Betreff
weitere Schulsozialarbeit;
hier: Bericht über das Ergebnis der Einigung mit den Städten und Gemeinden
Vorlage
SV-9-0329
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

Zur Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets hat die Landesregierung NRW ein befristetes Förderangebot für die Jahre 2015 – 2017 mit einer Eigenbeteiligung der Kreise und kreisfreien Städte zwischen 20 – 50 % unterbreitet. Die Eigenbeteiligung für den Kreis Coesfeld beträgt 50 %.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt haben fünf Städte und Gemeinden des Kreises mitgeteilt, weitere Schulsozialarbeit unter den vom Land NRW vorgegebenen Rahmenbedingungen des Bildungs- und Teilhabepakets anbieten zu wollen. Hierzu muss ein Antrag analog mit den vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) geforderten Unterlagen beim Kreis Coesfeld eingereicht werden. Die beim Kreis Coesfeld eingereichten Antragsunterlagen werden danach unverändert in einen Hauptantrag übernommen und der Bezirksregierung bis zum 30.09.2015 vorgelegt. 

 

Nach derzeitiger Prüfung können aus Sicht des Kreises alle Vorhaben der Städte und Gemeinden gefördert werden. Die Entscheidung darüber wird von der Bezirksregierung Münster getroffen.

 

Der Kreis Coesfeld (Schulträger) schlägt die Einrichtung von Stellen an der Pestalozzischule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen - mit den Teilstandorten in Dülmen und Coesfeld und am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg mit den Standorten in Lüdinghausen und Dülmen vor. Auf die Sitzungsvorlage SV-9-0328, die am 08.09.2015 im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport vorberaten wird, wird insoweit verwiesen.

 

 

II.  Lösung

Für die Städte und Gemeinden sowie ggf. für den Kreis Coesfeld, die das Förderangebot zur Weiterfinanzierung der weiteren Schulsozialarbeit des Landes NRW in Anspruch nehmen wollen, werden entsprechende Mittel durch den Kreis bei der Bezirksregierung beantragt. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass das Fördervolumen ausreicht, um allen Anträgen zu entsprechen.

 

 

III. Alternativen

- keine -

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit erfolgt zu 50 % aus Landesmitteln und zu 50 % aus Mitteln der Städte und Gemeinden bzw. des Kreises (siehe SV-9-0328).

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.