Betreff
Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene - vorläufiges Betriebsergebnis 2014
Vorlage
SV-9-0252
Aktenzeichen
391.21.04
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

Begründung:

 

I. - IV.

 

Die Gebühren für die Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene sollen den entstehenden Aufwand decken. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 ist in der SV-8-1038 dargestellt.

Der Kalkulation wird nun das vorläufige Betriebsergebnis gegenübergestellt. Grundlage des vorläufigen Betriebsergebnisses sind die Ist-Ergebnisse der Sachkonten des Teilergebnisplanes 39.03 und der darüber hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwands- und Ertragspositionen.

Für den Großbetrieb, Fa. Westfleisch, wird – wie bereits bei der Kalkulation für 2015 – das vorläufige Betriebsergebnis nun getrennt für die Bereiche Zerlegung und Schlachttier- und Fleischuntersuchung ausgewiesen. Auch bei den Klein- und sonstigen Betrieben erfolgt nun eine differenziertere Betrachtung.

Dem Betriebsergebnis liegen in Bezug auf den Großbetrieb Gebührenbescheide zugrunde, die aktuell beklagt werden (siehe Hinweise). Je nach dem Ausgang des Klageverfahrens sind Nachberechnungen erforderlich. Es handelt sich daher um ein vorläufiges Ergebnis auf der Grundlage der am 18.12.2013 beschlossenen Änderung der Gebührensatzung vom 14.12.2011.

 

Der Überblick zum vorläufigen Betriebsergebnis 2014 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Unterlagen zu den Dienstleistungen des Produkts „Fleischhygiene“, die aufgrund der o.a. Trennung der einzelnen Betriebsbereiche bei diesem Bericht umfangreicher als in den Vorjahren ausfallen, liegen der Sitzungsvorlage als Anlage 2 (Kleinbetriebe und sonstige Dienstleistungen) und Anlage 3 (Großbetrieb, Fa. Westfleisch) bei.

 

Hinweise zum vorläufigen Betriebsergebnis

 

a)    Kleinbetriebe: Aufgrund im Jahresverlauf schwankender Tierzahlen gestaltet sich die Gebührenprognose weiter schwierig. So ging die Abt. 39 – Veterinärdienst noch im September von einem ausgeglichenen Betriebsergebnis aus. Aufgrund deutlich höherer Schlachtzahlen in den letzten 3 Monaten 2014 wurde diese Annahme jedoch widerlegt. So wurde z.B. zum islamischen Opferfest im Oktober mehr als 10 % der Jahresmenge an Schafen geschlachtet. Insgesamt wurde im letzten Quartal 2014 rd. 35 % der Jahresmenge der Rinder, Schafe, Ziegen und Einhufer geschlachtet, so dass entgegen der ersten Berechnungen und Prognosen aus Oktober 2014 ein Überschuss der Einnahmen über die Kosten für diesen Bereich zu verzeichnen ist.

 

b)    Trichinenuntersuchungen: Die Unterdeckung bei den Trichinenuntersuchungen bei Wildschweinen und für die Stadt Münster zeichnete sich bereits seit längerem ab. Hierauf wurde durch eine Gebührenanpassung für 2015 reagiert.

 

c)    Schlachtgeflügeluntersuchungen (Inland) in Herkunftsbetrieben: Die Anzahl der Schlachtgeflügel- und Exportuntersuchungen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Für diese Dienstleistungen, von der allerdings nur die Untersuchung von Geflügel, das in Deutschland geschlachtet wird, zum Bereich „Fleischhygiene“ gehört, wurde im Sommer 2014 eine halbe Tierarztstelle eingerichtet. Dieses führte zu deutlich spürbaren Entlastungen/Entzerrungen bei der Aufgabenwahrnehmung für andere Produkte, wie z.B. dem Tierschutz oder der  Tierseuchenvorsorge. Während die Zahl der Geflügeluntersuchungen insgesamt nochmals gestiegen ist (von 428 Transporten in 2013 auf 481 in 2014), ist die Anzahl der Untersuchungen für Geflügel, das im Inland geschlachtet wird, weitestgehend konstant geblieben (2013: 182 Untersuchungen, 2014: 177 Untersuchungen).

