Beschlussvorschlag:
Der Beirat nimmt
die Absicht der unteren Landschaftsbehörde, für das beantragte Projekt Befreiungen
von den Verboten des Landschaftsplans Olfen-Seppenrade in den Bereichen des Naturschutzgebietes
Lippeaue, des Landschaftsschutzgebietes Rönhagener Heide und des Landschaftsschutzgebietes
Sülsen zu erteilen, zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Im Zuge der
weitreichenden Planungen zur Zukunftsfähigkeit des sog. „Zweistromlandes“ zwischen
Lippe und Stever haben die Städte Olfen, Haltern am See und Datteln mit
Kooperationspartnern Planungsideen über mehrere Qualifikationsstufen der
„Regionale 2016“ ausgearbeitet. Mit am Tisch saßen auch immer Vertreter des
Lippeverbandes, der jetzt für den Flussabschnitt zwischen der B 235 südlich
Olfen und der K 9 bei Datteln-Ahsen eine Renaturierungs- und Entwicklungsplanung
für den Fluss und seine Aue vorlegt. Mit der Realisierung sollen gleichzeitig
europarechtliche Zielvorgaben der Wasser-Rahmenrichtlinie umgesetzt werden.
Die geplanten
Maßnahmen werden umfangreich beschrieben und dargestellt. Das Material umfasst
sechs Mappen, die neben den wasserwirtschaftlichen, technischen Daten auch eine
Umweltverträglichkeits-Studie (UVS), einen Landschaftspflegerischen Begleitplan
(LBP), eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und einen artenschutzrechtlichen
Fachbeitrag enthalten. Eine Auswahl ist dieser Vorlage beigefügt. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen bzw. auf
Datenträger zu kopieren (420 MB).
Die
Untersuchungen kommen insgesamt zu dem Ergebnis, dass die Planungen
umweltverträglich und europarechtskonform sind. Artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände werden nicht ausgelöst.
Die Maßnahmen
umfassen einen überschlägigen Gesamtkostenrahmen von 11 Mio. Euro. Nach den
Bilanzierungen im LBP entsteht insgesamt ein Wert-Überschuss von ca. 7,5 Mio.
Biotopwertpunkten (BWP = ÖWE,
ökologische Werteinheiten). Die gewonnen Ökopunkte werden anteilig auf die ausführenden
Organisationen Lippeverband, Ruhrkohle AG und Landschaftsagentur Plus
übertragen.
Für die Maßnahmen
sind als Genehmigungsgrundlage im Kreis Coesfeld Befreiungen gemäß § 67
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten des Landschaftsplans Olfen-Seppenrade
in Bereichen des Naturschutzgebietes Lippeaue (NSG 2.1.01), des Landschaftsschutzgebietes
Rönhagener Heide (LSG 2.2.07) und des Landschaftsschutzgebietes Sülsen (LSG
2.2.09) erforderlich.
Anlagen:
(jeweils Auszüge:)
1. Erläuterungsbericht
2. Landschaftspflegerischer Begleitplan
3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
4. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung