Beschlussvorschlag:
Keiner
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Dem AASSG wurde am 19.02.2015 unter Mitteillungen
des Landrates und in der Sitzung am
02.06.2015 berichtet (SV-9-0253). Aufgrund der weiteren, erheblichen Steigerung der
Flüchtlingszahlen bzw. Anträge auf Asyl hat die Thematik weiter an Bedeutung
gewonnen und es ergeben sich nahezu täglich neue Entwicklungen.
Die Kreisverwaltung ist in verschiedenen Zuständigkeiten
betroffen. Besonders gefordert sind aber die Kommunen vor Ort.
Am 03.08.2015 fand ein gemeinsamer
Geprächstermin von Kommunalvertretern aus dem Kreis Coesfeld mit Innenminister
Ralf Jäger in Düsseldorf statt. Auf kommunalen Wunsch hin wurden dort besonders
folgende Aspekte besprochen:
- Einrichtung
von Notunterkünften
- (fehlende)
Kostendeckung der Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
- (unzureichende)
Erstattung von Krankenkosten
- Arbeitsgelegenheiten
für Flüchtlinge
- (notwendige)
Erhöhung der Platzzahl in Landesaufnahmeeinrichtungen
Am 02.07.2015 hat der Bundestag die Änderungen
im Bleibe- und Ausweisungsrecht für Ausländer beschlossen. Mit der ab dem
01.08.2015 in Kraft getretenen Regelung erhofft man sich Beschleunigung von Verfahren
sowohl mit der Bleiberechtsperpektive bei sog. „Altfällen“, wie insbesondere
mit Blick die wahrscheinliche Ablehnung von Asylanträgen – etwa aus Balkanstaaten.
Der Kreis Coesfeld hat mit Schreiben vom
07.07.2015 beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS)
einen Förderantrag zum „Ehrenamtsprogramm in der Flüchtlingshilfe“ gestellt.
Hierin enthalten ist eine Liste von Maßnahmen, die vorher bei den Städten und
Gemeinden auf Grundlage der Förderrichtlinien abgefragt wurden. In Aussicht
steht eine Förderung von insgesamt 18.000 €. Das von den Kommunen insgesamt gemeldete Maßnahmevolumen lag bei 48.840 €. Soweit
die Förderung bewilligt wird, sollen die kommunal ohnehin geplanten Maßnahmen
anteilig bezuschusst werden.
Im Rahmen des Antragsschreibens zum
Ehrenamtsprogramm wurde das MAIS auch nochmals angefragt, ob die Einrichtung
und Förderung eines kommunalen Integrationszentrums auch in kleinerem Maßstab
möglich ist. Soweit eine Antwort bis dahin vorliegt, wird hierzu in der Sitzung berichtet.
Am 11.09.2015 wird es die dritte Auflage des
vom Kreis moderierten Austausches der Akteure in der kommunalen
Flüchtlingshilfe geben. Um einen möglichst großen Teilnehmerkreis zu erreichen,
wurden im Vorfeld nochmals die Kontaktdaten weiterer örtlicher Akteure
recherchiert.
Über weitere aktuelle Entwicklungen in der
Flüchtlingsbetreuung bis zum Termin der Ausschuss-Sitzung wird seitens der
Verwaltung mündlich berichtet.