Beschlussvorschlag:
1. Das von der Verwaltung vorgestellte Konzept zur energetischen Sanierung des Pictorius-Berufskollegs wird anerkannt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Investitionen in Höhe von 3.461.104,59 € zu tätigen.
I-
und II. Problem/Lösung
Das Schulgebäude
wurde im Jahr 1974 in Betrieb genommen. Größere, energetische
Sanierungsmaßnahmen wurden bereits in den n.g. Jahren durchgeführt, im
Einzelnen:
-
Auswechselung der Fenster 1999
-
Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen 2009
(Austausch der abgängige
T5-Beleuchtung durch effiziente T8-Beleuchtung)
-
Erneuerung der Dacheindeckung der Sporthalle und
der Werkstatt durch Metalleindeckungen als Bogendachkonstruktionen
Ausführung im KJP
II 2010/2011
Die Fortführung
der energetischen Sanierung und Substanzsicherung ist nunmehr mit der
Erneuerung der gebäudetechnischen Anlagentechnik (Heizungs- und
Lüftungstechnik) sowie weiterer Dachabdichtungen und dem Austausch restlicher,
energetisch unwirtschaftlicher Fenster- und Türanlagen vorgesehen.
Hierzu liegen
durch die beauftragten Ingenieurbüros Kossin & Visman, Coesfeld, sowie Büro
Idee Seeger, Melsungen, umfangreiche Voruntersuchungen vor, die in der
Fachausschusssitzung vom 23.05.2013 sowie in der mündlichen Beratung vom
19.08.2013 ausführlich dargestellt wurden.
Die ergänzenden
Untersuchungen durch das Büro Idee Seeger, Melsungen, sind nunmehr
abgeschlossen (vgl. Anlage 1 – Konzeptstudie Büro Idee Seeger vom 13.04.15).
Nach dem, mit der
Schulleitung und den beteiligten Ingenieurbüros abgestimmten Terminplan müssen
die lärm- und störungsintensiven Arbeiten zur Erneuerung wesentlicher
Anlagenteile in den Sommerferien, vom 29.06. bis zum 11.08.15., umgesetzt und
sichergestellt werden. Damit müssen Ausschreibungsverfahren für die
Hauptgewerke, wie z.B. Erneuerung der Heizzentrale einschl. Fernwärmetrasse,
der statische Heizflächen, der lüftungstechnischen Anlagen sowie der
Dachdecker- und -abdichtungsarbeiten kurzfristig eingeleitet werden, damit die
abgestimmten Terminvorgaben eingehalten werden können.
Dementsprechend
war es aus Sicht der Verwaltung geboten, in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss
für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr und
dem Kreisausschuss den notwendigen Baubeschluss herbeizuführen.
Das
Untersuchungsergebnis der beauftragten Ingenieurbüros im Einzelnen:
Nachfolgende Bau-
und Anlagenteile wurden berücksichtigt, auf Mängel und Schadstellen überprüft
und unter Berücksichtigung möglicher, energetischer Sanierungen mit
nachfolgendem Ergebnis bewertet:
I.
Überprüfung der
Fassaden- und Dachkonstruktionen.
Durch das Büro
Kossin und Vismann, Coesfeld, fand eine umfangreiche Überprüfung, begleitet
durch thermographische Nachweise, der Fassaden- und Dachaufbauten statt.
Die vorgehangenen
Fassadenkonstruktion aus Waschbetonelementen wurden dabei ausdrücklich als
standsicher und statisch unbedenklich bestätigt.
Damit fokussierten
sich die weiteren Untersuchungen auf die Sanierung vorhandener Schwachstellen,
insbesondere unter energetischen Gesichtspunkten.
Die Ergebnisse
hierzu werden im Abschnitt. „Bauphysikalische Belange“ einzeln ausgeführt und
dargestellt.
II. Überprüfung der gebäudetechnischen Anlagenteile.
Das Büro Idee
Seeger, Melsungen, wurde mit der Bestandserfassung und Bewertung der
gebäudetechnischen Anlagen beauftragt.
Neben der
Bestandsaufnahme und der Schadensanalyse war wesentlicher Bestandteil der
Beauftragung die Entwicklung eines abgestimmten Sanierungskonzeptes unter Berücksichtigung
energetisch effizienter, auch regenerativer Anlagenalternativen.
Zu den Ergebnissen
wird auf den Abschnitt „Gebäudetechnische Belange, bezogen auf die Heizungs-
und Lüftungsanlagen“ i.V. mit der als Anlage 1 beigefügten Konzeptstudie verwiesen.
