrag. Aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses wird der Befreiung von den Verboten 2.2 B des Landschaftsschutzgebietes 2.2.02 „Dorfbauerschaft-Leversum“ des Landschaftsplanes Olfen-Seppenrade:

Nr. 1 – bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern, auch wenn sie keiner Planfeststellung, Genehmigung oder Anzeige bedürfen ……,

Nr. 5 – auf Flächen außerhalb der befestigten Straßen und Wege …. ein Kraftfahrzeug zu fahren oder abzustellen……,

Nr. 8 – die Oberflächengestalt zu verändern: Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen und Sprengungen vorzunehmen …..,

Nr. 10 – fließende oder stehende Gewässer unbeschadet wasserrechtlicher Bestimmungen zu beseitigen, zu verfüllen und zu verändern …..

 

gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zugestimmt.

 

Die im Landschaftspflegerischen Begleitplan aufgeführten Vorkehrungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von erheblichen oder nachhaltigen Eingriffen (s. Mappe 2, Heft 5, S. 60/61 des LBP´s) sind zwingend zu beachten und anzuwenden. Diese Maßnahmen sind umso wichtiger, da sie u. a. verhindern, dass der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erfüllt wird. Die Landschaftspflegerische Ausführungsplanung ist rechtzeitig vor Umsetzung mit der unteren Landschaftsbehörde und dem Landesbetrieb Wald und Holz abzustimmen.

Anlagen:

 

1.      Übersichtskarte

2.      Lage des Untersuchungsraumes

3.      Eisenbahnbrücke alt und neu

4.      Rodungen im Rahmen der Baufeldfreimachung

5.      Baustelleneinrichtungsflächen

6.      Übersichtskarte Ersatzmaßnahmen E1 und E2

7.      Ersatzmaßnahme E1

8.      Ersatzmaßnahme E2