hier: Bericht über das Ergebnis der Einigung mit den Städten und Gemeinden
Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Zur Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs-
und Teilhabepakets hat die Landesregierung NRW ein befristetes Förderangebot
für die Jahre 2015 – 2017 mit einer Eigenbeteiligung der Kreise und kreisfreien
Städte zwischen 20 – 50 % unterbreitet. Die Eigenbeteiligung für den Kreis
Coesfeld beträgt 50 %.
Zum jetzigen Zeitpunkt haben fünf Städte und Gemeinden des Kreises
mitgeteilt, weitere Schulsozialarbeit unter den vom Land NRW vorgegebenen
Rahmenbedingungen des Bildungs- und Teilhabepakets anbieten zu wollen. Hierzu
muss ein Antrag analog mit den vom Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales (MAIS) geforderten Unterlagen beim Kreis Coesfeld eingereicht werden.
Die beim Kreis Coesfeld eingereichten Antragsunterlagen werden danach unverändert
in einen Hauptantrag übernommen und der Bezirksregierung bis zum 30.09.2015
vorgelegt.
Nach derzeitiger Prüfung können aus Sicht des Kreises alle Vorhaben der
Städte und Gemeinden gefördert werden. Die Entscheidung darüber wird von der Bezirksregierung
Münster getroffen.
Der Kreis Coesfeld (Schulträger) schlägt die
Einrichtung von Stellen an der Pestalozzischule - Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt Lernen - mit den Teilstandorten in Dülmen und Coesfeld und am
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg mit den Standorten in Lüdinghausen und
Dülmen vor. Auf die Sitzungsvorlage SV-9-0328, die am 08.09.2015 im Ausschuss
für Schule, Kultur und Sport vorberaten wird, wird insoweit verwiesen.
II. Lösung
Für die Städte und Gemeinden sowie ggf. für den Kreis Coesfeld, die das
Förderangebot zur Weiterfinanzierung der weiteren Schulsozialarbeit des Landes
NRW in Anspruch nehmen wollen, werden entsprechende Mittel durch den Kreis bei
der Bezirksregierung beantragt. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen,
dass das Fördervolumen ausreicht, um allen Anträgen zu entsprechen.
III. Alternativen
- keine -
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit erfolgt zu 50 % aus Landesmitteln
und zu 50 % aus Mitteln der Städte und Gemeinden bzw. des Kreises (siehe
SV-9-0328).
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung und
Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für
Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.