Betreff
Schulsozialarbeit; hier: Mögliche Fortführung der weiteren Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets befristet bis zum 31.12.2017
Vorlage
SV-9-0185
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-        ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets durch den Bund endete zum 31.12.2013. Die Landesregierung NRW hat am 26.11.2014 im Rahmen einer Pressekonferenz ein Förderangebot zur Weiterfinanzierung der weiteren Schulsozialarbeit unterbreitet, und zwar für den Zeitraum 2015 – 2017.

 

Das Förderangebot ist mit den kommunalen Spitzenverbänden abgesprochen. Angesichts der Haushaltslage des Landes wird eine Eigenbeteiligung der Kreise und kreisfreien Städte zwischen 20 % und 50 % gefordert. Für den Kreis Coesfeld ist eine Eigenbeteiligung in Höhe von 50 % vorgesehen. Angelehnt an das Gesamtförderungsbudget 2013 für Schulsozialarbeit stellt die Landesregierung eine Zuwendungsmöglichkeit für den Kreis Coesfeld in Höhe von maximal 231.452,18 € in Aussicht. Wird eine Fördersumme in Anspruch genommen, ist vorgesehen, dass in derselben Höhe die weitere Schulsozialarbeit aus Eigenmitteln gefördert werden muss.

Derzeit völlig ungeklärt ist unter welchen weiteren Bedingungen und mit welchem zeitlichen Horizont die Fördermittel angefordert, ausgezahlt und abschließend mit dem Land abgerechnet werden können. Auch bleibt damit ungeklärt, welche Rahmenbedingungen für den Einsatz und den Nachweis der geforderten Eigenbeteiligung gelten.

 

In Anbetracht der vielen offenen Fragen und ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen  für  weitere Schulsozialarbeit kann zum jetzigen Zeitpunkt weder vom Kreis Coesfeld noch von den Städten und Gemeinden entschieden werden, ob das Angebot des Landes auf 50%ige Finanzierung angenommen wird.

II.  Lösung

Für den Kreis Coesfeld sowie die Städte und Gemeinden, die das Förderangebot zur Weiterfinanzierung der weiteren Schulsozialarbeit des Landes NRW in Anspruch nehmen wollen, sollen entsprechende Mittel durch den Kreis beim Land abgerufen werden.

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit des Landes NRW mit Eigenmitteln in Höhe von 50% des Förderbetrages erfolgt vollumfänglich aus Mitteln des Kreises sowie der Städte und Gemeinden.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 02.07.2014 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.