Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 32 (AN 1+2), Osterwick
Vorlage
SV-9-0260
Art
Sitzungsvorlage

Begründung:

 

I.  Problem / II.  Lösung

Der im beigefügten Plan dargestellte Streckenabschnitt befindet sich seit einigen Jahren in einem schlechten Zustand. Aufgrund des hohen Schwerverkehrsanteils hat die Schädigung weiter zugenommen.

 

Die Verkehrsbelastung auf der K 32 liegt gem. amtlicher Verkehrszählung 2010 bei 1.430 Fz/24h und einem Schwerverkehrsanteil von über 20%. Durch die stetige Erweiterung des Gewerbegebietes Eichenkamp wird die Belastung auf der K 32 weiter zunehmen.

 

Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und den heutigen Verkehrsbelastungen nicht standhält. Die vorh. Brücke über den Varlarer Mühlenbach ist konstruktionsbedingt für den Begegnungsfall LKW / LKW nicht ausreichend dimensioniert.

 

Es ist geplant, die Fahrbahn auf 6,00 m zu verbreitern. Da die ungebundenen Oberbauschichten ausreichend dimensioniert sind und eine Frostsicherheit der Gesamtbefestigung gegeben ist, sollen diese Schichten aus Gründen der Ressourcenschonung verbleiben und nur die Asphaltschichten erneuert und verstärkt werden. Als Aufbau ist vorgesehen: 3,5 cm Splittmastix, 6,5 cm Asphaltbinder und 12 cm Asphalttragschicht. Neben der Fahrbahnverbreiterung soll auch die Brücke über den Varlarer Mühlenbach konstruktiv erneuert werde.

 

Von Stat. 1,330 im 1. Abschnitt bis zur L 571 ist ein kombinierter Geh-/Radweg vorhanden. Da auf dem ersten Teilstück der Radweg fehlt, müssen Radfahrer und Fußgänger auf die Fahrbahn der K 32 wechseln. Mit dem Ausbau der Fahrbahn soll auch die Lücke im Radwegenetz geschlossen werden.

 

Im Waldbereich konnte auf einer Länge von 800 m mit dem Grundstückseigentümer keine Einigung über den Erwerb von Flächen für den Radweg erzielt werden. Durch eine Verrohrung des Grabens ist es möglich innerhalb der Eigentumsgrenzen des Kreises den Radweg in diesem Bereich fortzuführen. Wie in der Fachausschusssitzung vom 26.11.2014 angeregt, wurden im Dezember 2014 nochmal Gespräche mit dem Grundstückseigentümer aufgenommen. Hintergrund dieser Anregung sind die Mehrkosten für die Verrohrung. Da ein Verkauf dieser Fläche gänzlich ausgeschlossen ist, wurde in Kooperation mit der Gemeinde Rosendahl die Möglichkeit eines Flächentausches angeboten. Da der Grundstückseigentümer die Waldfläche gegen Ackerflächen nicht wertmäßig (Tauschverhältnis 1:3) sondern nur im Verhältnis 1:1 tauschen wollte, konnte auch hier keine Einigung erzielt werden. Gegen ein solches Tauschgeschäft spricht allerdings auch der Grundsatz der Gleichbehandlung, da alle übrigen von der Maßnahme betroffenen Grundstückseigentümer ihre Grundstücke zu den üblichen Preisen an den Kreis Coesfeld abgegeben haben.


 

Bei einer Radwegeführung durch das Waldstück mit einer Flächeninanspruchnahme von ca. 2.300 qm wäre dieser "Eingriff' in den Waldbestand gem. § 4 des Landschaftsgesetztes NRW mindestens im Verhältnis 1:1 auszugleichen, so dass hier für eine Ausgleichsmaßnahme zusätzlich 2.300 qm zur Verfügung stehen müssten. Neben den Grunderwerbskosten (Kaufpreis, Notar-, Vermessungskosten usw.) fallen auch Kosten für die Ausgleichspflanzungen sowie Bepflanzung des Waldsaumes an.

 

Zwar führt eine Verrohrung insgesamt zu höheren Baukosten, aber zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollte auf jeden Fall der Radweg ohne Lücke hergestellt werden. Alternativ müsste der Radfahrer im Waldbereich auf die Fahrbahn geführt werden. Aufgrund der aktuellen Verkehrsbelastung, insbesondere dem Schwerlastverkehrsanteil, würden durch das Wechseln zusätzliche Gefahrensituationen geschaffen. Durch die Anlage des kombinierten Geh- und Radweges wird eine durchgängige Verbindung zwischen den Landstraßen L 555 und L 571 geschaffen.

 

Für die Baumaßnahme sind ca. 2,0 Mio € aufzuwenden. Als Bauzeit sind ca. 9 Monate einkalkuliert. Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Die Bauarbeiten sollen zum Herbst 2015 ausgeschrieben und vergeben werden. Der Baubeginn ist für Anfang 2016 vorgesehen.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für den Ausbau der K 32 wurden im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2015 und 2016 Mittel in Höhe von 2,0 Mio. € veranschlagt.

 

Die Maßnahme wird mit Landeszuwendungen in Höhe von 60 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau bezuschusst. Den Eigenanteil für die Herstellung des Radweges (ca. 200.000 €) übernimmt die Gemeinde Rosendahl. Die restlichen Kosten in Höhe von ca. 600.000 € trägt der Kreis.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen: 

 

Übersichtskarte