Betreff
Wettbewerbliches Verfahren für die Betriebsaufnahmen von Linienbündeln im Jahr 2017
Vorlage
SV-9-0272
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der dargestellten Vorgehensweise sowie der in der Vorlage dargestellten Anpassungen des Nahverkehrsplanes entsprechend der Liniensteckbriefe und Fahrpläne wird zugestimmt.

  2. Der ZVM Bus wird beauftragt, die wettbewerblichen Verfahren vorzubereiten.

 

Begründung:

 

In der Sitzung des Kreistages am 14.12.2011 wurde das Linienbündelungskonzept (COE 2 – COE 5) sowie die Wettbewerbstreppe als Teil des 2. Nahverkehrsplans (NVP) für den Kreis Coesfeld beschlossen. Dieses umfasste die Linienverkehre aller Linien, die nicht der Direktvergabe an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (COE 1) zugeordnet worden sind.

 

Für die Regionalverkehrslinien ist der Kreis nicht nur in der Aufgaben- sondern auch in der Finanzverantwortung. Der Bedienungsumfang und die Bedienungsqualität werden vom Nahverkehrsplan des Kreises vorgegeben.

 

In 2017 laufen im Kreis Coesfeld die Konzessionen der 5 Regionallinien 512, R53, 523, 515 und T51 sowie der Ortsverkehrslinie 612 aus. Diese Linien bilden das Linienbündel COE 3, für welches am 30.08.2017 die Betriebsaufnahme erfolgt.

Es wird eine 8-jährige Konzessionslaufzeit angestrebt.

 

Für die anstehenden wettbewerblichen Verfahren sind Angebotsanpassungen vorgesehen. Bislang zusammengefasste Linienkonzessionen wurden entzerrt und für die einzelnen Linien Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle wichtigen Inhalte der künftigen Bedienung enthalten.

 

 

Linie 512   Herbern – Ascheberg – Ottmarsbocholt – Lüdinghausen

Status Quo

Die Linie 512 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs Herbern – Ascheberg – Ottmarsbocholt – Lüdinghausen ausgerichtet.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten. Auf geänderte Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

Die in Lüdinghausen beabsichtigten Änderungen der Schulanfangs- bzw. -endzeiten werden Fahrplananpassungen auf dieser Linie zur Folge haben.

 

 

Linie R53   Lüdinghausen – Nordkirchen

Status Quo

Die Linie R53 stellt eine regionale Verbindung zwischen Lüdinghausen und Nordkirchen dar.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

 

 

Linie 523   Lüdinghausen – Nordkirchen

Status Quo

Die Linie 523 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Lüdinghausen und Nordkirchen ausgerichtet.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten. Auf geänderte Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

Die in Lüdinghausen beabsichtigten Änderungen der Schulanfangs- bzw. -endzeiten werden Fahrplananpassungen auf dieser Linie zur Folge haben.

 

 

Linie 515   Ottmarsbocholt – Davensberg – Ascheberg

Status Quo

Die Linie 515 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Ottmarsbocholt, Davensberg und Ascheberg ausgerichtet.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten. Auf geänderte Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

 

 

Linie T51   Ottmarsbocholt – Davensberg – Ascheberg – Herbern

Status Quo

Die Linie T51 stellt eine regionale Verbindung zwischen Senden-Ottmarsbocholt und Ascheberg dar.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

Linie 612   Ottmarsbocholt – Senden – Bösensell

Status Quo

Die Linie 612 ist eine Linie des Sendener Ortsverkehrs mit Schulverkehrsfunktion.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

Derzeit wird für die Gemeinde Senden durch die Ingenieurgesellschaft Brilon Bondzio Weiser ein „Masterplan ÖPNV“ erarbeitet. Soweit das Angebot auf der Linie 612 hiervon betroffen ist, erwartet die Gemeinde Senden eine Anpassung des Angebotes unter Berücksichtigung der Ergebnisse während der Laufzeit des Bündels.

 

 

Durchführung der Verfahren:

 

Für die Neuvergabe der Konzessionen der Linien des Linienbündels COE 3 wird der Kreis eine Vorabbekanntmachung zum Vergabeverfahren durchführen. Nach der Veröffentlichung haben interessierte Verkehrsunternehmen 3 Monate Zeit eigenwirtschaftliche Angebote auf Basis der Mindestvorgaben bzw. weiterer Zusatzleistungen bei der Bezirksregierung einzureichen. Das entspricht dem früheren Genehmigungswettbewerb.

Ziel des ersten Verfahrensschrittes ist es, kommerzielle (eigenwirtschaftliche) Anträge von Verkehrsunternehmen zu erhalten, für die keine Zuzahlungen erforderlich sind.

 

Sollten keine kommerziellen Anträge innerhalb der drei Monate eingegangen sein, ist das Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

 

Zur Verdeutlichung der einzelnen Arbeitsschritte und der zeitlichen Abfolge werden der Anlage entsprechende Grafiken beigefügt.

 

Für das Linienbündel COE 3 wurden Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle wichtigen Inhalte der zukünftigen Bedienung enthalten und als Teil des Nahverkehrsplanes beschlossen werden.

 

Die Vorgaben der Liniensteckbriefe und Mindestbedienkonzepte können auch dann, wenn der „Genehmigungswettbewerb“ nicht erfolgreich war, nicht unterschritten werden. Der Leistungsumfang ist dann der Ausschreibung zugrunde zu legen und entsprechend zu finanzieren.