Betreff
Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit,
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses der Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne - Jugendhilfe Werne vom 29. Jan. 2015 für das Projekt der aufsuchenden und begleitenden Jugendarbeit in Olfen
Vorlage
SV-9-0238
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne - Jugendhilfe Werne erhält auf der Grundlage der Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier Pos. 12 - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) einen Zuschuss zum Projekt „Aufsuchende und begleitende Jugendarbeit in Olfen

Das Projekt wird zunächst über einen Zeitraum von zwölf Monate beginnend mit dem 01. Juni 2015 gefördert. Im Jahr 2015 erhält die Stiftung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 16.400,00 €.

Im Jahr 2016 wird eine Zuwendung in Höhe von bis zu 11.600,00€ gewährt, sofern Hausmittelmittel zur Verfügung stehen.

 

Begründung:

 

I. Problem

Im öffentlichen Raum gibt es eine Vielzahl von informellen Treffpunkten, die von jungen Menschen zur Freizeitgestaltung angeeignet und genutzt werden. Dieses Phänomen ist grundsätzlich eine jugendtypische Erscheinungsform. In der Regel verlaufen diese temporären Zusammenkünfte von jungen Menschen unproblematisch. Regeln und Normen werden überwiegend respektiert. Im Rahmen der mobilen aufsuchenden Arbeit werden die informellen Plätze zusätzlich von den Mitarbeitern der Offenen Jugendarbeit aufgesucht, um Jugendliche für Freizeitangebote zu interessieren und sie bei persönlicher Nachfrage weitergehend zu betreuen.

 

In den letzten Monaten ist es in Olfen vermehrt zu Auffälligkeiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im öffentlichen Raum gekommen. Lärmbelästigungen, Vandalismus (zuletzt Farbschmierereien), Eigentumsdelikte, aggressives Verhalten gegen Dritte (Pöbeleien, Erpressungen) sowie insbesondere öffentlicher Alkohol- und vereinzelt Drogenkonsum kennzeichnen die wesentlichen Erscheinungsformen.

 

Aus dieser Gruppe von jungen Menschen sind verschiedene Personen den öffentlichen Stellen (Stadt, Polizei und Jugendhilfe) bereits bekannt. Mit Gesprächen, individuellen Hilfsangeboten sowie jugendstrafrechtlichen Sanktionen sind hier erste Interventionen unternommen worden, um die Situation vor Ort positiv zu beeinflussen und zu normalisieren.

Es ist jedoch festzustellen, dass trotz unterschiedlicher Einflussnahmen nicht alle Akteure erreicht werden und ihr Verhalten wesentlich verändern. Auch mit der Unterstützung der Elternhäuser kommt es nicht zu den gewünschten Ergebnissen.

 

Eine aus überwiegend männlichen Jugendlichen und junge Erwachsene im Alter von 13 bis 19 Jahren bestehende Peergroup hebt sich zurzeit aus der auffälligen Anzahl von jungen Menschen heraus, die durch ihr wiederholt abweichendes Verhalten hervortritt.

 

Diese Gruppe hat zeitweise eine Jugendeinrichtung in Olfen besucht und ist dort durch aggressives und ausgrenzendes Betragen im Freizeitbereich aufgefallen. Dies hat letztendlich dazu geführt, dass man mit den im Jugendzentrum zur Verfügung stehenden personellen und räumlichen Ressourcen eine pädagogische Betreuung und Begleitung diese Gruppierung nicht realisieren konnte.

Grundsätzlich besteht aber ein Interesse an der Begleitung dieser jungen Menschen im Freizeitalltag.

 

II. Lösung

Die Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier: Pos. 12. - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) sehen vor, dass zeitlich befristete Projekte, die auf aktuelle Bedarfs- und Bedürfnissituationen von jungen Menschen reagieren, gefördert werden können.

Der Kreiszuschuss wird vom Jugendhilfeausschuss individuell festgelegt.

Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen ist eine pauschale Bezuschussung in einem Umfang von bis 80% der anzuerkennenden Kosten möglich. Anerkennungsfähige Kosten sind z.B. Personal- und Sachkosten.

 

In Olfen ist die Situation wie bereits erwähnt, zeitweise prekär und problematisch. Die gelegentliche Begehung der informellen Treffpunkte durch Mitarbeiter der Offenen Jugendarbeit reicht zurzeit nicht aus. Die Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen ist schwierig und zeitaufwendig.

