Beschlussvorschlag:
Das Rahmenkonzept Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Nachdem in den letzten Jahren im Bereich der Kindergärten der
Schwerpunkt auf dem Ausbau der Betreuungsplätze vor allem im U3 Bereich gelegen
hat und dieser Ausbau auch noch immer nicht abgeschlossen ist, stellt sich
verstärkt auch die Frage nach qualitätssichernden Konzepten und Maßnahmen.
Durch den bereits heute hohen Anteil an unterdreijährigen Kindern in den Kitas,
der in den nächsten Jahren voraussichtlich noch weiter ansteigen wird, ergeben
sich in den Einrichtungen ganz neue Anforderungen an das Personal und an deren
Arbeit.
Qualitätsentwicklung
im Kontext der Tagesbetreuung für Kinder orientiert sich an den Eckpunkten Erziehung,
Bildung und Betreuung. Das Kind als ganze, eigene Persönlichkeit und seine
Umwelt steht dabei im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns (vgl. Deutscher
Verein, Empfehlungen zu Fragen der Qualität in Kindertageseinrichtungen, Berlin
9 /2013). Das Kind soll für ein selbstbestimmtes Leben befähigt und in der
Entfaltung seiner ganzen Persönlichkeit gefördert und unterstützt werden. Dem
Kindeswohl und dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung seines Wohls sowie der
Orientierung an den kindlichen Entwicklungsbedürfnissen fallen dabei eine
besondere Aufmerksamkeit zu.
Definitorisch
umfasst der Begriff Qualität(-sentwicklung) in der Tagesbetreuung das gesamte
(sozial-)pädagogische Handeln mit dem Ziel, die ganzheitliche
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes bestmöglich umzusetzen.
Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung ist als dauerhafter Prozess zu
verstehen. Akteure dieses Prozesses sind das Kind, die Eltern, die Fachkräfte
und das soziale Umfeld (Stadtteil, Gemeinde etc.).
Die rechtlichen
Grundlagen zur Sicherstellung des Qualitätsanspruches ergeben sich aus §§ 22 a,
79 u. 79 a SGB VIII sowie aus §§ 13 ff Kinderbildungsgesetz NW.
Fragestellung zur
Entwicklung der Qualität des Angebotes in Kindertageseinrichtungen und der
Tagespflege:
- Entspricht die Betreuungsqualität den altersspezifischen
Bedarfslagen der Kinder mit Blick auf deren Entwicklung, Förderung und
Schutz?
- Können die Einrichtungen der Tagesbetreuung und die Tagespflege den
Auftrag der frühen Bildung umfassend erfüllen?
- Wie wird den Betreuungsanforderungen, insbesondere auch mit Blick
auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexibel entsprochen?
- Hält die Personalentwicklung den stetig ansteigenden Anforderungen
stand, insbesondere hinsichtlich des Umganges mit frühkindlichen
Bedarfslagen und Pflegeanforderungen?
- Gelingt es, Kinder in der Tagesbetreuung integrativ nachhaltig zu
fördern und auf den Übergang in den schulischen Primarbereich
vorzubereiten?
- Verstehen sich Kitas und Tagesspflege als sozialräumlicher
Kooperations- und Netzwerkpartner?
- Werden Eltern / Personensorgeberechtigte als Partner in die
Qualitätsentwicklung einbezogen (Erziehungspartnerschaft)?
Schon heute
bemühen sich die Träger von Tagesbetreuungsangeboten um eine überprüfbare
Qualitätsentwicklung. Die diesem Bemühen zu Grunde liegenden Konzepte und
Verfahren stellen sich oftmals als sehr unterschiedlich und trägerspezifisch
dar. Zum Teil ist diese Entwicklung noch sehr institutions- und
personenabhängig. Die Familien und deren Kinder als Nutzer des
Betreuungsangebotes im lokalen Kontext haben jedoch einen Anspruch darauf –
unterschiedlich von der jeweiligen Trägerschaft –, ein qualitativ
gleichbleibendes Angebot im Kreis Coesfeld erwarten zu können. Vor allem ist es
ein grundsätzlich gesellschaftliches Ziel, Kinder in ihrer Entwicklung
bedarfsangemessen zu fördern und zu schützen.
Das Angebotssystem
im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern in Einrichtungen und in der
Tagespflege hat daher einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und -kontrolle
zu unterliegen. Hierzu bedarf es vereinbarter Grundsätze (Standards) und
Instrumente bzw. Verfahren der lokalen Qualitätskontrolle (Qualitätsdialog).
