Betreff
Ersatzgeld - Verwendung
Vorlage
SV-9-0202
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

- ohne –

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

 

Seit dem 01.01.2008 (Umstellung auf NKF) werden die nicht verbrauchten Mittel aus Ersatzgeldern bis zu deren Verwendung in der Bilanz des Kreises Coesfeld bei den Verbindlichkeiten unter der Position „Erhaltene Anzahlungen Ersatzgelder“ passiviert. Die Zinseinnahmen aus den aufgelaufenen Ersatzgeldern fließen den Naturschutzzwecken zu.

 

Im Jahr 2014 haben sich die Erträge und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:

Bestand 01.01.2014

317.800,35

 

 

Erträge

 

Ersatzgeld aus Leitungsverlegungen / Baumaßnahmen

114.115,27

Zinseinnahmen

467,39

Gesamterträge 2014

114.582,66

 

 

Aufwendungen

 

Maßnahmen zur Verbesserung der Fließgewässer

16.375,29

Projekt Feldlerche, Kiebitz und Co.

1.525,69

Maßnahmen am Hof Schoppmann

2.224,11

Sonstige Aufwendungen

7.004,04

Gesamtaufwendungen 2014

27.129,13

 

 

Bestand 31.12.2014

405.253,88

 

Weiterhin ist beabsichtigt, die Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im größeren Umfang mit Ersatzgeld auszustatten.

 

geplante Ersatzgeldverwendung 2015

 

1.  Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen)

 

1.1 Burloer Bach

6.500,-

1.2 Schlautbach

12.500,-

1.3 Nonnenbach

11.500,-

1.4 Katenbergbach

5.000,-

 

 

2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

 

2.1 Beteiligung an Artenschutzprojekten

5.000,-

2.2 Maßnahmen in Schutzgebieten

5.000,-

 

 

3. Sonstiges

 

3.1 Beitrag Landschaftsplanung (Personalkosten)

35.000,-

 

 

geplante Gesamtaufwendungen 2015

80.500,-