Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 15 (AN 2) in Capelle
Vorlage
SV-9-0207
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem 1,1 km langen Streckenabschnitt der K 15 (AN 2) zwischen Capelle und Werne zu veranlassen.

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Der Abschnitt 2 der K 15 befindet sich zwischen der K 6 (Capelle) und der Kreisgrenze Unna. Die 5,00 – 5,20 breite Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von 1.010 FZ/24H. Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich führten 2012 zu einer „mangelhaften“ Zustandsbewertung. Eine vollflächige Deckenerneuerung ist unumgänglich.

 

Die Deckenerneuerung ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2015 - 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0146), das zum Jahresende 2014 den Mitgliedern des Fach- und Kreisausschusses vorgestellt wurde. Als eigenfinanzierte Maßnahme ist die K 15 (AN 2) aufgrund ihres aktuellen Zustandes sowie der Verkehrsbelastung für 2015 vorgesehen.

 

Baugrunduntersuchungen ergaben, dass ein frostsicherer Aufbau auf Grund der geringen Schichtmächtigkeit nicht gegeben ist. Da die Schädigung hauptsächlich aus der bituminösen Schicht hervorgeht, kann durch eine Deckenerneuerung im Hocheinbau eine für die Verkehrsbelastung geeignete Kreisstraße wiederhergestellt werden. Es ist vorgesehen eine Asphalttragschicht von 10 cm und eine 4 cm starke Asphaltbetondecke aufzubringen. Durch den zusätzlichen Einbau der Asphaltschichten wird auch die Frostsicherheit erreicht. Die Kosten für die Deckenerneuerung liegen bei etwa 250.000 €.

 

Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Mit Rücksicht auf den Schulbusverkehr sollen die Arbeiten in den Sommerferien ausgeführt werden. Als Bauzeit sind ca. 3 Wochen einkalkuliert.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da nach den Förderrichtlinien nur für Grunderneuerungen Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2015 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 1,1 Mio. € veranschlagt. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte