Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2005 mit Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn ohne Aussprache zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) hat der Kreis für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält gem. § 77 Abs. 2 GO NW unter anderem den Haushaltsplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einnahmen und der Ausgaben des Haushaltsjahres. Der Haushaltsplan ist Grundlage der Haushaltswirtschaft des Kreises und muss nach § 75 Abs. 3 GO NW in jedem Jahr ausgeglichen sein.
II. Lösung
Der Entwurf des Produkt-Haushaltes 2005 wird in den Kreistag eingebracht.
Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung 2005 sind der Verwaltungs- und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen. Für den Verwaltungshaushalt ergibt sich ein Gesamtvolumen von 174.457.986,00 €. Der Vermögenshaushalt weist ein Gesamtvolumen von 13.597.962,00 € aus.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Entwurf des Produkt-Haushaltes 2004 sind die Abteilungen aufgefordert worden, entsprechend dem Prüfraster für Haushaltssicherungskonzepte Konsolidierungsmaßnahmen für den gesamten Konsolidierungszeitraum darzustellen. Diese erarbeiteten Konsolidierungsmaßnahmen sind im Wesentlichen fortgeführt worden und in die Ermittlung der konkreten Ansätze für das Haushaltsjahr 2005 eingeflossen.
Ebenso wurden bei Aufstellung des Entwurfes des Produkt-Haushaltes 2005 die Auswirkungen aus der 2. Modellrechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (Stand: 26.11.2004) berücksichtigt.
Danach konnte der Ausgleich im Verwaltungshaushalt 2005 nur durch eine Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage allgemein in Höhe von 7,67 %-Punkten = rd.12,7 Mio. € erreicht werden. Die Eckdaten wurden bereits mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erörtert. Die sich aus diesen Beratungen ergebenen Prüfaufträge werden bis zur Einbringung des Haushaltes am 15.12.2004 abgearbeitet. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden im Rahmen der Einbringung mitgeteilt.
Wesentlich geprägt wird die Haushaltswirtschaft des Kreises Coesfeld für das Jahr 2005 durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Ab 2005 tritt für arbeitsfähige Erwerbslose das Arbeitslosengeld II an die Stelle der Sozialhilfe.
Die Auswirkungen des Vierten Gesetzes
für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - SGB II (Hartz IV) sowie die
Zulassung des Kreises Coesfeld zur Option durch Rechtsverordnung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit am 27.09.2004 sind daher von
besonderer Bedeutung für den Produkt-Haushalt 2005. Diese Kosten sind voll vom
Kreis zu finanzieren, während die Städte und Gemeinden an den bisherigen
Sozialhilfekosten direkt mit 50 % beteiligt waren. Die daraus entstehende
Mehrbelastung für den Kreishaushalt beläuft sich - in Anrechnung des Wegfalls
der 50 %-igen Beteiligung der Städte und Gemeinden in Höhe von rd. 5,163 Mio.
€ - auf rd. 4,8 Mio. €. Diese
Nettomehrbelastung ist mit 2,9 %-Punkte
im Hebesatz der Kreisumlage allgemein enthalten. Damit erfahren die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden eine Entlastung in Höhe von (5.163.820 € -
4.837.220 € ) = 326.600 €.
Festzustellen ist ferner, dass die Verschlechterung der Finanzsituation des Kreises im Wesentlichen durch äußere, vom Kreis nicht zu beeinflussende Umstände zu begründen ist. Neben veränderten Zahlungsströmen als Folge der neuen Regelungen im SGB II und XII sind hier ebenso Verschlechterungen aus dem Finanzausgleich und Mehrbelastungen aus der Landschaftsumlage zu nennen.
