Betreff
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets an der Pestalozzischule und am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg
Vorlage
SV-9-0328
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für den Zeitraum vom 01.01.2016 – 31.12.2017 werden folgende Projektstellen eingerichtet:

 

1.    Weitere Schulsozialarbeit an der Pestalozzischule des Kreises Coesfeld

in Dülmen und Coesfeld:                                                               1,0 Stelle

 

 

2.    Übergangsbegleitung / Weitere Schulsozialarbeit am

Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld

in Lüdinghausen und Dülmen:                                                       1,0 Stelle

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach dem Fördersteckbrief des MAIS NRW zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen aus Februar 2015 fördert das Land NRW weitere*) Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für die Jahre 2015 - 2017. Für die Städte und Gemeinden und für den Kreis Coesfeld ist unter Anwendung der Regelungen der Städtebauförderung ein Eigenanteil von 50 v. H. ausgewiesen. Der Festbetrag der Landesförderung beträgt für eine volle Stelle unter Zugrundelegung von Ausgaben in Höhe von 5.401 € pro Monat (einschl. direkte und indirekte Sachausgaben) aufgerundet 2.705,00 € / Monat.

Das Jobcenter hat zunächst den Bedarf bei den Städten und Gemeinden ermittelt. Nach den vorliegenden Anträgen von fünf Städten und Gemeinden stehen noch ungebundene Fördermittel zur Verfügung. Förderanträge sind bis zum 30.09.2015 zu stellen.

Der Kreis Coesfeld hat mit den Schulleitungen der in seiner Trägerschaft stehenden Förderschulen und Berufskollegs Abstimmungsgespräche geführt. Nach Auslaufen der  ehemaligen Bundesförderung BuT sind derzeit an den Schulen folgende Stellen für Schulsozialarbeit eingerichtet:

 

1.    Astrid-Lindgren-Schule - Förderschule für emotionale und soziale

Entwicklung - in Lüdinghausen:                                                                            1,0 Stelle

 

2.    Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen und Dülmen:               1,0 Stelle

 

3.    Pictorius-Berufskolleg in Coesfeld:                                                                      0,5 Stelle

 

Die Hauptaufgabe für die inzwischen unbefristeten Stellen liegt im Bereich der allgemeinen Schulsozialarbeit. Nach der Stellenbeschreibung für die Astrid-Lindgren-Schule umfasst dort der Aufgabenbereich auch die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Grundlage für die Einrichtung der vorgenannten Stellen ist der der Erlass „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ des MSW NRW vom 23.01.2008. Danach haben die Schulen („Öffnung von Lehrerstellen“) und die Kommunen (Schulträger oder Jugendhilfeträger) im gleichen Umfang personelle bzw. finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen („50/50 – Regelung“).

 

Der Kreis Coesfeld hat am 01.08.2015 die Schulträgerschaft der Pestalozzischule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen - mit den Teilstandorten in Dülmen und Coesfeld übernommen. Derzeit ist an der Schule keine Stelle für allgemeine bzw. BuT-Schulsozialarbeit eingerichtet. Die Schulleitung hat die Einrichtung einer 1,0 Stelle für BuT-Schulsozialarbeit beantragt. In dem Konzept  der Schulleitung wird dargestellt, dass gerade für die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen BuT-Schulsozialarbeit stabilisierend auf die Persönlichkeitsentwicklung einwirken und damit auch der Einstieg in Ausbildung und Beruf verbessert werden kann. Zur Vermittlung von BuT-Leistungen nach § 28 SGB II an dieser Schule gehören insbesondere die Positionen „Mehraufwendungen bei Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung“,  „Aufwendungen für die Teilnahme an Schulausflügen und Klasssenfahrten“ und „Lernförderung“. Da die Schüler/innen der Pestalozzischule aus verschiedenen Städten und Gemeinden kommen und die Schule an zwei Teilstandorten eingerichtet ist, gestaltet sich die Kooperation mit den zuständigen Leistungsträgern aufwendig. Neben der Vermittlung von BuT-Leistungen soll bzw. kann – dem Fördersteckbrief des MAIS entsprechend – der/die Stelleninhaber/in auch weitere Aufgaben wahrnehmen; dazu gehören insbesondere Angebote zur Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, sozialpädagogische Hilfen für Schüler/innen in Form offener Freizeitangebote und in Einzelfällen spezielle Hilfen für die Schüler/innen und deren Familien in Kooperation mit den Jugendhilfeträgern.

