Betreff
Bericht über das Betriebsjahr 2014 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaft
Vorlage
SV-9-0276
Art
Sitzungsvorlage
Beschlussvorschlag:
- Ohne –
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die
Kalkulation, das Betriebsergebnis und die Abweichungen sind der Anlage zu
entnehmen.
- Abfallmengen
Hinsichtlich der Abfallmengen wird auf die Abfallstatistik 2014 verwiesen, die in der Ausschusssitzung am 21.05.2015 verteilt wird.
- Betriebswirtschaftliches Ergebnis
Grundlage des Betriebsergebnisses sind die Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem Teilergebnisplan 70.04. – Durchführung der Abfallentsorgung (krE) – zugeordnet sind und der darüber hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwandspositionen (Ziffern 7 , 9 und 10 der Aufwandspositionen). Unter Berücksichtigung der Abgrenzungsrechnung weist das Betriebsergebnis eine Überdeckung von 745.591 Euro aus. Gemessen am kalkulierten Gesamtaufwand bedeutet dies eine Abweichung von 8,47 %. Einzelheiten können der anliegenden Übersicht entnommen werden.
Die wesentlichen Abweichungen von der Kalkulation (> 50.000 Euro) sind nachstehend kurz erläutert:
a) Die Entgeltzahlungen umfassen im wesentlichen die Zahlungen an die WBC GmbH in Höhe von 8.189.921 Euro. Die Zahlungen sind insgesamt um 337.084 Euro geringer ausgefallen. Diese Minderausgaben ergeben sich zum einen aus den geringeren betrieblichen Aufwendungen für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen und zum anderen durch geringere Aufwendungen der WBC GmbH im Bereich der betrieblichen Aufwendungen (BHKW).
b) Die Rekultivierungsrücklage wies einen Überschuss aus Zinseinnahmen und Veräußerungsgewinnen von 420.592 Euro aus.
In der Sitzung am 13.03.2014 hat der Kreistag beschlossen, dass künftig im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen ist, ob und in welcher Höhe Erträge aus der Anlage von Finanzmitteln der Rekultivierungsrücklage dem Gebührenhaushalt ergebnisverbessernd zugeführt werden können um das Niveau zwischen Rekultivierungsrücklage und Rekultivierungsrückstellung ausgeglichen zu halten. Aufgrund dieses Beschlusses wurde der Überschuss dem Gebührenhaushalt zugeführt.
Die
Überdeckung von 745.591 Euro ist gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) in
der zurzeit gültigen Fassung innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Unter
Berücksichtigung der kalkulierten Entnahme für das Betriebsjahr 2014 beträgt
die Summe der noch auszugleichenden Überdeckungen aus Vorjahren 1.824.402
Euro.
Anlagen:
Betriebsergebnis für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft, Haushaltsjahr 2014