Die
Sanierungsnotwendigkeit wurde durch die Politik grundsätzlich anerkannt und die
Verwaltung mit der Ausarbeitung möglicher Sanierungskonzepte unter
Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Alternativen beauftragt.
Die Ergebnisse der
umfangreichen Untersuchungen werden nachfolgend dargestellt:
-
Bauphysikalische
Belange:
Die
Untersuchungen, begleitet durch thermographische Nachweise, haben ergeben, dass
a.
durch nachträgliche Dämmung der Sockelbereiche,
b.
durch Isolierung der vertikalen
Installationsschächte des Schulgebäudes,
c.
durch Erneuerung energetisch unwirtschaftlicher und
abgängiger Fenster- und Türanlagen, teilweise aus Glasbausteinen, sowie
d.
durch Ertüchtigung der Flachdachaufbauten durch
qualifizierte Dämmstoffe nach dem heutigen Stand der Technik und EnEV
technisch und
energetisch sinnhafte Sanierungsmaßnahmen möglich sind, die dazu führen werden,
dass die energetische Bilanz des Gebäudes wesentlich und nachhaltig verbessert
wird
(vgl. auch Konzept
Büro Idee Seeger, Anlage 1
Auswirkungen auf
die Größe der Heizungsanlage
- vorhandene
Altanlage mit 2 Kesseln je 1.335 kW
- Neuanlage mit 1
Kessel von 650 kW und 1 Kessel mit 250 kW).
-
Gebäudetechnische
Belange, bezogen auf die Heizungs- und Lüftungsanlagen:
Im Einzelnen wird
auf die als Anlage 1 - beigefügte, umfassende Konzeptstudie des Ingenieurbüros
Idee Seeger, Melsungen, verwiesen.
Als Ergebnis für
die sanierungsbedürftigen Anlagengruppen ist festzustellen, dass:
-
Heizungsanlagen:
Anlagentechnik:
- die Heizzentrale
am jetzigen Standort mit der Erneuerung der Fernwärmetrasse ist einer
dezentralen Lösung mit Einzelheizungen technisch und wirtschaftlich vorzuziehen.
a.- Technisch: effizienter Ausgleich von
Leistungsschwankungen durch eine Zentrale
mit
redundanten Heizkesseln, damit auch bessere Gesamtauslastung
und
Abfangung von Leistungsspitzen möglich.
b.-
Wirtschaftlich: durch geringeren
Erstinvest und geringere Folgekosten ist die zentra-
le
Lösung klar im Vorteil gegenüber einer Mehrzahl von Heizzentralen.
Die Anbindung
möglicher, weiterer Nutzer, wie z.B. WBC und/oder Landwirtschaftskammer, ist im
Anlagenvergleich unwirtschaftlich und scheidet aus. Wirtschaftlich nur, wenn
die Beheizung über eine BHKW-Lösung wirtschaftlich darstellbar wäre und diese
Alternative ist bei dem Schulbetrieb, als Hauptnutzer, als unwirtschaftlich
verworfen worden. Zudem hat die Landwirtschaftskammer, als möglicher weiterer
Hauptnutzer, kein Interesse an einer Wärmelieferung bekundet.
Im Vergleich der
geprüften und bewerteten vier Anlagenalternativen wurde die Erneuerung der
Heizzentrale mit zwei modernen, elektronisch gesteuerten Brennwertkesseln als
technisch beste Lösung und wirtschaftlichste Variante herausgearbeitet.
Statische
Heizflächen und Heizleitungsnetz:
- durch das Büro
Idee Seeger wurden die Anlagenteile überprüft und der Bestand bestätigt. Keine
Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Die Anlagenerweiterung
der statischen Heizflächen erfolgt nur in den Bereichen, wo die vorhandene,
unwirtschaftliche (- weil zu kostenträchtige -) Beheizung über die
Lüftungstechnik zurückgebaut wird, z.B.: Aula, Werkstätten und Sporthalle.
Beheizung der
Sporthalle:
- durch
Anlagenvergleich zwischen drei Systemen (vgl. Anlage 1 - Büro Idee Seeger)
wurde die Beheizung mit einer Deckenstrahlungsheizung als wirtschaftlichste
Lösung herausgearbeitet. Andere Lösungsmöglichkeiten, z.B.:
Dunkelstrahlungsheizung, mussten verworfen werden. Hierbei spielen insbesondere
die konstruktiven Möglichkeiten unter Beachtung der statischen
Rahmenbedingungen, die durch die vorhandenen, vorgespannten HP-Schalen
vorgegeben sind, eine entscheidende Rolle.