 

Am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld soll zum 01.01.2016 mit einem Modellprojekt „Übergangsbegleitung an einem Berufskolleg“ gestartet werden. Konzipiert wurde das Projekt von der „Kommunalen Koordinierung“ in Kooperation mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Ziel des Projektes ist es, Schüler/innen, die das Berufskolleg verlassen werden und ihre Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt haben, beim Übergang in Arbeit oder in weitere berufliche oder schulische Ausbildung zu unterstützen.

Aus Sicht aller Beteiligten bietet es sich an, die Übergangsbegleitung mit dem präventiven Ansatz zur Vermeidung von SGB II- Leistungsbezug mit der BuT-Schulsozialarbeit, die Bildung und Teilhabe für Jugendliche aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften unterstützt, zu verzahnen. Im Schuljahr 2014/15 wurden am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg an  den beiden Standorten Lüdinghausen und Dülmen mehr als 2.600 Schüler/innen beschult. An der Schule sind sowohl Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung (bislang: „Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis“) sowie ab dem Schuljahr 2015/16 eine Internationale Förderklasse eingerichtet. Der Aufgabenbereich „BuT-Schulsozialarbeit“ kann im Rahmen der 1,0 Stelle für allgemeine Schulsozialarbeit am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg nicht abgedeckt werden.

II.  Lösung

 

An der Pestalozzischule wird – wie im Beschlussvorschlag dargestellt – eine Projektstelle für die BuT-Schulsozialarbeit eingerichtet.

Am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg wird eine Projektstelle in Vollzeitform für die Aufgabenbereiche Übergangsbegleitung (Arbeitsumfang: ca. 50 v. H.) und BuT-Schulsozialarbeit (Arbeitsumfang: ca. 50 v. H.) eingerichtet.

 

Die Einrichtung der Stellen für den Bereich BuT-Schulsozialarbeit erfolgt nur, wenn und soweit dem Antrag des Jobcenters auf Landesförderung entsprochen wird.

III. Alternativen

 

Der Kreis Coesfeld (Schulträger) richtet keine Stellen für BuT-Schulsozialarbeit ein und nimmt die Landesförderung nicht in Anspruch.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Unter Berücksichtigung des vom Land zugrunde gelegten  Eigenanteils von 2.705 pro Monat für eine volle Stelle errechnen sich für den Kreis Coesfeld für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 jährliche Eigenanteilsbeträge in Höhe von 32.460 € für die 1,0 Stelle an der Pestalozzischule.

Nach dem „öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld und den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld zur Beteiligung an den Kosten der Pestalozzischule“ beteiligen sich die    Städte und Gemeinden nach dem Anteil der Schülerzahlen aus ihrem Wohnort zur Gesamtschülerzahl an dem jährlichen Defizit, das dem Kreis aus der Schulträgerschaft der Pestalozzischule entsteht. Bei der Ermittlung des Defizits sind die Landesförderung als Ertrag und die Personal- und Sachkosten – ausgenommen die indirekten Sachkosten – als Aufwendungen zu berücksichtigen.  

 

Die Projektstelle „Übergangsbegleitung/Schulsozialarbeit am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg“ wird – dem Stellenanteil für den Bereich Übergangsbegleitung entsprechend – zu 50 v. H. aus SGB II – Mitteln des Jobcenters finanziert.

Für den Stellenanteil „BuT-Schulsozialarbeit“ am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg errechnet sich auf der Grundlage der vom Land  zugrunde gelegten Beträge ein jährlicher Eigenanteil für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in Höhe von 16.230 €.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 26 Abs. 1 KrO ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*) : Die Bezeichnung „weitere Schulsozialarbeit“ wird für die BuT-Sozialarbeit in Abgrenzung zur allgemeinen Schulsozialarbeit verwendet.