 

d)    Großbetrieb (Fa. Westfleisch, Coesfeld):

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat im Mai und Juni 2014 über Klagen der Fa. Westfleisch gegen den Kreis Recklinghausen entschieden. In einem Urteil wurde u.a. festgehalten, dass der sog. Über-/Unterdeckungsausgleich, also die Verrechnung von Vorjahresergebnissen mit laufenden oder künftigen Gebührenkalkulationen, nicht zulässig ist. Dieses hat – wie in SV-9-140/1 dargestellt – auch Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation und -abrechnung im Kreis Coesfeld.

 

Die Fa. Westfleisch hat am 14.05.2014 Klage gegen 12 noch nicht bestandskräftige Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld beim Verwaltungsgericht Münster eingereicht.

Die noch bei der Gebührenkalkulation im Dezember 2013 in Absprache mit Vertretern der Fa. Westfleisch erfolgte Anrechnung der Überschüsse aus Vorjahren zugunsten des Gebührensatzes 2014 unterliegt im Hinblick auf die erwähnte Rechtsprechung des OVG rechtlichen Bedenken. Das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht wurde aufgrund laufender außergerichtlicher Vergleichsgespräche ruhend gestellt. Sollten diese Gespräche nicht zu einem für beide Seiten vertretbaren Ergebnis führen, müsste die Gebührensatzung für den beklagten Zeitraum (ab April 2013) „repariert“ werden um der Gefahr einer Aufhebung der Bescheide aufgrund der erfolgten Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse zu begegnen.

 

Zum 01.06.2014 wurde u.a. durch die EU-Verordnung 219/2014 die EG-Verordnung 854/2004 geändert. So sind seit dem 01.06.2014 die Schlachtkörper und die Nebenprodukte der Schlachtung von Schweinen Besichtigungen zu unterziehen. Die bisher in der VO 854/2004 vorgesehene Regeluntersuchung mit Anschnitt von Organen und die sog. Risikoorientierte Untersuchung, die seit November 2010 am Coesfelder Standort der Fa. Westfleisch praktiziert wird, wurden durch die „visuelle Untersuchung“ ersetzt.

Gemeinsam mit der Fa. Westfleisch wurden in den vergangenen Monaten unter Hinzuziehung eines Arbeitswirtschafts-Ingenieurs Gespräche zur Umsetzung der neuen Untersuchungsmethode unter gleichzeitiger Optimierung der Überwachungstätigkeit geführt. Der gemeinsam erarbeitete Vorschlag zur Aufgabenwahrnehmung am Untersuchungsband wird nun sukzessive umgesetzt und erprobt. Zum 04.05.2015 soll z.B. die Entnahme von Trichinenproben auf Mitarbeiter der Fa. Westfleisch übertragen und von diesen wahrgenommen werden .

Die Umstellung auf die „visuelle Untersuchung“ und Optimierung der Überwachungstätigkeiten wird, da die Anzahl der Untersuchungspositionen bei entsprechenden technischen Voraussetzungen reduziert werden kann, Auswirkungen auf die Kostenentwicklung haben. In den nächsten Monaten ist daher eine Senkung des Gebührensatzes für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Großbetrieb zu erwarten. Nach Auswertung der Erprobungsphase und Vorliegen erster Daten zur Personalkostenentwicklung könnte eine entsprechende Satzungsänderung im September 2015 auf der Tagesordnung für die Beratungen der zuständigen Gremien stehen.

 

Auf das vorläufige Betriebsergebnis 2014 hatte die Einführung der „visuellen Untersuchung“ noch keine Auswirkungen. Eine Umstellung der Bandbesetzung beim amtlichen Überwachungspersonal war u.a. aufgrund noch ausstehender technischer Anpassungen (z.B. Anbringung großflächiger Spiegel für die Betrachtung der Körperrückseiten) und erforderlicher Anträge und Schulungen der Mitarbeiter des Großbetriebs noch nicht möglich.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für den Bereich des Veterinärdienstes und der Lebensmittelüberwachung ist der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig.