Betreff
Rahmenkonzept der öffentlichen Jugendhilfeträger im Münsterland zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung
Vorlage
SV-9-0310
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Das Rahmenkonzept Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nachdem in den letzten Jahren im Bereich der Kindergärten der Schwerpunkt auf dem Ausbau der Betreuungsplätze vor allem im U3 Bereich gelegen hat und dieser Ausbau auch noch immer nicht abgeschlossen ist, stellt sich verstärkt auch die Frage nach qualitätssichernden Konzepten und Maßnahmen. Durch den bereits heute hohen Anteil an unterdreijährigen Kindern in den Kitas, der in den nächsten Jahren voraussichtlich noch weiter ansteigen wird, ergeben sich in den Einrichtungen ganz neue Anforderungen an das Personal und an deren Arbeit.

 

Qualitätsentwicklung im Kontext der Tagesbetreuung für Kinder orientiert sich an den Eckpunkten Erziehung, Bildung und Betreuung. Das Kind als ganze, eigene Persönlichkeit und seine Umwelt steht dabei im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns (vgl. Deutscher Verein, Empfehlungen zu Fragen der Qualität in Kindertageseinrichtungen, Berlin 9 /2013). Das Kind soll für ein selbstbestimmtes Leben befähigt und in der Entfaltung seiner ganzen Persönlichkeit gefördert und unterstützt werden. Dem Kindeswohl und dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung seines Wohls sowie der Orientierung an den kindlichen Entwicklungsbedürfnissen fallen dabei eine besondere Aufmerksamkeit zu.

Definitorisch umfasst der Begriff Qualität(-sentwicklung) in der Tagesbetreuung das gesamte (sozial-)pädagogische Handeln mit dem Ziel, die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung des Kindes bestmöglich umzusetzen. Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung ist als dauerhafter Prozess zu verstehen. Akteure dieses Prozesses sind das Kind, die Eltern, die Fachkräfte und das soziale Umfeld (Stadtteil, Gemeinde etc.).

Die rechtlichen Grundlagen zur Sicherstellung des Qualitätsanspruches ergeben sich aus §§ 22 a, 79 u. 79 a SGB VIII sowie aus §§ 13 ff Kinderbildungsgesetz NW.

Fragestellung zur Entwicklung der Qualität des Angebotes in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege:

  • Entspricht die Betreuungsqualität den altersspezifischen Bedarfslagen der Kinder mit Blick auf deren Entwicklung, Förderung und Schutz?
  • Können die Einrichtungen der Tagesbetreuung und die Tagespflege den Auftrag der frühen Bildung umfassend erfüllen?
  • Wie wird den Betreuungsanforderungen, insbesondere auch mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexibel entsprochen?
  • Hält die Personalentwicklung den stetig ansteigenden Anforderungen stand, insbesondere hinsichtlich des Umganges mit frühkindlichen Bedarfslagen und Pflegeanforderungen?
  • Gelingt es, Kinder in der Tagesbetreuung integrativ nachhaltig zu fördern und auf den Übergang in den schulischen Primarbereich vorzubereiten?
  • Verstehen sich Kitas und Tagesspflege als sozialräumlicher Kooperations- und Netzwerkpartner?
  • Werden Eltern / Personensorgeberechtigte als Partner in die Qualitätsentwicklung einbezogen (Erziehungspartnerschaft)?

 

Schon heute bemühen sich die Träger von Tagesbetreuungsangeboten um eine überprüfbare Qualitätsentwicklung. Die diesem Bemühen zu Grunde liegenden Konzepte und Verfahren stellen sich oftmals als sehr unterschiedlich und trägerspezifisch dar. Zum Teil ist diese Entwicklung noch sehr institutions- und personenabhängig. Die Familien und deren Kinder als Nutzer des Betreuungsangebotes im lokalen Kontext haben jedoch einen Anspruch darauf – unterschiedlich von der jeweiligen Trägerschaft –, ein qualitativ gleichbleibendes Angebot im Kreis Coesfeld erwarten zu können. Vor allem ist es ein grundsätzlich gesellschaftliches Ziel, Kinder in ihrer Entwicklung bedarfsangemessen zu fördern und zu schützen.

Das Angebotssystem im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern in Einrichtungen und in der Tagespflege hat daher einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und -kontrolle zu unterliegen. Hierzu bedarf es vereinbarter Grundsätze (Standards) und Instrumente bzw. Verfahren der lokalen Qualitätskontrolle (Qualitätsdialog).

