Betreff
Fortführung der Architekten- und Ingenieurleistungen sowie der Planungsleistungen für die Außengestaltungen zum Regionale 2016-Projekt "WasserBurgenWelt" sowie Umge-staltung des Besucherparkplatzes auf Burg Vischering.

2.1 Beschluss zur Fortführung der Planungsleistungen
Vorlage
SV-9-0243
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.            Der Fachausschuss nimmt die Ausführungen zur Weiterführung der Planungsleistungen zur Kenntnis.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt:

1.    den, auf der Grundlage des EU-Wettbewerbes geschlossenen Vertrag mit dem Büro Pfeiffer-Ellermann-Preckel (PEP), Münster, für die Leistungsphasen 4 bis 9 zu beauftragen,

2.    gemeinsam mit der Stadt Lüdinghausen, auf der Grundlage des dort vorliegenden EU-Wettbewerbes, Vertragsverhandlungen mit dem Büro JKL-Junker + Kollegen, Landschaftsarchitekten (JKL), Georgsmarienhütte, aufzunehmen sowie

3.     die für die Fortführung der Arbeiten unabdingbaren, vorbereitenden Außenarbeiten zur Substanzsicherung auszuschreiben und zu vergeben.

Begründung:

 

I- und II. Problem/Lösung

 

Die Hauptburg der Burg Vischering und das Torhaus sollen in dem o.g. Projekt umgebaut und zu einem außerschulischen Lern-/ Bildung- und Informationszentrum sowie Zentrum der Geschichte der Region umgebaut und -gestaltet werden. Die Gesamtmaßnahme wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch das Büro Pfeiffer/Ellermann/Preckel, Münster, untersucht und mit einem Gesamtansatz von 9.560.170,72 € in den Haushalt 2015 aufgenommen.

Ein Teilbetrag von 3.802.262,00 € (Ansatz 2014) wurde für die dringende Planung und bauvorbereitenden Arbeiten bisher freigegeben (Aufhebung Sperrvermerk – Kreistagsbeschlüsse vom 01.10. und 17.12.2014).

Der darüber hinaus gehende Betrag wurde bis zur abschließenden Klärung möglicher Förderungen mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Für die nunmehr dringend erforderlichen weiteren Planungen und vorbereitenden Arbeiten sowie für die weiteren Voruntersuchungen und Substanzsicherungsmaßnahmen sind nachfolgende weitere Entscheidungen unabdingbar, die sich im Rahmen der bewilligten und freigegebenen Mittel bewegen:

 

-       Fachplanungen:

-       1. Generalplanervertrag mit dem Büro PEP, Münster.

Das Büro PEP, Münster, ist auf der Grundlage des EU-weiten Ausschreibungs- und Wettbewerbsverfahren mit den Grundleistungsphasen 1-3 beauftragt worden. Zur termingerechten und störungsfreien Fortsetzung der Planung müssen nunmehr die weiteren Leistungsphasen 4-9 als Folgebeauftragung erfolgen.

Die Kosten und weitere Einzelheiten werden mündliche in der Sitzung vorgetragen.

 

 

-       2. Planung der Frei- und Außenanlagen

Das Büro JKL, Georgsmarienhütte, wurde von der Stadt Lüdinghausen im Rahmen eines europaweiten Wettbewerbes für die Gestaltung des Landschaftsraumes zwischen der Burg Lüdinghausen und der Burg Vischering beauftragt.

Aus Gründen der Gestaltung und wegen der Anschlüsse und Übergänge auf die seitens der Stadt Lüdinghausen beauftragten Planungsarbeiten im Bereich der Klosterstraße, schlägt die Verwaltung vor, für die Fortsetzung der Landschaftsplanung auf dem Gebiet der Burg Vischering das Büro JKL zu beauftragen.

Die Möglichkeit der Anschlussbeauftragung auf der Grundlage des, der Stadt Lüdinghausen vorliegenden EU-weiten Wettbewerbergebnisses wurde vergaberechtlich geprüft und als zulässig bestätigt.

Die Verwaltung soll nun beauftragt werden, die erforderlichen Vertragsverhandlungen aufzunehmen.

 

 

-       3. Bauvorbereitende und substanzsichernde Arbeiten.

Parallel zur Fortsetzung der Planungsarbeiten werden unverzichtbare, bauvorbereitende und substanzsichernde Arbeiten an der Dachkonstruktion erforderlich. Die Kosten sind Bestandteil der Gesamtbaukosten und sollen nunmehr vorgezogen, zeitnah ausgeschrieben und beauftragt werden.

Im Einzelnen:

- Dachdeckerarbeiten an der Eindeckung der Hauptburg mit Hohlfalzziegeln und Bieberschwanzdeckung. Die vorhandene Deckung ist undicht und muss umgedeckt werden. Zudem sind substanzsichernde Arbeiten, wie Holzschutz und Schädlingsbekämpfung sowie Auswechselungen beschädigter Holzelemente an der Dachkonstruktion erforderlich.

Die Arbeiten sind als vorbereitende Arbeiten unabdingbar.

 

Die Mitnutzung der Fassadengerüste aus den Restaurationsarbeiten an der Hauptburg führt darüber hinaus zu Kosteneinsparungen.

 

Die Kosten und weitere Einzelheiten werden mündliche in der Sitzung vorgetragen.

 

 

 

III. Kosten/Folgekosten:

 

Zu den Kosten und Folgekosten wird auf die Ausführungen zu Ziff. I/II verwiesen.

 

 

V. Alternativen:

 

Dem Vorschlag der Verwaltung wird nicht zugestimmt. Damit können die weiteren Planungen nicht termingerecht fortgesetzt werden. Die Umsetzung der Baumaßnahmen kann innerhalb der Regionale 2016 nicht gesichert werden.

 

 

VI. Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 und 4 KrO NRW in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld vom 23. Juni 2014 ist in diesem Fall der Kreisausschuss zuständig.

 

 

Anlage:

-       Kostenaufstellung der Gesamtmaßnahme, Stand: 14.04.2015.