Betreff
Kindergartenbedarfsplan 2015/16
Vorlage
SV-9-0213
Aktenzeichen
51.2.3 - 3300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2015/16 (Anlage 1) wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kindergartenjahr 2015/16 die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 und 4 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 171 Tagespflegeplätze zu beantragen.

 

Begründung:

 

I.   Problem und II. Lösung

Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz – setzt für die Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder nach § 18 u.a. die Bedarfsfeststellung auf Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. D.h., ein Anspruch auf eine Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen besteht nur dann, wenn diese im Kindergartenbedarfsplan mit dem jeweiligen Angebot (Gruppentyp, Platzzahl, Betreuungsumfang) vorgesehen sind. Der von der Verwaltung erstellte Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2015/16 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Land beteiligt sich nach §§ 21 und 22 KiBiz an der Betriebskostenförderung. Die Landesmittel für das am 01.08.2015 beginnende Kindergartenjahr 2015/16 sind bis zum 16.03.2015 beim Landesjugendamt zu beantragen (da der sonst übliche 15.03.2015 in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt). Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch über das internetgestützte Programm KiBiz-web, in dem die Antragsdaten (Platzzahlen Gruppentypen und Betreuungsumfang, Mieten, Zuschläge für eingruppige Einrichtungen und Waldgruppen, Förderung als Familienzentrum (gfl. Mit besonderem Unterstützungsbedarf), Anzahl Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege) einzutragen sind und der Landeszuschuss berechnet wird.

 

In der jetzt vor dem Abschluss stehenden Planungsphase des Kindergartenjahres 2015/16 bestätigten sich erneut die extrem hohen U3 Anmeldezahlen im Bereich des Kreisjugendamtes Coesfeld. Lag die Quote Stand 03.03.2014 bei 39,6 %, so liegt sie Stand 16.02.2015 bei 38,3 %. Im Detail betrachtet bedeutet dieses allerdings in den meisten Kommunen noch immer einen geringfügigen Anstieg der Anmeldequote, verbunden mit einzelnen Abweichungen nach unten. Landesweit entsprach die damit korrelierende Versorgungsquote am Ende des Planungsverfahrens 2014/15 der höchsten U3 Quote im Bereich Kita und der zweithöchsten inkl. der Kindertagespflege.

Als wichtigste Auslöser dieses hohen Betreuungsbedarfs im Bezirk des Kreisjugendamtes Coesfeld werden seitens der Verwaltung die niedrige Arbeitslosigkeit im Kreis Coesfeld, die an eine Vollbeschäftigung grenzt, die gleichzeitig höchste Frauenerwerbsquote im Münsterland, noch vor der Stadt Münster, und die Randlage an Münster im Norden und das Ruhrgebiet im Süden bei einer sehr guten Verkehrsanbindung mit Eisen- und Autobahn angesehen. Es ist weiterhin zu erwarten, dass die Anmeldequote noch steigen wird Richtung 100 % bei den 2jährigen und 50 % bei den 1jährigen, wobei letzteres in der Gemeinde Havixbeck erneut schon annähernd erreicht (2jährige) bzw. sogar überschritten (1jährige) wird.

Gleichzeitig erzielen die Städte und Gemeinden im Kreisjugendamtsbezirk weiterhin Wanderungsgewinne in nicht unerheblicher Höhe, die den Betreuungsbedarf in absoluten Zahlen weiter ansteigen lassen.

 

Dieses bedeutet auch weiterhin, dass eine auskömmliche Planung vielfach nur durch Überbelegungen in den Gruppen möglich war, um allen angemeldeten Kindern einen Betreuungsplatz sichern zu können und noch angemessene Reserven für unterjährige, noch nicht eingeplante Aufnahmen zu haben. In den Städten und Gemeinden Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen und Senden konnte dieses erneut nur durch die Nutzung zusätzlicher Räumlichkeiten in Schulgebäuden, Wohnungen und mobilen Modulen erreicht werden. In den Städten und Gemeinden Ascheberg, Olfen und Senden müssen in einzelnen Fällen Einrichtungen umgebaut werden, um für zusätzliche Gruppen langfristig Plätze zu schaffen. Letztlich mit allen Städten und Gemeinden ist der Dialog zu führen, wo weiter Ausbaubedarf in welchem Umfang noch besteht. Ziel ist es dabei ganz klar, nicht nur den zusätzlichen Bedarf der nächsten Jahre abzufangen, sondern auch die spätestens seit dem Kindergartenjahr 2013/14 bestehenden Überbelegungen in den Einrichtungen wieder abzubauen und die Gruppen wieder auf eine normale Regelstärke gem. KiBiz zurückzuführen.