Um das Klima im Sozialraum zu entschärfen, ist der Bedarf einer weitergehenden und intensiven Begehung und pädagogischen Betreuung der informellen Plätze aus erzieherischer Sicht notwendig.

Nach Einschätzung der Fachkräfte aus der Jugendeinrichtung und des sozialpädagogischen Fachdienstes des Kreisjugendamtes ist darüber hinaus für besonders auffällige Jugendliche eine vertiefende Kombination aus Einzelfallhilfe und sozialer Gruppenarbeit mit offenem Charakter angezeigt, um die vorhandenen sozialen Entwicklungsdefizite der Einzelnen im Kontext zum Elternhaus und das Sozialverhalten der Gruppe grundsätzlich positiv zu beeinflussen.

Mit gezielten Gesprächs- und Beratungsangeboten soll hier der Dialog aufgebaut und mit jugendgerechten offenen Freizeitaktivitäten vertieft werden.

Für bestimmte Jugendliche ist darüber hinaus eine individuelle Beziehungsebene mit Unterstützung des Elternhauses herzustellen, um vorhandene Sozialisationsdefizite auszugleichen und nachhaltige Lebensperspektiven zu entwickeln. Die Handlungskompetenzen und -strategien der betroffenen jungen Menschen sollen erweitert und gefestigt werden.

 

Hierfür ist der Einsatz einer zusätzlichen pädagogischen Fachkraft erforderlich. Die Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne - Jugendhilfe Werne hat einen entsprechenden Antrag auf Förderung einer pädagogischen Fachstelle für die aufsuchende und begleitende Jugendarbeit in Olfen gestellt.

 

Zur Umsetzung des Konzeptes der Jugendhilfe Werne ist die Einrichtung eine pädagogischen Fachstelle mit einem Wochenstundenkontingent von 19,5 Stunden und einer Sachmittelausstattung zunächst für einen Zeitraum von zwölf Monaten zweckmäßig. Die Stadt Olfen wird die Maßnahme mitfinanzieren.

 

Die Gründung einer Ordnungspartnerschaft ist mit der Stadt Olfen abgestimmt. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden. Nach Möglichkeit sollen ihr zukünftig auch Vertreter der Polizei, des Amtsgerichtes und der Jugendhilfe Werne angehören.

Dieses Gremium soll den Betreuungsprozess nach Möglichkeiten begleiten und mit eigenen und geeigneten Interventionsmöglichkeiten unterstützen.

 

Gemäß dem Antrag ergibt sich folgender Kosten- und Finanzierungsplan

 

AUSGABEN

 

EINNAHMEN

 

Personalkosten

29.000,00 €

Zuschuss der

Stadt Olfen

 

7.000,00 €

Sachkosten

6.000,00 €

Zuschuss des

Kreises Coesfeld

 

28.000,00 €

Gesamt

35.000,00 €

 

35.000,00 €

 

Die Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne - Jugendhilfe Werne verfügt über keine Eigenmittel, die sie zur Mitfinanzierung in das Projekt miteinbringen kann. Daher beträgt der Kreisanteil 80% der Gesamtfinanzierung.

 

Somit ergibt der Zuschuss bis zu 28.000,00 € und verteilt sich auf zwei Haushaltsjahre. Der Zuwendungsbetrag ergibt jeweils anteilig 16.400,00 € im Jahr 2015 und 11.600,00 € im Jahr 2016.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Im laufenden Haushaltjahr sind entsprechende Haushaltsmittel im Sachkonto 531 862 (Produkt 02.51.01.02 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung / Sozialarbeit / KRZ offene Kinder- und Jugendarbeit – Bedarfsförderung) eingeplant.

 

Der Kreistag hat am 17. Dez. 2014 beschlossen, dass zur Erfüllung der Aufgaben, des Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Coesfeld die entsprechenden Haushaltsmittel in der laufenden Legislaturperiode bis einschließlich 2019 jährlich vorbehaltlich eines unveränderten Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes und unveränderter Einnahmen durch Dritte bereitgestellt werden.

Somit ist eine Finanzierung der o.g. Maßnahme auch im Jahr 2016 sichergestellt, sofern grundsätzlich Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.