Beschlussvorschlag:
- Ohne –
Der Antrag vom 09.02.2015 wird vorgelegt gem. § 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse vom 23.06.2014.
Begründung:
Mit Schreiben vom 09.02.2015 beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG NRW vom 17.06.2014 - 2 A 1495/13 – eine Information und Beratung über mögliche Auswirkungen auf die hiesige Genehmigungspraxis nach dem BImSchG.
In diesem Urteil hat das OVG NRW in einem Fall der Gemeinde Löhne (daher sog. Löhne-Entscheidung des OVG) maßgeblich auf die umweltrelevanten Wirkungszusammenhänge von zwei gesellschaftsrechtlich voneinander getrennten Tierhaltungs-Betriebseinheiten abgestellt und auf dieser Basis, nämlich durch Addition der Tierplätze (sog. kumulierende Vorhaben i.S. von § 3b Abs. 2 Nr. 1 UVPG), die Pflicht zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung für ein geplantes Stallbauvorhaben bejaht. Bislang spielten die rechtliche und technische Trennung von Anlagen bei der bau- und umweltrechtlichen Bewertung von Stallbauvorhaben eine wesentliche Rolle.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aktuell wird in enger Abstimmung mit den Nachbarkreisen geprüft, welche Folgerungen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung – nach Möglichkeit durch das Bundesverwaltungsgericht – aus dem Urteil zu ziehen sind. Dabei spielen immer auch die Besonderheiten des Einzelfalls eine große Rolle.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1, das in Bezug genommene Urteil als Anlage 2 beigefügt.
Anlagen:
Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 09.02.2015
Urteil des OVG NRW vom 17.06.2014 (Az.: 2 A 1495/13)