Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport nimmt die zum Schuljahr 2015 / 2016 beabsichtigte Einrichtung einer Internationalen Förderklasse (Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis) am Richard-von-Weizäcker-Berufskolleg – Schulort Lüdinghausen – zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
I. Problem
Im Rahmen eines Runden Tisches wurde unter Teilnahme der Bezirksregierung Münster, der Schulleitungen der Berufskollegs des Kreises Coesfeld, des Schulamtes für den Kreis Coesfeld und des Schulträgers das Thema „Beschulung von Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte, die nicht über die für eine Teilnahme in der Regelklasse erforderlichen deutschen Sprachkenntnis verfügen“ erörtert. Grund für die Einberufung dieses Runden Tisches waren Nachfragen verschiedener Stellen über die bestehenden Beschulungs- und Fördermöglichkeiten und der Wunsch nach einer verlässlichen Beschulungsstruktur in der Sekundarstufe II.
Die jugendlichen Zuwanderer unterliegen gem. §§ 36 Abs. 6 und 38 SchulG der Schulpflicht. Bisher wurden diese Schülerinnen und Schüler noch als Einzelfälle an den Berufskollegs gefördert. Im Hinblick auf den zu erwartenden Zuwanderungsanstieg, insbesondere auch auf die anstehende Veränderung der Zuweisungspraxis von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, ist allerdings von einem starken Anstieg dieses Personenkreises auch im Bereich der Sekundarstufe II auszugehen.
Die am Runden Tisch Beteiligten waren sich darüber einig, dass für den Kreis Coesfeld eine besondere Fördermöglichkeit dieses Personenkreises geschaffen werden sollte.
II. Lösung
Im Schuljahr 2015/2016 wird am Richard-von-Weizäcker-Berufskolleg am Schulort Lüding- hausen eine Internationale Förderklasse (Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis) eingerichtet. Die nachfolgend dargestellte Stundentafel für eine solche Klasse ergibt sich aus der Ziffer 21.02 VV zu § 21 Anlage A der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg.
Stundentafel Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis (Internationale Förderklasse) |
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Lernbereiche/Fächer |
Unterrichtsstunden1 |
Berufsbezogener Lernbereich bereichsspezifisches Fach Theorie / Praxis Mathematik Englisch |
[480 – 560] 320 – 400 80 – 160 80 – 160 |
Berufsübergreifender
Lernbereich Deutsch / Kommunikation Religionslehre2 Sport / Gesundheitsförderung Politik / Gesellschaftslehre |
[600 – 720] 480 40 40 – 160 40 – 160 |
Differenzierungsbereich z.B. Stützkurse, Förderkurse, Landeskunde, Herkunftssprache |
40 – 240 |
Gesamtstundenzahl |
1240 – 1440 |
1) Der Unterricht kann den Erfordernissen
entsprechend im Verlauf des Schuljahres in den Lernbereichen/Fächern flexibel
angeboten werden, z.B. durch eine erhöhte Zahl an Unterrichtsstunden zu Beginn
des Schuljahres im Fach Deutsch.
2) Für Schülerinnen und Schüler, die nicht
an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen, wird bei Vorliegen der
personellen und sächlichen Voraussetzungen das Fach Praktische Philosophie
eingerichtet.
Soweit in Einzelfällen eine Beschulung am Schulort Lüdinghausen aus
verschiedenen Gründen nicht in Betracht kommen kann, ist in Absprache zwischen
den Schulleitungen eine Beschulung und Förderung an den Berufskollegs in
Coesfeld oder am Richard-von-Weizäcker-Berufskolleg -Schulort Dülmen –
vorgesehen.
Abhängig von der tatsächlichen Entwicklungen der Schülerzahlen sollen zu gegebenen Zeit ggf. weitere Internationaler Förderklassen an den Berufskollegs eingerichtet werden.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten gem. § 97 SchulG.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.