II.  Lösung

Die Landräte der Münsterlandkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Oberbürgermeister der Stadt Münster haben die Betreuungsqualität in der Kindertagesbetreuung im Rahmen der Initiative „Marke Münsterland“ zu einem regionalen Entwicklungsziel erklärt. Diese kommunalpolitische Schwerpunktbildung unterstützt die Weiterentwicklung der Betreuungsqualität in der Tagesbetreuung nachhaltig. Tagesbetreuung als verlässliches und qualitätsgesichertes Angebot wird damit als regionales Gütekriterium herausgestellt. Der Kreis Warendorf hat dabei zur weiteren Realisierung eine koordinierende Funktion übernommen. Die selbstständigen städtischen Jugendämter haben sich zwischenzeitlich dem Projekt ebenfalls angeschlossen.

 

In mehreren Arbeitssitzungen haben die beteiligten Jugendämter das in der Anlage beigefügte Rahmenkonzept zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege gemeinsam erarbeitet. Es wurden zunächst die verschiedenen Qualitätsfelder der Kindertagesbetreuung sowohl in Einrichtungen, als auch in der Kindertagespflege herausgearbeitet und danach Rahmenkriterien als Grundqualitätsmerkmale, basierend insbesondere auf den gesetzlichen Grundlagen des KiBiz, und darüber hinausgehend Weiterentwicklungsmöglichkeiten, um den Kitas und Tagespflegepersonen Anregungen an die Hand zu geben, die tägliche Arbeit mit den Kindern noch weiter zu optimieren. Inhaltlich basiert dieses Rahmenkonzept auf Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung für Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die seitens der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe im Sommer 2014 herausgegeben wurden. Es wurde konkretisiert, um Qualitätsbereiche ergänzt und auf die Kindertagespflege ausgeweitet.

 

Die Stadt Münster hat sich nach einer einmaligen Teilnahme an einer Arbeitsgruppensitzung an der Erarbeitung des Rahmenkonzeptes nicht mehr beteiligt, trägt die Ergebnisse allerdings mit.

 

Die AG 78 Kindertagesbetreuung wurde in ihren Arbeitsgruppensitzungen über den Prozess informiert und es ist geplant, das in der Anlage beigefügte Rahmenkonzept der AG 78 Kindertagesbetreuung in der nächsten Sitzung am 31.08.2015 im Vorgriff auf die Beratungen im Jugendhilfeausschusses vorzustellen. Über Ergebnisse dieser Sitzung wird seitens der Verwaltung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses mündlich berichtet.

 

In einem weiteren Schritt ist geplant, das Konzept den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendämtern vorzustellen und diese für die Umsetzung des Konzeptes zu schulen. Anschließend soll das Konzept in einer großen Auftaktveranstaltung allen in der Kindertagesbetreuung relevanten Beteiligten vorgestellt werden, möglichst unter Beteiligung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW. Im Anschluss daran sollen sukzessive die Gespräche mit dem Trägern und Einrichtungen aufgenommen werden.

Gleiches gilt auch für die Tagespflegepersonen. Hier ist seitens der Verwaltung angedacht, das Rahmenkonzept mittels eines Fachtages vorzustellen. In der Vergangenheit wurden mit der Vorstellung geänderter Kindertagespflegerichtlinien seitens der Verwaltung im Rahmen eines Fachtages bereits gute Erfahrungen gemacht.

 

Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf hat das Rahmenkonzept der öffentlichen Jugendhilfeträger zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung in seiner Sitzung am 15.06.2015 bereits einstimmig beschlossen.

 

Eine Bindung der Verwaltung zur zeitlichen Umsetzung der Zielformulierungen im Rahmenkonzept erfolgt hierdurch nicht.

 

III. Alternativen

 

Das in der Anlage beigefügte Rahmenkonzept wird nicht beschlossen und das Kreisjugendamt Coesfeld beteiligt sich nicht mehr an diesem gemeinsamen Prozess mit den anderen Jugendämtern im Münsterland.

Auch in diesem Fall kann sich das Kreisjugendamt Coesfeld aber der Aufgabe der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung nicht entziehen, sondern müsste eigene Wege und Lösungen finden. Dabei könnte es sich dann um eine Insellösung handeln, die den Austausch mit den anderen Nachbarbehörden sowohl für das Kreisjugendamt, als u.U. auch für die Einrichtungen und deren Träger erschweren könnte.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Kosten für die interne Mitarbeiterschulung werden sich für das Kreisjugendamt Coesfeld auf ca. 3.000 € belaufen. Mittel dafür stehen im Produkt 51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern zur Verfügung.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.