Betreff
MobiTicket (Sozialticket) im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0337
Aktenzeichen
01.81
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld führt im Jahr 2016 ein Sozialticket ein.

 

Der entsprechende Förderantrag an das Land wird vorbehaltlich des Kreistagsbeschlusses fristgerecht zum 15.09.2015 gestellt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Ausschuss für Straßen- Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur kostenneutralen Einführung eines „Sozial-Ticket“ im Jahr 2016 im Kreis Coesfeld zu entwickeln. 

 

Antragsfrist für die Einführung eines Sozialtickets im Jahr 2016 ist der 15.9.2015.

 

Für das Jahr 2016 würde der Kreis Coesfeld voraussichtlich ca. 176.000 € (Quelle: WVG, 2011) erhalten. Die Fördersumme errechnet sich gemäß Richtlinie grundsätzlich aus dem Verhältnis der Bezugsberechtigten im Kreis Coesfeld in Relation zur Gesamtzahl der Bezugsberechtigten in NRW. Die Fördersumme ist im Weiteren auch abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge aus dem gesamten Land und steht entsprechend erst dann fest, wenn alle Anträge beim Ministerium ausgewertet wurden.

 

Der Landeszuschuss deckt die Preisdifferenz des Sozialtickets zum normalen Tarif.

 

Der Landeszuschuss ist zu 100 % Preis senkend zu verwenden (zuzüglich der Ticketeinnahmen).

 

Jegliche Verwaltungskosten sind vom Zuwendungsempfänger (Kreis Coesfeld) zu tragen.

 

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) hat am 30.6.2014 einen umfassenden Bericht an die Präsidentin des Landtags NRW vorgelegt.

 

Nachfolgend sind die wesentlichen Bestimmungen aus den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im ÖPNV Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011)“ aufgeführt:

 

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage:

Das Land fördert Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr. Das Angebot dieser Sozialtickets dient der Teilhabe aller Bevölkerungsschichten an einem durch Mobilität bestimmten Leben. Gleichzeitig stärkt es betriebswirtschaftlich den ÖPNV. Die Einführung des Sozialtickets beruht auf einer freiwilligen Entscheidung der Verantwortlichen vor Ort.

 

Gegenstand der Förderung:

Als Sozialticket gilt jeder den Berechtigten angebotene Tarifausweis,

 

  • sofern er in den jeweiligen Tarifbestimmungen festgelegt ist und

 

  • mindestens eine Fahrberechtigung für einen Kreis gewährt (ggfls. Preisstufen bezogen),

 

  • allen Personen angeboten wird, die nach den Richtlinien bezugsberechtigt sind,

 

  • die vom Land bewährte Zuwendung vollständig Preis senkend bzw. zur Deckung der entstehenden Mindereinnahmen eingebracht wurde und

 

  • jegliche Förderung der Personal- und Sachkosten des Zuwendungsempfängers sind ausgeschlossen.

 

 

Zuwendungsempfänger ist der Kreis Coesfeld

 

Zuwendungsart:

Die Zuwendung wird als Festbetragsförderung entsprechend dem Anteil an der Gesamtzahl der Bezugsberechtigten gewährt.

 

Förderzeitraum:

Das Kalenderjahr, bis zu dem bis zum 15. September des Vorjahres ein entsprechender Antrag gestellt wurde.

 

II.  Lösung

 

Die Kreise Borken, Coesfeld, Warendorf und Steinfurt haben in einem Abstimmungsgespräch Standards festgelegt, die es ermöglichen, ein Sozialticket gemäß den Richtlinien des Landes NRW zum 1.1.2016 einzuführen. Auf Basis dieses Lösungsansatzes soll den Kreistagen empfohlen werden, auf dieser Basis ein Sozialticket-Angebot einzuführen.

 

Folgendes Verfahren mit dem Namen „MobiTicket“ ist für die o.g. Kreise vorgesehen:

 

Angeboten werden die nachfolgenden Tickets  (Tarifstand: 01.08.2014)

 

Personen-gruppe

Fahrkarte

Räumliche Gültigkeit

Zeitliche Gültigkeit

Normal-preis

2014

Zuzahlung Hilfe-berechtigte

Unterschieds-betrag
Kreis

0 – 5 Jahre

Mit Begleitung kostenlos

 

 

-

-

-

6 – 20 Jahre

FunAbo

Netz Münsterland

 

Freizeit ab 14 Uhr,
Wo.ende ganztägig

13,70 €

5,00 €

8,70 €

Personen bis 59 Jahre

9Uhr MonatsAbo

Preisstufe 2 bzw. A (gesamte Stadt oder Gemeinde)

