Begründung:
Der im beigefügten Plan
dargestellte Streckenabschnitt befindet sich seit einigen Jahren in einem
schlechten Zustand. Aufgrund des hohen Schwerverkehrsanteils hat die Schädigung
weiter zugenommen.
Die Verkehrsbelastung
auf der K 32 liegt gem. amtlicher Verkehrszählung 2010 bei 1.430 Fz/24h und
einem Schwerverkehrsanteil von über 20%. Durch die stetige Erweiterung des
Gewerbegebietes Eichenkamp wird die Belastung auf der K 32 weiter zunehmen.
Baugrunduntersuchungen
haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und den heutigen
Verkehrsbelastungen nicht standhält. Die vorh. Brücke über den Varlarer
Mühlenbach ist konstruktionsbedingt für den Begegnungsfall LKW / LKW nicht
ausreichend dimensioniert.
Es ist geplant, die
Fahrbahn auf 6,00 m zu verbreitern. Da die ungebundenen Oberbauschichten
ausreichend dimensioniert sind und eine Frostsicherheit der Gesamtbefestigung
gegeben ist, sollen diese Schichten aus Gründen der Ressourcenschonung
verbleiben und nur die Asphaltschichten erneuert und verstärkt werden. Als
Aufbau ist vorgesehen: 3,5 cm Splittmastix, 6,5 cm Asphaltbinder und 12 cm
Asphalttragschicht. Neben der Fahrbahnverbreiterung soll auch die Brücke über
den Varlarer Mühlenbach konstruktiv erneuert werde.
Von Stat. 1,330 im 1.
Abschnitt bis zur L 571 ist ein kombinierter Geh-/Radweg vorhanden. Da auf dem
ersten Teilstück der Radweg fehlt, müssen Radfahrer und Fußgänger auf die
Fahrbahn der K 32 wechseln. Mit dem Ausbau der Fahrbahn soll auch die Lücke im
Radwegenetz geschlossen werden.
Im Waldbereich konnte auf
einer Länge von 800 m mit dem Grundstückseigentümer keine Einigung über den
Erwerb von Flächen für den Radweg erzielt werden. Durch eine Verrohrung des
Grabens ist es möglich innerhalb der Eigentumsgrenzen des Kreises den Radweg in
diesem Bereich fortzuführen. Wie in der Fachausschusssitzung vom 26.11.2014
angeregt, wurden im Dezember 2014 nochmal Gespräche mit dem
Grundstückseigentümer aufgenommen. Hintergrund dieser Anregung sind die Mehrkosten für
die Verrohrung. Da ein Verkauf dieser Fläche gänzlich ausgeschlossen ist, wurde
in Kooperation mit der Gemeinde Rosendahl die Möglichkeit eines Flächentausches
angeboten. Da der Grundstückseigentümer die Waldfläche gegen Ackerflächen nicht
wertmäßig (Tauschverhältnis 1:3) sondern nur im Verhältnis 1:1 tauschen wollte,
konnte auch hier keine Einigung erzielt werden. Gegen ein solches
Tauschgeschäft spricht allerdings auch der Grundsatz der Gleichbehandlung, da
alle übrigen von der Maßnahme betroffenen Grundstückseigentümer ihre
Grundstücke zu den üblichen Preisen an den Kreis Coesfeld abgegeben haben.
Bei einer Radwegeführung
durch das Waldstück mit einer Flächeninanspruchnahme von ca. 2.300 qm wäre
dieser "Eingriff' in den Waldbestand gem. § 4 des Landschaftsgesetztes NRW
mindestens im Verhältnis 1:1 auszugleichen, so dass hier für eine
Ausgleichsmaßnahme zusätzlich 2.300 qm zur Verfügung stehen müssten. Neben den
Grunderwerbskosten (Kaufpreis, Notar-, Vermessungskosten usw.) fallen auch
Kosten für die Ausgleichspflanzungen sowie Bepflanzung des Waldsaumes an.
Zwar führt eine
Verrohrung insgesamt zu höheren Baukosten, aber zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit sollte auf jeden Fall der Radweg ohne Lücke hergestellt
werden. Alternativ müsste der Radfahrer im Waldbereich auf die Fahrbahn geführt
werden. Aufgrund der aktuellen Verkehrsbelastung, insbesondere dem
Schwerlastverkehrsanteil, würden durch das Wechseln zusätzliche
Gefahrensituationen geschaffen. Durch die Anlage des kombinierten Geh- und
Radweges wird eine durchgängige Verbindung zwischen den Landstraßen L 555 und L
571 geschaffen.
Für die Baumaßnahme sind
ca. 2,0 Mio € aufzuwenden. Als Bauzeit sind ca. 9 Monate einkalkuliert. Die
Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Die Bauarbeiten sollen zum
Herbst 2015 ausgeschrieben und vergeben werden. Der Baubeginn ist für Anfang
2016 vorgesehen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für den Ausbau der K 32 wurden im Rahmen der
Haushaltsplanungen für die Jahre 2015 und 2016 Mittel in Höhe von 2,0 Mio. €
veranschlagt.
Die Maßnahme wird mit Landeszuwendungen in Höhe von
60 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau bezuschusst. Den
Eigenanteil für die Herstellung des Radweges (ca. 200.000 €) übernimmt die
Gemeinde Rosendahl. Die restlichen Kosten in Höhe von ca. 600.000 € trägt der
Kreis.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der
Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach
Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.