Die Umsetzung der
Anlagentechnik als Deckenstrahlungsheizung i.V. mit der Lüftungstechnik für die
Belüftung der Sporthalle, ist somit auch Folge und Ergebnis aus den
konstruktiven Möglichkeiten zur Belastung der HP-Schalen.
-
Hochbauliche
Belange:
Aufgrund der
bauphysikalischen Ergebnisse werden die daraus resultierenden,
hochbautechnischen Einzelmaßnahmen wie folgt dargestellt:
-
Sockeldämmung:
Dämmung mit
hocheffizienten Polyurethankonstruktionen alternativlos, da schlagfest und
verrottungsresistent.
-
Dämmung der senkrechten Installationsschächte des
Schulgebäudes:
die vorhandenen,
frostgefährdeten Versorgungsleitungen werden zurückgebaut und in das Gebäudeinnere
verlegt. Dämmung der nicht / schlecht isolierten Schächte mit einem
Isoflock-System, oder gleichwertig.
-
Fenster- und Türanlagen:
Austausch der
abgängigen, thermisch nicht getrennten Aluminiumkonstruktionen und der
Glasbausteinkonstruktionen gegen hocheffiziente, energetisch wirtschaftliche
Aluminiumelemente.
-
Flachdachaufbauten:
-
am Schulgebäude:
Energetische
Ertüchtigung nur bedingt möglich. Durch vorhandene Konstruktionsauf- und
-einbauten, Anschlüsse an aufgehende Bauteile, Dachaufbauten und Lichtbänder
vorhandener Dachaufbauten ist ein energetisch hochwertiger Ausbau nur bedingt
möglich. In den Bereichen, in denen der Ausbau technisch umsetzbar ist, erfolgt
eine Ertüchtigung nach dem Stand der EnEV im bituminösen Ausbau mit
hochwertigen Polymer- und Elastomerschweißbahnen, die eine Mindesthaltbarkeit
von 25 bis 30 Jahren garantieren (Bausprachlich: Elefantenhaut).
-
an der Sporthalle:
Durch die
Verwaltung wurden verschiedene Aufbauten überprüft. Die Alternativen werden in
der Fachausschusssitzung vorgestellt und eingehend erörtert.
Im Ergebnis hat
sich auch hierbei als wirtschaftlichste und technisch sinnhafte Lösung die
Ausführung mit hochwertigen Polymer- und Elastomerschweißbahnen herausgestellt.
Durch Beseitigung der vielfachen Lichtkuppeln, als vermeindliche Schwachstellen
im Abdichtungsaufbau, ist davon auszugehen, dass die flächige, ganzheitliche
Abdichtung die v.g. Lebenserwartung unkritisch erreichen wird.
Mit der Ausarbeitung
und Fortschreibung der technischen Lösungen wurden parallel auch die Kosten
überprüft und wo erforderlich angepasst.
Im Fazit kann
festgehalten werden, dass nach heutigem Planungs- und Kenntnisstand ein
Kostenausgleich innerhalb der Kostengruppen möglich ist und somit die
Gesamtbaukosten mit 3.570.000,00 € als ausreichend bestätigt werden.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Kostengruppen nach DIN 276:
KGr. 200 bauvorbereitende
Maßnahmen 380.000,00 €
KGr. 300 Bauwerk/
Konstruktion 1.802.500,00
€
KGr. 400 Bauwerk/ techn.
Anlagen 1.118.000,00
€
KGr. 700 Baunebenkosten
einschl. Rundung 269.500,00 €
Gesamt 3.570.000,00
€
III.
Kosten/Folgekosten:
Haushaltsansatz 2014: 3.570.000,00
€
Ausgaben für vorbereitende Arbeiten im Jahr
2014: 108.895,41 €
(darin
enthalten sind Planungsleistungen, Untersuchungsaufträge sowie Kleinmaßnahmen
und vorbereitende Arbeiten für die späteren Sanierungsschritte).
Ermächtigungsübertragung 2015: 3.461.104,59
€
IV. Alternativen:
- keine, wegen substanzieller Mängel sind
die vorhandenen Altanlagen abgängig, betriebswirtschaftlich unwirtschaftlich
und müssen erneuert werden.
VI.
Zuständigkeit für die Entscheidung:
Nach § 26 Abs. 1
Satz 1 und 4 KrO NRW in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung des Kreises
Coesfeld vom 23. Juni 2014 ist in diesem Fall der Kreisausschuss zuständig.
- Konzeptstudie
Büro Idee Seeger, Melsungen, vom 13.04.2015.
- Zusammenstellung
der Einzelkosten nach DIN 276 und KGr.