Betreff
Sachstandsbericht zur Flüchtlingsbetreuung im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0317
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Keiner

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

Dem  AASSG wurde am 19.02.2015 unter Mitteillungen des Landrates  und in der Sitzung am 02.06.2015 berichtet (SV-9-0253). Aufgrund der  weiteren, erheblichen Steigerung der Flüchtlingszahlen bzw. Anträge auf Asyl hat die Thematik weiter an Bedeutung gewonnen und es ergeben sich nahezu täglich neue Entwicklungen.

 

Die Kreisverwaltung ist in verschiedenen Zuständigkeiten betroffen. Besonders gefordert sind aber die Kommunen vor Ort.

Am 03.08.2015 fand ein gemeinsamer Geprächstermin von Kommunalvertretern aus dem Kreis Coesfeld mit Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf statt. Auf kommunalen Wunsch hin wurden dort besonders folgende Aspekte besprochen:

 

  • Einrichtung von Notunterkünften
  • (fehlende) Kostendeckung der Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
  • (unzureichende) Erstattung von Krankenkosten
  • Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge
  • (notwendige) Erhöhung der Platzzahl in Landesaufnahmeeinrichtungen

 

Am 02.07.2015 hat der Bundestag die Änderungen im Bleibe- und Ausweisungsrecht für Ausländer beschlossen. Mit der ab dem 01.08.2015 in Kraft getretenen Regelung erhofft man sich Beschleunigung von Verfahren sowohl mit der Bleiberechtsperpektive bei sog. „Altfällen“, wie insbesondere mit Blick die wahrscheinliche Ablehnung von Asylanträgen – etwa aus Balkanstaaten.

 

Der Kreis Coesfeld hat mit Schreiben vom 07.07.2015 beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) einen Förderantrag zum „Ehrenamtsprogramm in der Flüchtlingshilfe“ gestellt. Hierin enthalten ist eine Liste von Maßnahmen, die vorher bei den Städten und Gemeinden auf Grundlage der Förderrichtlinien abgefragt wurden. In Aussicht steht eine Förderung von insgesamt 18.000 €. Das von den Kommunen insgesamt  gemeldete Maßnahmevolumen lag bei 48.840 €. Soweit die Förderung bewilligt wird, sollen die kommunal ohnehin geplanten Maßnahmen anteilig bezuschusst werden.

Im Rahmen des Antragsschreibens zum Ehrenamtsprogramm wurde das MAIS auch nochmals angefragt, ob die Einrichtung und Förderung eines kommunalen Integrationszentrums auch in kleinerem Maßstab möglich ist. Soweit eine Antwort bis dahin vorliegt,  wird hierzu in der Sitzung berichtet.

 

Am 11.09.2015 wird es die dritte Auflage des vom Kreis moderierten Austausches der Akteure in der kommunalen Flüchtlingshilfe geben. Um einen möglichst großen Teilnehmerkreis zu erreichen, wurden im Vorfeld nochmals die Kontaktdaten weiterer örtlicher Akteure recherchiert. 

 

Über weitere aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingsbetreuung bis zum Termin der Ausschuss-Sitzung wird seitens der Verwaltung mündlich berichtet.