II. Lösung
Die Landräte der
Münsterlandkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Oberbürgermeister
der Stadt Münster haben die Betreuungsqualität in der Kindertagesbetreuung im
Rahmen der Initiative „Marke Münsterland“ zu einem regionalen Entwicklungsziel
erklärt. Diese kommunalpolitische Schwerpunktbildung unterstützt die
Weiterentwicklung der Betreuungsqualität in der Tagesbetreuung nachhaltig.
Tagesbetreuung als verlässliches und qualitätsgesichertes Angebot wird damit als
regionales Gütekriterium herausgestellt. Der Kreis Warendorf hat dabei zur
weiteren Realisierung eine koordinierende Funktion übernommen. Die selbstständigen
städtischen Jugendämter haben sich zwischenzeitlich dem Projekt ebenfalls
angeschlossen.
In mehreren Arbeitssitzungen
haben die beteiligten Jugendämter das in der Anlage beigefügte Rahmenkonzept
zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege gemeinsam erarbeitet. Es
wurden zunächst die verschiedenen Qualitätsfelder der Kindertagesbetreuung
sowohl in Einrichtungen, als auch in der Kindertagespflege herausgearbeitet und
danach Rahmenkriterien als Grundqualitätsmerkmale, basierend insbesondere auf
den gesetzlichen Grundlagen des KiBiz, und darüber hinausgehend
Weiterentwicklungsmöglichkeiten, um den Kitas und Tagespflegepersonen
Anregungen an die Hand zu geben, die tägliche Arbeit mit den Kindern noch
weiter zu optimieren. Inhaltlich basiert dieses Rahmenkonzept auf Empfehlungen
zur Qualitätsentwicklung für Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen,
die seitens der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe im Sommer 2014
herausgegeben wurden. Es wurde konkretisiert, um Qualitätsbereiche ergänzt und
auf die Kindertagespflege ausgeweitet.
Die Stadt Münster hat sich nach einer
einmaligen Teilnahme an einer Arbeitsgruppensitzung an der Erarbeitung des
Rahmenkonzeptes nicht mehr beteiligt, trägt die Ergebnisse allerdings mit.
Die AG 78 Kindertagesbetreuung wurde in
ihren Arbeitsgruppensitzungen über den Prozess informiert und es ist geplant,
das in der Anlage beigefügte Rahmenkonzept der AG 78 Kindertagesbetreuung in
der nächsten Sitzung am 31.08.2015 im Vorgriff auf die Beratungen im Jugendhilfeausschusses
vorzustellen. Über Ergebnisse dieser Sitzung wird seitens der Verwaltung in der
Sitzung des Jugendhilfeausschusses mündlich berichtet.
In einem weiteren Schritt ist geplant, das
Konzept den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendämtern
vorzustellen und diese für die Umsetzung des Konzeptes zu schulen. Anschließend
soll das Konzept in einer großen Auftaktveranstaltung allen in der
Kindertagesbetreuung relevanten Beteiligten vorgestellt werden, möglichst unter
Beteiligung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW.
Im Anschluss daran sollen sukzessive die Gespräche mit dem Trägern und
Einrichtungen aufgenommen werden.
Gleiches gilt auch für die
Tagespflegepersonen. Hier ist seitens der Verwaltung angedacht, das
Rahmenkonzept mittels eines Fachtages vorzustellen. In der Vergangenheit wurden
mit der Vorstellung geänderter Kindertagespflegerichtlinien seitens der
Verwaltung im Rahmen eines Fachtages bereits gute Erfahrungen gemacht.
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf
hat das Rahmenkonzept der öffentlichen Jugendhilfeträger zur
Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung in seiner Sitzung am
15.06.2015 bereits einstimmig beschlossen.
Eine Bindung der Verwaltung zur zeitlichen Umsetzung der
Zielformulierungen im Rahmenkonzept erfolgt hierdurch nicht.
III. Alternativen
Das in der Anlage beigefügte Rahmenkonzept
wird nicht beschlossen und das Kreisjugendamt Coesfeld beteiligt sich nicht
mehr an diesem gemeinsamen Prozess mit den anderen Jugendämtern im Münsterland.
Auch in diesem Fall kann sich das
Kreisjugendamt Coesfeld aber der Aufgabe der Qualitätsentwicklung in der
Kindertagesbetreuung nicht entziehen, sondern müsste eigene Wege und Lösungen
finden. Dabei könnte es sich dann um eine Insellösung handeln, die den
Austausch mit den anderen Nachbarbehörden sowohl für das Kreisjugendamt, als
u.U. auch für die Einrichtungen und deren Träger erschweren könnte.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Kosten für die interne
Mitarbeiterschulung werden sich für das Kreisjugendamt Coesfeld auf ca. 3.000 €
belaufen. Mittel dafür stehen im Produkt 51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern
zur Verfügung.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII
in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist
der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.