Betreff
Elternbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und von anderen außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten an der Pestalozzischule des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-9-0278
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und von anderen außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten an der Pestalozzischule des Kreises Coesfeld vom 17.06.2015 wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat am 25.03.2015 beschlossen, die Trägerschaft der Pestalozzischule – bisher in Trägerschaft der Stadt Dülmen – zum Schuljahr 2015/16 zu übernehmen, die Schule am bisherigen Standort fortzuführen und am Standort der bisher in Trägerschaft der Stadt Coesfeld stehenden Fröbelschule einen Teilstandort der Pestalozzischule zu errichten.

 

Bis zur Übernahme der Schulträgerschaft durch den Kreis Coesfeld gab es an den beiden Schulstandorten verschiedene Organisations- und Finanzierungsmodelle von außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen offener Ganztagsschulen bzw. von außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten. Von den bisherigen Trägern wurden Elternbeiträge erhoben.

 

Für die nach Übernahme durch den Kreis Coesfeld zu entrichtenden Elternbeiträge ist zuvor eine entsprechende Satzung durch den Kreis Coesfeld zu beschließen.

 

II.  Lösung

 

Nach § 5 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz –KiBiz kann der Schulträger für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen offener Ganztagsschulen und für andere außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen Beiträge von den Eltern oder den nach kommunalem Satzungsrecht gleichgestellten Personen erheben. Werden Elternbeiträge erhoben, soll eine soziale Staffelung vorgenommen werden, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Beiträge für Geschwisterkinder können ermäßigt werden.

 

Aufgrund eines entsprechenden Erlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung können für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen des Offenen Ganztags und von anderen außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 170,00 € pro Kind/ Monat erhoben werden.

 

Ein Satzungsentwurf einschließlich Beitragstabelle ist als Anlage 1 beigefügt.

Dieser Entwurf orientiert sich an folgenden Rahmenbedingungen:

 

-       Orientierung an der derzeitigen Elternbeitragstabelle für offene Ganztagsschulen der Stadt Dülmen,

-       in der siebten Beitragsstufe wird über 72.000 € ein Beitrag in Höhe von 150 € erhoben.

 

III. Alternativen

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld beschließt keine Satzung und verzichtet damit auf die Erhebung von Elternbeiträgen.

 

 

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Da aktuell nicht abgeschätzt werden kann, wie das „Anmeldeverhalten“ der Eltern hinsichtlich der Teilnahme an den Angeboten ist, sind weiterführende Berechnungen zum Elternbeitragsaufkommen nicht möglich.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Angelegenheit ist gemäß § 26 KrO die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.