Betreff
Antrag des Lippeverbandes zur Fluss- und Auenentwicklung der Lippe im Bereich der Städte Datteln und Olfen
Vorlage
SV-9-0188
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat nimmt die Absicht der unteren Landschaftsbehörde, für das beantragte Projekt Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans Olfen-Seppenrade in den Bereichen des Naturschutzgebietes Lippeaue, des Landschaftsschutzgebietes Rönhagener Heide und des Landschaftsschutzgebietes Sülsen zu erteilen, zustimmend zur Kenntnis.

Begründung:

 

Im Zuge der weitreichenden Planungen zur Zukunftsfähigkeit des sog. „Zweistromlandes“ zwischen Lippe und Stever haben die Städte Olfen, Haltern am See und Datteln mit Kooperationspartnern Planungsideen über mehrere Qualifikationsstufen der „Regionale 2016“ ausgearbeitet. Mit am Tisch saßen auch immer Vertreter des Lippeverbandes, der jetzt für den Flussabschnitt zwischen der B 235 südlich Olfen und der K 9 bei Datteln-Ahsen eine Renaturierungs- und Entwicklungsplanung für den Fluss und seine Aue vorlegt. Mit der Realisierung sollen gleichzeitig europarechtliche Zielvorgaben der Wasser-Rahmenrichtlinie umgesetzt werden.

 

Die geplanten Maßnahmen werden umfangreich beschrieben und dargestellt. Das Material umfasst sechs Mappen, die neben den wasserwirtschaftlichen, technischen Daten auch eine Umweltverträglichkeits-Studie (UVS), einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag enthalten. Eine Auswahl ist dieser Vorlage beigefügt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen bzw. auf Datenträger zu kopieren (420 MB).

 

Die Untersuchungen kommen insgesamt zu dem Ergebnis, dass die Planungen umweltverträglich und europarechtskonform sind. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden nicht ausgelöst.

 

Die Maßnahmen umfassen einen überschlägigen Gesamtkostenrahmen von 11 Mio. Euro. Nach den Bilanzierungen im LBP entsteht insgesamt ein Wert-Überschuss von ca. 7,5 Mio. Biotopwertpunkten (BWP =  ÖWE, ökologische Werteinheiten). Die gewonnen Ökopunkte werden anteilig auf die ausführenden Organisationen Lippeverband, Ruhrkohle AG und Landschaftsagentur Plus übertragen.

 

Für die Maßnahmen sind als Genehmigungsgrundlage im Kreis Coesfeld Befreiungen gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten des Landschaftsplans Olfen-Seppenrade in Bereichen des Naturschutzgebietes Lippeaue (NSG 2.1.01), des Landschaftsschutzgebietes Rönhagener Heide (LSG 2.2.07) und des Landschaftsschutzgebietes Sülsen (LSG 2.2.09) erforderlich.

Anlagen:

 

(jeweils Auszüge:)

1. Erläuterungsbericht

2. Landschaftspflegerischer Begleitplan

3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

4. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung