Betreff
Landschaftsplan Baumberge-Nord
Vorlage
SV-9-0234/1
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlegung eingegangenen Bedenken und Anregungen den Landschaftsplan Baumberge-Nord als Satzung.

 

2.      Soweit den Bedenken und Anregungen nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Ergebnis wird mitgeteilt.

 

3.      Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung des Landschaftsplans Baumberge-Nord auf vertraglicher Basis durchzuführen.

Begründung:

 

I. – IV. Problem / Lösung / Alternativen

 

In seiner Sitzung am 21.05.2015 hat der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung die Verwaltung beauftragt, die Einwendungen zu Anlage A 1 Nr. 15b und 21 a/b hinsichtlich der Abgrenzungen des Naturschutzgebietes und unter Beachtung der im Ausschuss geführten Diskussion zu überprüfen. Unter Beibehaltung der in den jeweiligen Naturschutzgebieten vorgegebenen Schutz- und Entwicklungsziele wird seitens der Verwaltung zu den v.g. Einwendungen nachfolgender Abgrenzungsvorschlag vorgenommen und insoweit den Einwendungen hinsichtlich der Abgrenzung des Naturschutzgebietes in Teilen gefolgt.

 

Bei der Neuabgrenzung sind nachfolgende Aspekte berücksichtigt worden:

 

-       Das Schutzziel wird durch die Neuausweisung nicht gefährdet, Entwicklungsmaßnahmen im Naturraum sind weiterhin möglich.

 

-       Hochwertige Naturbestandteile (besonders geschützte Biotope) bleiben weiterhin im Gesamtverbund eines Naturschutzgebietes enthalten.

 

 

Anmerkung: Die Flächenermittlung und damit verbundene redaktionelle Anpassung des Satzungstextes erfolgt im Rahmen der Endredaktion nach der Beschlussfassung.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung ist gem. § 26 Abs. 1 der Kreisordnung der Kreistag.