Die wesentlichen Veränderungen setzen sich wie folgt zusammen:
1 |
Wegfall der
Finanzbeteiligung der Städte und Gemeinden an Sozialhilfe-kosten des Kreises
als örtlicher Träger |
5.163.820
€ |
2 |
Verschlechterung
Schlüsselzuweisung nicht investiv |
538.718 € |
3 |
Verschlechterung Kreisumlage
allgemein bei vorläufigen Umlagegrundlagen 2005 und bei einem Hebesatz für
2005 von 34,50 % (wie 2004) |
2.567.510 € |
4 |
Verschlechterung
Landschaftsumlage bei vorl. Umlagegrundlagen 2005 und einem Hebesatz von
16,90 % (+ 1,0 %-Punkt gegenüber 2004) |
581.727 € |
5 |
Fehlende Entnahme aus der
Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes allgemein |
2.400.000 € |
6 |
Wenigereinnahmen
Verwarngelder Verkehrsordnungswidrigkeiten |
176.000 € |
7 |
Wenigereinnahmen bei
Übernahme von Liegenschaftsvermessungen / Rückgang Baukonjunktur |
120.000 € |
8 |
Entgelte
Gemeindeprüfungsanstalt NRW |
100.000 € |
Der Zuschussbedarf im Bereich des kreiseigenen Jugendamtes liegt für 2005 insgesamt bei rd. 18,7 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen nach der 2. Modellrechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW und einer Verbesserung aus der vorläufigen Endabrechnung 2004 mit einem Betrag von rd. 818 T€ bleibt der Hebesatz bei der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt gegenüber dem Haushaltsjahr 2004 unverändert bei 17,73 %-Punkten.
Die Aufrechnung aller Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt (ohne Kredite) ergibt für 2005 eine Deckungslücke von ca. 3,9 Mio. €, die durch eine Kreditaufnahme ausgeglichen werden muss. Bei veranschlagter Tilgung in Höhe von rd.1,7 Mio. € liegt die Nettoneuverschuldung bei rd. 2,2 Mio. €.
Der Entwurf des Haushaltes 2005 ist in Form eines "Produkt-Haushaltes“ aufgestellt, in dem der Haushaltsplan herkömmlicher Art mit dem Produktbuch zusammengefasst wurde. Auf der Ebene der Produktgruppen ist der Finanzbedarf für die zur Produktgruppe gehörenden Produkte dargestellt und mit entsprechenden Erläuterungen versehen. Die Beratung des Haushaltsentwurfes 2005 wird produktgruppenbezogen erfolgen. Die Produktbeschreibungen weisen alle dem Produkt zuzuordnenden Einnahmen und Ausgaben aus. Soweit eine direkte Zuordnung zu den Produkten nicht möglich war, erfolgte eine prozentuale Aufteilung auf die Produkte. Zusätzlich zu dem produktgruppenorientierten Haushalt ist dem Entwurf des Haushaltes auch ein Ausdruck in herkömmlicher Form, d. h. gegliedert nach Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten, zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt. Dies ist erforderlich, damit den gesetzlichen Anforderungen an die Form der Auslegung und öffentlichen Bekanntmachung sowie der Gliederung und Gruppierung entsprochen wird.
Die Fachausschüsse müssen soweit wie möglich produkt- bzw. produktgruppenbezogene Beschlussempfehlungen erarbeiten, deren Auswirkungen dann auf die jeweiligen Haushaltsstellen zu verteilen sind. Die Beratung in den Fachausschüssen erfolgt am
· 20.01.2005 im Jugendhilfeausschuss
· 24.01.2005 im Ausschuss für Soziales und Senioren
· 25.01.2005 im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
· 27.01.2005 im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr
· 31.01.2005 im Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt.
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung berät am 15.02.2005 den Haushaltsentwurf. Nach der Beratung im Kreisausschuss am 23.02.2005 erfolgt die Beschlussfassung durch den Kreistag am 02.03.2005. Etwaige Änderungen werden über Änderungslisten erfasst und im weiteren Beratungsverfahren vorgelegt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen wird hiermit gemäß § 53 Abs. 1 KrO NW in Verbindung mit § 79 Abs. 2 GO NW dem Kreistag zugeleitet (Einbringung).
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Es entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 53 Abs. 1 KrO NW i.V.m. § 79 Abs. 2 GO NW.
Anlage
Entwurf der Haushaltssatzung 2005 mit Anlagen