Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Die Finanzierung der weiteren
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets durch den Bund
endete zum 31.12.2013. Die Landesregierung NRW hat am 26.11.2014 im Rahmen
einer Pressekonferenz ein Förderangebot zur Weiterfinanzierung der weiteren
Schulsozialarbeit unterbreitet, und zwar für den Zeitraum 2015 – 2017.
Das Förderangebot ist mit
den kommunalen Spitzenverbänden abgesprochen. Angesichts der Haushaltslage des
Landes wird eine Eigenbeteiligung der Kreise und kreisfreien Städte zwischen 20
% und 50 % gefordert. Für den Kreis Coesfeld ist eine Eigenbeteiligung in Höhe
von 50 % vorgesehen. Angelehnt an das Gesamtförderungsbudget 2013 für
Schulsozialarbeit stellt die Landesregierung eine Zuwendungsmöglichkeit für den
Kreis Coesfeld in Höhe von maximal 231.452,18 € in Aussicht. Wird eine
Fördersumme in Anspruch genommen, ist vorgesehen, dass in derselben Höhe die
weitere Schulsozialarbeit aus Eigenmitteln gefördert werden muss.
Derzeit völlig ungeklärt
ist unter welchen weiteren Bedingungen und mit welchem zeitlichen Horizont die
Fördermittel angefordert, ausgezahlt und abschließend mit dem Land abgerechnet
werden können. Auch bleibt damit ungeklärt, welche Rahmenbedingungen für den
Einsatz und den Nachweis der geforderten Eigenbeteiligung gelten.
In Anbetracht der vielen
offenen Fragen und ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen für weitere Schulsozialarbeit kann zum jetzigen
Zeitpunkt weder vom Kreis Coesfeld noch von den Städten und Gemeinden
entschieden werden, ob das Angebot des Landes auf 50%ige Finanzierung angenommen
wird.
II. Lösung
Für den Kreis Coesfeld sowie die Städte und Gemeinden, die das Förderangebot zur Weiterfinanzierung der weiteren Schulsozialarbeit des Landes NRW in Anspruch nehmen wollen, sollen entsprechende Mittel durch den Kreis beim Land abgerufen werden.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit des Landes NRW mit Eigenmitteln in Höhe von 50% des Förderbetrages erfolgt vollumfänglich aus Mitteln des Kreises sowie der Städte und Gemeinden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 02.07.2014 (Regelung und
Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für
Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.