Ab 9 Uhr,
Wo.ende ganztägig

37,20 €

10,00 €

27,20 €

Personen bis 59 Jahre

MonatsAbo

(Großkunden-Abo-Preis)

Preisstufe 2 (gesamte Stadt oder Gemeinde)

Ohne Einschränkung

48,65 €

15,00 €

33,65 €

Personen ab 60 Jahre

60plusAbo

Kreis

Ab 8 Uhr,
Wo.ende ganztägig

38,80 €

20,00 €

18,80 €

Personen ab 60 Jahre

60plusAbo

Münsterland (1)

Ab 8 Uhr,
Wo.ende ganztägig

50,00 €

25,00 €

25,00 €

 

(1)   Das Angebot „60plus Abo“ für den Geltungsbereich Münsterland wurde in den Kreisen Borken und Warendorf beschlossen.

 

Alle diese Zeitkarten haben generell den Zusatznutzen, dass „AnschlussTickets“ für Ziele im Tarifraum Münsterland, z.B. zu den Oberzentren Münster und Osnabrück, erworben werden können. Sie sind gegenüber dem Normaltarif deutlich reduziert (ca. 40 % Tarifstand).

 

Die Kreistage der Kreise Borken, Warendorf und Steinfurt haben die Einführung eines
Sozialttickets mit dem Namen „MobiTicket“ schon beschlossen.

 

Vertriebspartner soll das kommunale Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) sein.

 

Das Antragsverfahren würde sich wie folgt darstellen:

 

·       Der Bezugsberechtigte stellt bei der bewilligenden Stelle einen Leistungsantrag (Bewilligende Stellen: JobCenter (und Sozialamt)) und gleichzeitig RVM-Abo-Antrag für MobiTicket (oder ist bereits leistungsberechtigt und reicht RVM-Abo-Antrag für MobiTicket ein)

 

·       Die bewilligende Stelle bescheinigt die Berechtigung auf einen RVM-Abo-Antrag.

·       Der Zeitraum der Berechtigung wird von den Sozialstellen eingetragen und von der RVM berücksichtigt.

 

·       Der Bezugsberechtigte bestellt mit dieser Bescheinigung sein vergünstigtes Abo bei der RVM

 

·       Die RVM schließt Abo-Vertrag mit Bezugsberechtigtem für die Dauer der Berechtigung und zieht Eigenbeteiligung ein

 

·       VERSAND an im Abo-Antrag angegebene Adresse: Es werden max. 3 Monats-Abschnitte fürs Abo verschickt bzw. ausgegeben.

 

·       Die RVM rechnet den Unterschiedsbetrag mit Kreis ab.

 

·       Einnahmen-Aufteilung im Münsterland-Tarif normal wie vorgesehen: der reguläre Fahrpreis wird gemeldet, Ansprüche über Fremdnutzererhebung auf die Partner in der Tarifgemeinschaft verteilt.

 

Die Kreise und die RVM haben sich darauf verständigt, erst einmal anzufangen und Schwierigkeiten (Kein Girokonto, ungültige Adresse angegeben, Adresse nicht eindeutig usw.) im Verlauf zu lösen.

 

Die Rechnung ist für den Kreis Coesfeld gegenüber dem Land NRW der Verwendungsnachweis für die Fördermittel.

 

 

III. Alternativen

 

Keine.

 


IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Wie der angehängten Kalkulation zu entnehmen ist, werden die Kosten für das Sozialticket (Unterschiedsbetrag, den der Kreis tragen muss) bei einer angenommenen Inanspruchnahme von 5% auf rund 155.856 € pro Jahr geschätzt. Diese Kosten würden durch die zu erwartenden Fördermittel vollständig gedeckt.

 

Im Fachbereich 2 Arbeit und Soziales wird nach Aussage des Kreises Steinfurt kein erhöhter Personalaufwand erwartet.

 

Aufgrund der Abwicklung durch die RVM fallen beim Kreis keine weiteren Verwaltungskosten an. Der zusätzliche Vertriebsaufwand bei der RVM, kann derzeit noch nicht abschließend quantifiziert werden. Geht man allerdings davon aus, dass allein im Kreis Coesfeld die Einführung des MobiTickets bei einer Inanspruchnahme von 5% zu Mehreinnahmen im ÖPNV von 237.279 Euro führt, wird sich das MobiTicket bei der RVM nicht ergebnisverschlechternd auswirken.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig. (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).

 

 

 

 

Anlage: Zahl der Hilfeberechtigten, Schätzung des Unterschiedsbetrags und Eigenanteils