Betreff
Einrichtung einer Internationalen Förderklasse am Richard-von-Weizäcker-Berufskolleg –Schulort Lüdinghausen -
Vorlage
SV-9-0279
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport nimmt die zum Schuljahr 2015 / 2016 beabsichtigte Einrichtung einer Internationalen Förderklasse (Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis) am Richard-von-Weizäcker-Berufskolleg – Schulort Lüdinghausen – zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Im Rahmen eines Runden Tisches wurde unter Teilnahme der Bezirksregierung Münster, der Schulleitungen der Berufskollegs des Kreises Coesfeld, des Schulamtes für den Kreis Coesfeld und des Schulträgers das Thema „Beschulung von Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte, die nicht über die für eine Teilnahme in der Regelklasse erforderlichen deutschen Sprachkenntnis verfügen“ erörtert. Grund für die Einberufung dieses Runden Tisches waren Nachfragen verschiedener Stellen über die bestehenden Beschulungs- und Fördermöglichkeiten und der Wunsch nach einer verlässlichen Beschulungsstruktur in der Sekundarstufe II.

 

Die jugendlichen Zuwanderer unterliegen gem. §§ 36 Abs. 6 und 38 SchulG der Schulpflicht. Bisher wurden diese Schülerinnen und Schüler noch als Einzelfälle an den Berufskollegs gefördert. Im Hinblick auf den zu erwartenden Zuwanderungsanstieg, insbesondere auch auf die anstehende Veränderung der Zuweisungspraxis von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, ist allerdings von einem starken Anstieg dieses Personenkreises auch im Bereich der Sekundarstufe II auszugehen.

 

Die am Runden Tisch Beteiligten waren sich darüber einig, dass für den Kreis Coesfeld eine besondere Fördermöglichkeit dieses Personenkreises geschaffen werden sollte.

 

II.  Lösung

 

Im Schuljahr 2015/2016 wird am Richard-von-Weizäcker-Berufskolleg am Schulort Lüding- hausen eine Internationale Förderklasse (Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis) eingerichtet. Die nachfolgend dargestellte Stundentafel für eine solche Klasse ergibt sich aus der Ziffer 21.02 VV zu § 21 Anlage A der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg.

 

Stundentafel Klasse

für Schülerinnen und Schüler

ohne Berufsausbildungsverhältnis

(Internationale Förderklasse)

Lernbereiche/Fächer

Unterrichtsstunden1

Berufsbezogener Lernbereich

 

bereichsspezifisches Fach

Theorie / Praxis

Mathematik

Englisch

[480 – 560]

 

 

320 – 400

80 – 160

80 – 160

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch / Kommunikation

Religionslehre2

Sport / Gesundheitsförderung

Politik / Gesellschaftslehre

[600 – 720]

480

40

40 – 160

40 – 160

Differenzierungsbereich

z.B. Stützkurse, Förderkurse,

Landeskunde, Herkunftssprache

40 – 240

Gesamtstundenzahl

1240 – 1440

 

1) Der Unterricht kann den Erfordernissen entsprechend im Verlauf des Schuljahres in den Lernbereichen/Fächern flexibel angeboten werden, z.B. durch eine erhöhte Zahl an Unterrichtsstunden zu Beginn des Schuljahres im Fach Deutsch.

2) Für Schülerinnen und Schüler, die nicht an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen, wird bei Vorliegen der personellen und sächlichen Voraussetzungen das Fach Praktische Philosophie eingerichtet.


 

Soweit in Einzelfällen eine Beschulung am Schulort Lüdinghausen aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht kommen kann, ist in Absprache zwischen den Schulleitungen eine Beschulung und Förderung an den Berufskollegs in Coesfeld oder am Richard-von-Weizäcker-Berufskolleg -Schulort Dülmen – vorgesehen.

Abhängig von der tatsächlichen Entwicklungen der Schülerzahlen sollen zu gegebenen Zeit ggf. weitere Internationaler Förderklassen an den Berufskollegs eingerichtet werden.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten gem. § 97 SchulG.

 

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.