 

Zu den näheren Details wird seitens der Verwaltung in der Sitzung berichtet.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Betriebskostenförderung für die Kindertageseinrichtungen basiert auf den Festlegungen im Kindergartenbedarfsplan. Finanziert werden die Betriebskosten durch die Träger, das Land und das Jugendamt. Das Jugendamt wiederum kann seinen Anteil an der Betriebskostenförderung durch die Erhebung von Elternbeiträgen tlw. refinanzieren. Von den Betriebskosten des Kindergartenjahres 2015/16 fallen 5/12 im Jahr 2015 (August bis Dezember) und 7/12 im Jahr 2016 (Januar bis Juli) an.

Das Kindergartenjahr 2015/16 bedeutet in der Kindergartenfinanzierung einen erheblichen Wechsel in der Abrechnung. Bisher basierte die Abrechnung grundsätzlich auf dem Zuschussantrag zum 15.03. vor Beginn des Kindergartenjahres und Abweichungen wurden nur dann berücksichtigt, wenn sie nach oben, wie nach unten mehr als 10 % betrugen. Es galt der sogenannte 10 % Korridor, der dazu führte, dass es kaum Abweichungen zur Planung gab. Mit der 2. Revision des KiBiz wurde dieser 10 % Korridor mit Wirkung zum Kindergartenjahr 2015/16 abgeschafft. Ab dem Kindergartenjahr 2015/16 erfolgt eine Ist-Abrechnung der tatsächlichen Betreuung, bei der jede Abweichung nach oben, wie auch nach unten im Nachgang des Kindergartenjahres in der Endabrechnung berücksichtigt wird. Im Gegensatz zum bisherigen Abrechnungssystem werden also alle zum 15.03. nicht eingeplanten, aber belegten Plätze nachfinanziert, die Kindpauschalen für eingeplante, aber nicht belegte Plätze, sind aber seitens der Träger zu erstatten. Beides erfolgt nach Abschluss des jeweiligen Kindergartenjahres, also erstmals 2016.

Zugleich hat der Gesetzgeber als finanzielles Sicherungsnetz für die Träger die sogenannte Planungsgarantie in § 21 e KiBiz eingeführt, die vereinfacht besagt, dass die Träger mindestens entsprechend der durchschnittlichen Ist-Belegung des vorhergehenden Kindergartenjahres, hier also 2014/15, bezuschusst werden. Ziel dieser Planungsgarantie ist es, den Trägern eine Verstetigung der Finanz- und damit eine längerfristige Personalplanung zu ermöglichen, um vielfach abgeschlossene 1-Jahres-Arbeitsverträge zu entfristen. Inwieweit dieses erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.

Für die öffentlichen Haushalte bedeutet dieses aber eine deutlich höhere Planungsunsicherheit, als in der Vergangenheit und es ist zu vermuten, dass dieses geänderte System tendenziell eher zu höheren Kosten, als zu Einsparungen im Vergleich zur bisherigen Finanzierung führen wird. Da die Kindergärten aber bereits nach dieser Planung vielfach überbelegt sind, bestehen nur geringfügig Möglichkeiten für weitere, noch nicht eingeplante Aufnahmen, so dass hier für das Kindergartenjahr 2015/16 nur ein geringes Risiko besteht. Aufgrund der hohen Anmeldequoten ist unterjährig auch nicht mehr sehr vielen weiteren Bedarfen zu rechnen. Insbesondere die Einführung der Planungsgarantie wird allerdings zu höheren Kosten führen, da Einrichtungen immer entweder nach dem höheren Wert der aktuellen Planung oder der Planungsgarantie aus dem letzten Kindergartenjahr finanziert werden.

 

Dieses vorangestellt ergeben sich folgende Betriebskostenzuschüsse für 2015:

 

Sachstand: 12.02.2015

Jan -  Jul 2015

(Kindergartenjahr 14/15)

Aug – Dez. 2015

(Kindergartenjahr 15/16)

2015 insgesamt

Betriebskostenzuschuss

rd. 22.300.000

rd. 14.900.000

37.200.000

davon Landesanteil

rd. 12.300.000

rd. 8.000.000

20.300.000

Jugendamtsanteil

rd. 10.000.000

rd. 6.900.000

16.900.000

 

Zwar ist die Planung Stand (16.02.2015) noch nicht abgeschlossen, mit gravierenden Änderungen ist aber nicht mehr zu rechnen. Im Laufe des Kindergartenjahres 2015/16 werden sich noch Kostensteigerungen im Bereich der integrativen Betreuung ergeben, wenn bei weiteren Kindern ein entsprechender Betreuungsbedarf festgestellt werden wird. Dieses wird aber nicht zu wesentlichen Mehrkosten führen. Welche Auswirkungen die Anwendung der Planungsgarantie auf das Haushaltsjahr 2015 haben wird, kann derzeit noch nicht abschließend gesagt werden, gravierende Abweichungen werden aber nicht erwartet.

 

Im Haushalt 2015 wurden 4,95 Mio. EUR Elternbeiträge berücksichtigt.

 

Insgesamt ist von einer Haushaltsabwicklung im Rahmen der Ansätze auszugehen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan gehört nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses.