Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Am 02.12.2014 hatte sich die Bürgermeisterkonferenz mit dem
Landrat zu dem stark zunehmenden Zuzug von Flüchtlingen ausgetauscht. Hier
wurde deutlich, dass die aktuelle Entwicklung eine erhebliche Herausforderung
darstellt, auf die es kurzfristig zu reagieren gilt.
Um sich zu diesen Handlungsnotwendigkeiten
und -möglichkeiten intensiver auszutauschen, hat Landrat Püning die Städten und
Gemeinden am 22.01.2015 zu einer ersten gemeinsamen Besprechung ins Kreishaus eingeladen. Hier wurde die
Thematik durch die Ausländerbehörde unter Zugrundlegung der Fallzahlen
strukturiert und erläutert. Zudem wurden die
Verantwortlichkeiten/Berührungspunkte im Fachbereich 2 „Arbeit und
Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit“ dargelegt. Themen waren besonders:
Regelungen und Zuständigkeiten im Asylbewerberleistungsgesetz, Überwachung der
Unterkünfte durch das Gesundheitsamt, Umsetzung der Beschulungspflicht der
Flüchtlingskinder, Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durch die
Jugendhilfe.
Ein zentraler Punkt war der Vortrag und Austausch der Situation vor Ort durch die
Vertreterinnen und Vertreter der 11 Städte und Gemeinde.
Vieles – wie etwa die Beschulung oder auch
die ehrenamtliche Unterstützung – scheint demnach auf kommunaler Ebene schon
gut geregelt. Zudem signalisierte die Schulaufsicht kurzfristige Unterstützung
für den Fall, dass dennoch Probleme bei
der Schulaufnahme auftauchen sollten (Hinweis: Für alle einreisenden Kinder und
Jugendlichen gilt die sofortige Schulpflicht)
Schwierigkeiten in den Städten und Gemeinden
gibt es besonders bei der Suche nach geeigneten Unterkünften oder mit Blick auf
Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Erwachsene männliche Asylbewerber.
Besonders bemängelt wird, dass das Land NRW die kommunalen Kosten für die
Betreuung nur zu 25 - 28 Prozent
übernehme, z.B. Bayern aber zu 100 Prozent.
Ausdrücklich wurde der Wunsch geäußert, sich
zur „guten Praxis“ auf Kreisebene untereinander auszutauschen. Man verständigte
sich daher, den Austausch zwischen Kreis, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden auf
die Ebene der Praktiker fortzusetzen. Dieses nächste Treffen fand am 17.03.2015 ebenfalls auf Einladung des
Kreises im Kreishaus statt.
Seitens der Wohlfahrtsverbände werden
unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Migranten vorgehalten:
· Das DRK hält eine halbe Stelle für Integrationsberatung vor. Eine weitere Stelle Flüchtlingsberatung teilen sich SKF und DRK. Das DRK erwägt, das Angebot aufzustocken
· Der Caritasverband plant ebenfalls, seinen Flüchtlingsdienst auf eine Vollzeitstelle aufzustocken. Hauptaufgabe ist die Professionalisierung des Ehrenamtes (Coaching von Ehrenamtlichen zur Begleitung von Flüchtlingen). Es werden vier Kurse angeboten.
· Die Diakonie hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt Dülmen. Inhaltliche geht es auch um die Unterstützung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit.
· Die AWO unterhält zwei Stellen im Kreis Coesfeld. Man betreut ein Netzwerk für Integration und Sprachkurstrainer. Seit 10 Jahren gibt es in Dülmen den Runden Tisch Integration-Migration.
·
Der SKF-Flüchtlingsberatung kümmert sich von
Lüdinghausen aus intensiv um die Zielgruppe und unterstützt Ehrenamtliche
Grundsätzlich ist in der
Wohlfahrtsverbandsarbeit zu differenzieren zwischen kurzfristig
notwendiger Flüchtlingshilfe und einer langfristig
anzulegenden „Migrationsarbeit“ bei dem Status bzw. der Perspektive des
dauerhaften Bleiberechts.
Auch die Leistungsansprüche von Migranten –
dies wurde vom Jobcenter aufgezeigt – sind stark abhängig von deren Status. Bei
Flüchtlingen habe auch perspektivisch nur ein relativ geringer Teil Anspruch
auf SGB-II-Leistungen und damit verbundenen Integrationsmaßnahmen, wie etwa
auch über SGB-II geförderte Sprachkurse.
Seitens des Gesundheitsamtes konnten
zahlreiche und unterschiedlichste Fragen beantwortet werden. Diese behandelten
etwa die Schuleingangsuntersuchungen von Flüchtlingskindern, die Impfplicht
sowie Verhalten und Maßnahmen bei Infektionskrankheiten. Als große
Herausforderung wird die Hygieneüberwachung in den Flüchtlingsunterkünften angesehen.
Aus den Städten und Gemeinden wird fast
durchweg von einem erheblichen ehrenamtlichen Engagement berichtet. Wichtig sei
die Schaffung von Handlungssicherheit durch Anleitung, Aufklärung und
Information. Auch die Vernetzung der Beteiligten sei daher notwendig. Größere Städten und Gemeinden haben bereits
Personalkräfte für die örtliche Flüchtlingsarbeit eingestellt, bzw. planen dies
kurzfristig.
In diesem Zusammenhang wurde der Austausch
auf Kreisebene ausdrücklich begrüßt und dessen
Verstetigung eingefordert. Auch der gegenseitige Austausch von Hilfen,
wie etwa von Dolmetschern bestimmter Sprachen könne hierüber optimiert werden.
Es wurde vereinbart, eine bereits
begonnene Liste der kommunalen Akteure nochmals mit allen Beteiligten
auszutauschen und zu vervollständigen. Noch vor den Sommerferien soll daran
anschließend ein weiterer Termin unter noch stärkerer Einbeziehung von Ehrenamtlichen stattfinden.
Als Problem für die Städte und Gemeinde
stellt sich die lange Dauer der Asylverfahren und damit verbunden der lange
Aufenthalt solcher Asylsuchenden dar, die kaum eine Anerkennungsperspektive
haben bzw. das Bleiberecht dies bereits formal versagt wurde, ohne dass die
Rückführung erfolgt ist. Die
Ausländerbehörde hat mit Blick auf dieses Problem bereits Personal
aufgestockt bzw. gebündelt. Die Beschleunigung der Asylverfahren läge aber im
Grundsatz nicht in Händen des Kreises.
Bezogen auf die Betreuung „unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge“ sind neben dem Kreisjugendamt auch die Stadtjugendämter Dülmen und
Coesfeld betroffen. Die derzeit hier
noch überschaubaren Fallzahlen werden mit der Wirkung des „Gesetzes zur
Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder
und Jugendlicher“ ansteigen. Sind derzeit vorwiegend die Jugendämter in den
Einreiseschwerpunkten (Verkehrsknoten) dieser Kinder und Jugendlichen für die
Hilfe verantwortlich, wird demnach die Verantwortung nach einer Erstbetreuung
in die „Fläche“ verteilt.
Mit Blick auf konkrete Maßnahmen und
Unterstützungsmöglichkeiten wurde in den beiden Veranstaltungen der
Kreisverwaltung – wie schon vorher in der Bürgermeisterkonferenz - das Angebot
des Landes erörtert, auf Kreisebene ein sogenanntes „Kommunales Integrationszentrum“(KI) einzurichten. Hier
werden insgesamt 5,5 Personalstellen durch finanzielle Förderung und Abordnung
von zwei Lehrern durch das Land gefördert. Personalbegleitkosten, Sach- und
Projektkosten wären vom Kreis zu tragen. Zum Jahreswechsel 14/15 erhielt der
Kreis Coesfeld bezüglich der Anfrage, ob
eine Förderung auch mit geringerer personeller Besetzung des KIs möglich ist,
vom zuständigen Landesministerium für Arbeit, Integration und Soziales eine
eindeutige Absage.
Die Vertreter/innen der Städte und Gemeinden
und auch die Akteure in der konkreten Flüchtlingsarbeit - dies war einhellige
Meinung - sehen mit einer solchen Einrichtung Ihre tatsächlich bestehenden,
vorrangigen Unterstützungsbedarfe vor
Ort nicht bedient. Auch sei – angesichts der unzureichenden Landesfinanzierung der Grundversorgung von
Flüchtlingen – die Nutzung dieses
Landesangebotes das falsche Signal. In diesem Zusammenhang wird zudem
vorgeschlagen, dass der Kreis bezüglich der geringen Finanzausstattung für die
kommunale Flüchtlingsversorgung nochmals ein Signal nach Düsseldorf geben
sollte.